Restmülltonne
Anmeldung / Abmeldung / Ummeldung
Die An-, Um- und Abmeldung von Müllgefäßen erfolgt über den Grundstückseigentümer bei der zuständigen Gemeindeverwaltung.Übermengen
Fallen ausnahmsweise mehr Abfälle an, als in das vorhandene Restmüllgefäß passen, so können beim Landratsamt Eichstätt oder den Gemeindeverwaltungen Restmüllsäcke gekauft werden. Dieser Restmüllsack hat ein Fassungsvolumen von 60 Litern und kostet 4,40 €. In dieser Gebühr ist die Abholung enthalten. Die Restmüllsäcke sind am Entleertag neben dem Restmüllgefäß bereitzustellen.Eine weitere Möglichkeit, größere Mengen Restmüll loszuwerden, besteht bei der Müllverwertungsanlage Ingolstadt (MVA), Am Mailinger Bach, 85055 Ingolstadt, Tel. 0841/378-0 (www.mva.ingolstadt.de). Dort kann der Abfall während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8 - 17 Uhr) an der Kleinmengenannahmestelle kostenpflichtig angeliefert werden.
Entsorgungsgebühren ab dem 01.01.2021:
für Kleinanlieferer: bis 100 kg pauschal 10,00 €
für Selbstanlieferer: je Tonne 90,00 €
Überschreitet die angelieferte Müllmenge 100 kg, wird die gesamte Menge mit dem anteiligen Gebührensatz für Selbstanlieferer berechnet.
Nutzungshinweise / Handhabung der Behälter
Die vom Landkreis zur Verfügung gestellten Abfallbehältnisse sind schonend und fachgemäß zu behandeln. Reparaturen dürfen nur durch Bedienstete des Landkreises oder die vom Landkreis beauftragten Unternehmen vorgenommen werden. Beschädigungen oder Verluste von überlassenen Abfallbehältnissen sind dem Landkreis unverzüglich anzuzeigen. Für Schäden an den überlassenen Abfallbehältnissen haftet der Anschlußpflichtige, falls er nicht nachweist, daß ihn kein Verschulden trifft.Die Restmüllbehältnisse dürfen nur zur Aufnahme der jeweils dafür bestimmten Abfälle verwendet und nur so weit gefüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt. Die Behältnisse sind stets geschlossen zu halten. Abfälle dürfen in die Abfallbehältnisse nicht eingestampft oder eingepresst werden. Brennende, glühende oder heiße Abfälle sowie sperrige Gegenstände, welche die Abfallgehältnisse, die Sammelfahrzeuge oder die Abfallentsorgungsanlagen beschädigen oder ungewöhnlich verschmutzen können, dürfen nicht hineingegeben werden.
Die Restmüllbehälter sind am Abholtag bis spätestens 6.00 Uhr morgens vor dem Grundstück an einer öffentlichen Straße so aufzustellen, dass sie ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust entleert werden können. Nach der Leerung sind sie unverzüglich an ihren gewöhnlichen Standplatz zurück zu bringen. Können Grundstücke vom Sammelfahrzeug nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten angefahren werden, haben die Überlassungspflichtigen die Abfallbehältnisse selbst zur nächsten vom Abfuhrfahrzeug erreichbaren Stelle zu verbringen und diese nach der Leerung unverzüglich an ihren gewöhnlichen Standplatz zurück zu bringen. Fahrzeuge und Fußgänger dürfen durch die Aufstellung der Abfallbehältnisse nicht behindert oder gefährdet werden.
Behältergrößen
Beim Landkreis Eichstätt sind folgende Behältergrößen zugelassen: 60 Liter (Altfälle: 50 Liter), 120 Liter, 240 Liter und 1100 Liter.Leerungsrythmus
Die Restmüllabfuhr erfolgt im Landkreis Eichstätt im vierzehntägigen Abfuhrrythmus (Abfuhrtag siehe Müllabfuhrterminplan).In den Restmüll gehören unter anderem:
Asche, Backpapier, Binden, Blaupapier, Blumenvasen, Bratfolie, Disketten, Dispersionsfarben, Einweggeschirr, Federn, Feinstrumpfhosen, Felle, Feuerzeuge, Filzstifte, Fotos, Geschenkfolie, Geschirr, Glühbirnen, Gummi, Haare, Hartplastikbehälter, Hundekot, Hygienetücher, Kabelreste, Katzenstreu, Karton (verschmutzt), Kehricht, Keramik, Kerzenreste, Kinderspielzeug, Knochen, Kochgeschirr (aus Glas), Kohlepapier, Korbwaren, Kosmetiktücher, Küchenpapier, Kugelschreiber, Kleiderbügel, Leder, Lumpen, Luftballons, Musikcasetten, Nylonstrümpfe, Ordner, Papier (verschmutzt), Papiertaschentücher, Pappgeschirr, Pergamentpapier, Plastikgeschirr, Plexiglas, Porzellan, Putzlappen, PVC-Rohre, Regenschirme, Ruß, Schallplatten, Schleifpapier, Schnellhefter (Kunststoff), Schnürsenkel, Seifenreste, Spiegelscherben, Spielwaren, Spültücher, Staubsaugerbeutel, Steingut, Strumpfhosen, Tampons, Tapeten, Teppichreste, Topfkratzer, Verbandsmaterial, Videocasetten, Watte, Wärmflaschen, Windeln, Wolle, Zahnbürsten, ZigarettenkippenEntstehende Kosten
Gebühren für die Abfallentsorgung:
Restmülltonne (Volumen in Liter) | Monatliche Gebühr | Vierteljährliche Gebühr |
60 L vierzehntägige Abfuhr | 6,89 € | 20,67 € |
120 L vierzehntägige Abfuhr | 11,47 € | 34,41 € |
240 L wöchentliche Abfuhr | 41,23 € | 123,69 € |
240 L vierzehntägige Abfuhr | 20,62 € | 61,86 € |
1.100 L wöchentliche Abfuhr | 200,20 € | 600,60 € |
1.100 L vierzehntägige Abfuhr | 100,10 € | 300,30 € |
1.100 L vierwöchentliche Abfuhr | 50,05 € | 150,15 € |
Fälligkeit der Gebührenschuld
Die Gebühr wird vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15 November fällig.Merkblatt
Informationen des BayernPortals
Anschrift
Landratsamt Eichstätt
Öffnungszeiten
Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr; Do zusätzlich 14.00 - 16.00 Uhr;
(Zulassung abweichend)
Öffentliche Verkehrsmittel: DB und Busse - Bahnhof Eichstätt-Stadt; Stadtbuslinie - Haltestelle Residenzplatz