Sonderregelungen für Mitglieder der örtlichen Feuerwehren
- Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung) erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung von Anspruchsvoraussetzungen die Bayerische Ehrenamtskarte.
- Aktive Feuerwehrdienstleistende, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaats Bayern für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten oder erhalten haben, erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.
Formulare
Anschrift
Landratsamt Eichstätt
Residenzplatz 1
85072 Eichstätt
Telefon: 08421/70-0
Fax: 08421/70-222
E-Mail: pressestelle@lra-ei.bayern.de
Öffnungszeiten
Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr; Do zusätzlich 14.00 - 16.00 Uhr;
Öffentliche Verkehrsmittel: DB und Busse - Bahnhof Eichstätt-Stadt; Stadtbuslinie - Haltestelle Residenzplatz (Zulassung abweichend)