Zulassungsbehörde
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir wollen Ihnen auch in Zeiten der Corona-Krise die Bearbeitung Ihrer Anträge gewährleisten. Gleichzeitig liegen uns Ihre Gesundheit sowie die unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Herzen. Daher haben wir das Zulassungsverfahren insoweit abgeändert, um sowohl Ihre Anträge bearbeiten zu können, als auch alle Beteiligten am Verfahren bestmöglich zu schützen.
Aus diesem Grund werden derzeit sowohl in der Zulassungsbehörde in Eichstätt, Beilngries sowie im Dienstleistungszentrum Lenting ausschließlich Bürger mit Termin bedient.
Diesen vereinbaren Sie bitte, wenn möglich, vorab unter dem untenstehenden Terminlink.
Die nachfolgenden Anleitungen geben Ihnen eine Übersicht, welche Verfahren Ihnen zur Verfügung stehen, um Ihre Anliegen gegenüber der Zulassungsbehörde anbringen zu können.
Gerne helfen wir Ihnen auch persönlich weiter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten Ihre Fragen auch gerne telefonisch unter 08421/70-206 (Hotline Lenting) und 08421/70-207 (Hotline Eichstätt).
Sie können sich auch jederzeit schriftlich unter zulassung@lra-ei.bayern.de an uns wenden.
Vielen Dank und bleiben Sie gesund!
Ihr Zulassungsteam
Terminreservierung
Nutzen Sie folgenden Link, um Termine zu vereinbaren: => Terminreservierung
Sollten Sie Ihren reservierten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen über den Link in der Bestätigungs-E-Mail oder bei uns telefonisch (08421/70-206 oder -207) wieder frei zu geben. Vielen Dank.
Wunschkennzeichenreservierung
Entstehende Kosten:
Wunschkennzeichen: 10,20 €
Vorabreservierung: 2,60 €
Nutzen Sie unsere Auskunftshotlines
DLZ Lenting Tel.: 08421/70-206
Eichstätt Tel.: 08421/70-207
Legitimationsunterlagen bei Zulassungen auf Firmen
- Gewerbeanmeldung
- ggf. Handelsregisterauszug
- Ausweisdokument/e des/der Zeichnungsberechtigten (Kopie ausreichend)
Zulassung auf eine/n minderjährige/n Fahrzeughalter/in
Bei der Zulassung auf eine/n minderjährige/n Fahrzeughalter/in ist zu den grundsätzlich erforderlichen Unterlagen zusätzlich die Vorlage der Einverständniserklärung und der Ausweisdokumente des Fahrzeughalters und des/der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Besteht alleiniges Sorgerecht ist eine Alleinsorgemitteilung bzw. eine Negativerklärung vorzulegen (im Sterbefall die Sterbeurkunde).
Aktuelle Wartezeiten in den Zulassungsbehörden
https://lra-eichstaett.saas.smartcjm.com/m/lra-eichstaett/extern/info/infopoint/waitingtime
Aufgaben / Dienstleistungen
- Änderung der Technikdaten eines Fahrzeuges
- Änderung von Saisonkennzeichen auf Ganzjahreskennzeichen oder umgekehrt
- Ausfuhr- bzw. Zollkennzeichen
- Außerbetriebsetzung (ggf. mit Verschrottung des Fahrzeuges)
- Erweiterte Zuständigkeiten
- H-Kennzeichen für Oldtimerfahrzeuge
- Kennzeichenwechsel innerhalb des Landkreises (gleicher Halter)
- Kurzzeitkennzeichen (Gültigkeit: 5 Tage)
- Namensänderung (z. B. durch Eheschließung)
- Online-Zulassungsvorgänge (internetbasierte Kfz-Zulassungsvorgänge)
- Rote Händlerkennzeichen
- Rote Oldtimerkennzeichen
- Übersicht geändertes Zulassungsverfahren, aufgrund Corona-Virus
- Umschreibung mit Halterwechsel innerhalb des Landkreises (Kennzeichenbeibehalt)
- Umschreibung mit Halterwechsel innerhalb des Landkreises (Kennzeichenwechsel)
- Umschreibung ohne Halterwechsel von außerhalb (Kennzeichenbeibehalt)
- Umschreibung ohne Halterwechsel von außerhalb (Kennzeichenwechsel)
- Umschreibung von außerhalb in den Landkreis Eichstätt (Halterwechsel; Kennzeichenbeibehalt)
- Umschreibung von außerhalb in den Landkreis Eichstätt (Halterwechsel; Kennzeichenwechsel)
- Umzug innerhalb des Landkreises (Änderung der Anschrift)
- Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Verlust oder Diebstahl des/der Kennzeichenschilder
- Wiederzulassung mit Halterwechsel (Kennzeichenbeibehalt)
- Wiederzulassung mit Halterwechsel (Kennzeichenwechsel)
- Wiederzulassung ohne Halterwechsel (Kennzeichenbeibehalt)
- Wiederzulassung ohne Halterwechsel (Kennzeichenwechsel)
- Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland
- Zulassung eines Neufahrzeuges
- Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland
Für Sie zuständig
Bemerkungen
Umrechnung der alten Kontodaten in das neue IBAN-Format: IBAN-RechnerFormulare
Merkblatt
Informationen des BayernPortals
Anschrift
Landratsamt Eichstätt
Öffnungszeiten
Zulassungsbehörde
Telefon-Hotline: 08421/70-207
E-Mail: zulassung@lra-ei.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Montag - Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
(nur mit Terminvereinbarung)
Donnerstag 14:00 - 16:30 Uhr
Öffentliche Verkehrsmittel:
DB und Busse: Bahnhof Eichstätt-Statt; Stadtbuslinie - Haltestelle Residenzplatz
Landratsamt Eichstätt - Dienstleistungszentrum Lenting
Öffnungszeiten
Zulassungsbehörde
(teilweise auch Fahrerlaubnistätigkeiten)
Telefon-Hotline: 08421/70-206
E-Mail: zulassung@lra-ei.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Montag und Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
(nur mit Terminvereinbarung)
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:30 Uhr
Öffentliche Verkehrsmittel:
Busse Haltestelle Lenting Landratsamt; Linien 9221, 9230, 9235 und 9236
Landratsamt Eichstätt - Zulassungsstelle Beilngries
Öffnungszeiten
Mo - Fr 7.30 - 11.30 Uhr