Erweiterte Zuständigkeiten
Erweiterte Zuständigkeit der Kfz-Zulassungsbehörde
ab 01.02.2017
Seit dem 01.02.2017 wurde die Bürgerfreundlichkeit bei Kfz-Zulassungen erhöht.
Die beiden Kfz-Zulassungsbehörden der Landkreise Eichstätt und Pfaffenhofen a. d. Ilm nehmen am Verfahren zur Erweiterten Zuständigkeit im Kfz-Zulassungswesen teil.
Dadurch haben die Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in einem der Landkreise die Möglichkeit, die Zulassungsvorgänge in einer der beteiligten Zulassungsbehörden bzw. deren Dienststellen abzuwickeln.
Gleiches gilt für Firmen, deren Betriebssitz in einem der Landkreise liegt.
Insbesondere sind folgende Zulassungsvorgänge möglich:
- Zulassung von Neu-/Gebrauchtfahrzeugen
- Umschreibung von Fahrzeugen mit oder ohne Halterwechsel
- Außerbetriebsetzungen
- Wiederzulassungen
- Halter- und Fahrzeugdatenänderungen
Bei der Zuteilung von roten Händler- und Oldtimerkennzeichen ist die Erweiterte Zuständigkeit nicht gegeben.
Anschrift
Landratsamt Eichstätt
Öffnungszeiten
Zulassungsbehörde
Telefon-Hotline: 08421/70-207
E-Mail: zulassung@lra-ei.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Montag - Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
(nur mit Terminvereinbarung)
Donnerstag 14:00 - 16:30 Uhr
Öffentliche Verkehrsmittel:
DB und Busse: Bahnhof Eichstätt-Statt; Stadtbuslinie - Haltestelle Residenzplatz
Landratsamt Eichstätt - Dienstleistungszentrum Lenting
Öffnungszeiten
Zulassungsbehörde
(teilweise auch Fahrerlaubnistätigkeiten)
Telefon-Hotline: 08421/70-206
E-Mail: zulassung@lra-ei.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Montag und Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
(nur mit Terminvereinbarung)
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:30 Uhr
Öffentliche Verkehrsmittel:
Busse Haltestelle Lenting Landratsamt; Linien 9221, 9230, 9235 und 9236
Landratsamt Eichstätt - Zulassungsstelle Beilngries
Öffnungszeiten
Mo - Fr 7.30 - 11.30 Uhr