Parkerleichterung für soziale Dienste
Notwendige Unterlagen
Nachweis der Tätigkeit im Sozialen Dienst - Anzeige bei Gesundheitsamt - Landratsamt Abteilung Gesundheitswesen und Gewerbeanmeldung bei der Betriebssitzgemeinde/-stadt.Entstehende Kosten
Einzelgenehmigung: 10,20 Euro bis 767,00 Euro je Ausnahmeberstand und je Fahrzeug/Person.Gesetzliche Grundlagen
§ 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVOInformationen des BayernPortals
Anschrift
Landratsamt Eichstätt
Öffnungszeiten
Straßenverkehrsbehörde:
E-Mail: strassenverkehr@lra-ei.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Öffentliche Verkehrsmittel: DB und Busse - Bahnhof Eichstätt-Stadt; Stadtbuslinie - Haltestelle Residenzplatz