Wohngeld
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung (auch für bestimmte Heimbewohner) oder als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung. Wohngeld kann grundsätzlich nur auf Antrag gewährt werden. Anträge werden bei allen Städte, Märkten und Gemeinden des Landkreises Eichstätt (außer Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt und Stadt Eichstätt) sowie bei der Wohngeldstelle des Landratsamtes Eichstätt und an der Information im Eingangsbereich bereitgehalten und können ausgefüllt auch dort wieder abgegeben werden.
Der Antrag auf Wohngeld steht auch hier als Download zur Verfügung.
Zudem können Sie den Antrag auch Online stellen.
Die Bearbeitung Ihres Antrages wird in der Wohngeldstelle des Landratsamtes Eichstätt nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens durchgeführt:
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Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Lena Hartmann Mitarbeiterin | 08421/70-277 | Weißenburger Straße 16 | wohngeld@lra-ei.bayern.de | |
Franziska Neger Mitarbeiterin | 08421/70-359 | Weißenburger Straße 16 | franziska.neger@lra-ei.bayern.de |
Formulare
Links
Informationen des BayernPortals
Anschrift
Landratsamt Eichstätt - Außenstelle Weißenburger Straße 16
Öffnungszeiten
Mo, Mi - Fr 8.00 - 12.00 Uhr,
Di und Do zusätzl. 14.00 - 16.00 Uhr;
Öffentliche Verkehrsmittel: DB und Busse - Bahnhof Eichstätt-Stadt; Stadtbuslinie - Haltestelle Residenzplatz