Pressemitteilungen: Landkreis Eichstätt

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Landratsamt Eichstätt, Residenzplatz 2, Garten

50 Jahre Schwangerschaftsberatung:

icon.crdate30.09.2026

Auch im Landkreis Eichstätt ein verlässlicher Anker für Frauen und Paare

Seit nunmehr 50 Jahren beraten Gesundheitsämter in Bayern neben freien Trägern zu Schwangerschaftsfragen. Seitdem begleiten sie rund um Schwangerschaft und Geburt Familien und Frauen in unterschiedlich herausfordernden Lebenssituationen – vertraulich, respektvoll und ergebnisoffen. Auch die Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Landkreis Eichstätt ist für viele Frauen, Paare und Familien seit Gründung zu einem wichtigen Ort des Zuhörens, der Orientierung und der Unterstützung geworden. Wie bei fast allen Beratungsstellen geht ihre Entstehung historisch auf die Mitte der 1970-er Jahre zurück, als im Zuge der Reform des §218 StGB bundesweit (und eben auch im Freistaat) Staatlich anerkannte Modellberatungsstellen an den Gesundheitsämtern aufgebaut wurden.

Bei der Gründung der Beratungsstelle war Ingolstadt anfangs noch mit Eichstätt verknüpft, was an der Bayerischen Gebietsreform von 1972 lag, welche die umliegenden Landkreise massiv verändert und den Landkreis Ingolstadt aufgelöst hat. Staatliche Sonderaufgaben wie die neu entstehende Schwangerenberatung wurde Mitte der 1970-er Jahre zunächst über das Staatliche Gesundheitsamt Eichstätt bzw. dessen Außenstellen und Zuständigkeitsbereiche koordiniert. Erst wesentlich später, im Zuge der Kommunalisierung der Gesundheitsämter Mitte der 1990-er Jahre, übernahm die Stadt Ingolstadt die Schwangerenberatung als rein städtische Dienststelle. Die Eichstätter Beratungsstelle deckte historisch auch deshalb die Teile der Ingolstädter Region ab, um Frauen im Landkreis den Beratungsnachweis sowie soziale Hilfen aus einer Hand anzubieten und um die flächendeckende Versorgung zu sichern.  

„In den 1970-er Jahren wurde das Thema Schwangerschaftsabbruch immer mehr thematisiert, u.a. durch Berichterstattung über prominente Frauen und deren Bekenntnis zu einem Schwangerschaftsabbruch. Die öffentliche Diskussion über das gesellschaftliche Tabu eines Abbruchs führte zu politischen Debatten und befeuerte die Reform des §218 StGB“, blickt Eva Maria Czernoch, Sozialpädagogin am Eichstätter Gesundheitsamt, auf die Anfänge der Beratungsstellen zurück. In der Bundesrepublik Deutschland wurde 1976 die Rechtslage zu Schwangerschaftsabbrüchen geändert: Mit der neuen Indikationslösung war es möglich, in Fällen von medizinischer, kriminologischer, eugenischer oder psychosozialer Notlagen straffrei einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen. Das Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz führte flankierend kostenlose Beratung und Hilfe in Fragen der Empfängnisregelung sowie der Sterilisation und des Schwangerschaftsabbruchs ein, die Basis für die Staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen, auch an den Gesundheitsämtern.

Durch die Wiedervereinigung trafen die Fristenlösung der damaligen DDR und die in der Bundesrepublik Deutschland rechtliche Notwendigkeit einer Indikation aufeinander, die zusammengeführt werden mussten. Der Gesetzgeber beschloss 1992 eine neue Regelung mit Fristenregelung und Beratungspflicht. 1993 setzte das Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtliche Leitplanken, aus denen sich die heute gültige Kombination aus Verbot des Schwangerschaftsabbruchs, aber mit Straffreiheit innerhalb der ersten zwölf Wochen nach erfolgter Beratung bzw. bestimmten Indikationen entwickelte. Diese Beratung, die an Staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen angeboten werden, sind ausdrücklich ergebnisoffen, unentgeltlich und auf Wunsch anonym. Heute wird deutlich, dass die meisten Frauen trotz gesetzlicher Verpflichtung zu einer Beratung diese als hilfreich empfinden, so die Erfahrung der Eichstätter Fachberaterinnen. „Die Ratsuchenden schätzen Raum, Zeit und das offene Ohr für ihre Sorgen, Ängste und Nöte, sowie die Möglichkeit, gemeinsam Perspektiven für eine selbstbestimmte und tragfähige Entscheidung im Schwangerschaftskonflikt zu entwickeln“, berichtet Sozialpädagogin Nicola Kolbe.

Wichtige Anlaufstelle für Fragen, Anliegen und Bedürfnisse

m Laufe der Zeit entwickelten sich die Beratungsstellen zu wichtigen Anlaufstellen für die unterschiedlichsten Fragestellungen, Anliegen und Bedürfnisse während und nach der Schwangerschaft. Die Arbeit war und ist geprägt von politischen Entscheidungen und gesellschaftlichen Veränderungen. Mit Ausbau und Differenzierung der staatlichen Hilfen und Einführung von unterstützenden Stiftungen wurde das Beratungsspektrum immer umfangreicher und spezifischer: So gab es ab 1986 den Erziehungsurlaub mit Erziehungsgeld. Die spätere Einführung der Elternzeit in 2001 ermöglichte Eltern, zeitweise auch zu zweit beim Kind zu Hause zu sein. Mit Start des heutigen Elterngeldes im Jahre 2007 kamen für die Familien immer mehr Fragen auf. Je früher der Wiedereinstieg in den Beruf, je partnerschaftlicher die Elternzeitplanung, je vielfältiger die Lebensumstände, desto mehr Fragen stellen sich Familien. Dankbar nutzen sie die Unterstützung der Beratungsstellen bei ihren individuellen Planungen für diesen Lebensabschnitt.

Da eine Schwangerschaft eine besondere Zeit ist, in der auch psychosozial und finanziell herausfordernde Lebenslagen Sorgen bereiten können, finden Ratsuchende auch bei diesen Themen kompetente Ansprechpartner.  Durch die Zusammenarbeit mit Stiftungen, die Schwangere punktuell unterstützen, können konkrete Hilfen über die Beratungsstellen beantragt werden. Orientierung und Unterstützung erhalten betroffene Frauen und Männer unter anderem bei psychosozialen Fragestellungen, wie Kinderwunsch, Verlust des Kindes, postpartale Depression oder eine Beratung nach Pränataldiagnostik mit auffälligem Befund. Durch Gespräche und professionelle Begleitung sollen Betroffene unterstützt werden, Lebenskrisen besser zu bewältigen und neue Perspektiven zu entwickeln. Bei Bedarf wird an spezialisierte Fachkräfte, Behörden, Therapeuten oder medizinische Einrichtungen verwiesen. „Die Leistungen, die von Eltern in Anspruch genommen werden können, sind komplexer geworden und setzen oft eine intensivere Beschäftigung damit voraus“, so Irene Domokosch.

Alleinstellungsmerkmal Eltern-Baby-Gruppe

Aktuell treibt werdende Eltern besonders die wirtschaftliche Gesamtsituation um: „Steigende Inflation, Geldsorgen sowie die wirtschaftliche Unsicherheit durch beispielsweise Arbeitsplätze in der Automobilindustrie wirken sich auf die Familienplanung aus und werden auch direkt von Klienten in der Beratung thematisiert“, erläutern Kolbe und Czernoch. Beide sind besonders stolz auf die sozialpädagogisch begleitete Eltern-Baby-Gruppe am Gesundheitsamt, die 2014 gegründet wurde und ein Alleinstellungsmerkmal in der Region 10 ist. Blickt man auf die konkreten Beratungsanlässe, so halten sich „Allgemeine Beratung während der Schwangerschaft“ und „Allgemeine Beratung nach Geburt“ ziemlich die Waage. Nachgehende Beratung wird häufig auch von Eltern in Anspruch genommen, die bereits während der Schwangerschaft in der Beratungsstelle waren, durchaus auch ein oder zwei Jahre später mit weiteren Fragen. „Manchmal verändern sich auch die Lebenssituationen, die weitere Gespräche erforderlich machen“, berichten die Eichstätter Sozialpädagoginnen. Gut genutzt wird auch die Online-Beratungsmöglichkeit, gerne von berufstätigen Paaren, die somit zeitlich flexibler Termine wahrnehmen oder sich einen langen Anfahrtsweg sparen können. Das umfangreiche Angebot der Schwangerschaftsberatungsstellen steht allen Menschen jeglicher Herkunft, Familienkonstellation, sexueller Orientierung und Identität zur Verfügung.

Neben der Beratung von Schwangeren in unterschiedlichsten Lebenssituationen gewann auch die Aufgabe der Bewusstseinsbildung und Wissensvermittlung in den Bereichen Familienplanung und Verhütung zunehmend an Bedeutung. Mitte der 1990-er Jahre fanden erste Präventionsveranstaltungen statt, die bis heute ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit der Schwangerschaftsberatungsstellen sind. Dabei liegt der Fokus heute nicht mehr überwiegend auf dem Verhindern von ungewollter Schwangerschaft und sexuell übertragbaren Infektionen. Ebenso wichtig sind ein gesundes Körperbewusstsein, Wissen zu Fruchtbarkeit und Sexualität, sowie die Themen Grenzen und Konsens. Die sexualpädagogischen Angebote werden von Schulen als Ergänzung zur Familien- und Sexualerziehung im Unterricht gerne angefragt, so dass in den letzten Jahren die Anzahl der erreichten Jugendlichen stetig anstieg.

Das 50-jährige Jubiläum ist daher nicht nur Anlass, auf eine bewegte Geschichte zurückzublicken. Es macht bewusst, wie wichtig unabhängige, vertrauensvolle und wertfreie Beratung vor Ort auch in Zukunft sein wird - ein Anker in stürmischen Zeiten. Anlässlich des Jubiläums veranstaltet die Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Gesundheitsamt Eichstätt zwei Online-Vorträge im November zu den Themen „Sexualität rund um Schwangerschaft und nach Geburt“ sowie „Wechseljahre verstehen“. Weitere Informationen dazu sind auf der Homepage des Gesundheitsamtes zu finden unter https://www.gesundheitsamt-eichstaett.de/ .

(lkr)