Führerschein-Pflichtumtausch: Frist für Jahrgänge 1959 bis 1964 bald abgelaufen
icon.crdate02.12.2022
Im Rahmen des gestaffelten Pflichtumtausches der alten Führerscheine in einen neuen EU-Karten-Führerschein werden zum 19.01.2023 die nächsten Papierführerscheine ungültig.
Im Rahmen des gestaffelten Pflichtumtausches der alten Führerscheine in einen neuen EU-Karten-Führerschein werden zum 19.01.2023 die nächsten Papierführerscheine ungültig. Betroffen sind alle, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden und deren Inhaber oder Inhaberin in den Jahren 1959 bis 1964 geboren wurden. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Eichstätt werden gebeten, nächstmöglich einen Antrag auf Umtausch des alten Führerscheines bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Eichstätt zu stellen.
Zur Antragsstellung werden folgende Unterlagen benötigt: Antrag „Führerscheinumtausch“, Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite), Kopie des alten grauen oder rosa Führerscheins (Vorder- und Rückseite), ein biometrisches Lichtbild neuesten Datums, ein unterschriebenes Kontrollblatt, ggf. ausgefülltes und unterschriebenes Beiblatt zur Umstellung der alten Klasse 3 auf die neuen Klassen und ggf. eine Karteikartenabschrift von der letzten Ausstellungsbehörde (nur erforderlich, wenn die Fahrerlaubnis nicht durch das Landratsamt Eichstätt erteilt wurde). Die Umtauschgebühren betragen 30,30 €.
Die Antragsunterlagen können an den Informationen im Landratsamt Eichstätt (Residenzplatz 1) und im Dienstleistungszentrum Lenting (Bahnhofstr. 16) abgeholt sowie auf der Homepage unter www.landkreis-eichstaett.de heruntergeladen werden. Eine Antragsstellung kann im Landratsamt Eichstätt wie auch im Dienstleistungszentrum Lenting vorgenommen werden. Zu beachten ist, dass eine vorherige Terminvereinbarung über die Homepage notwendig ist. Weiterhin kann der Antrag an folgende Adresse über den Postweg gesandt werden: Dienstleistungszentrum Lenting, Bahnhofstr. 16, 85101 Lenting. Der neue Führerschein wird mit Direktversand bei der Bundesdruckerei bestellt und ein paar Wochen nach der Antragsbearbeitung per Post übersandt.
Aufgrund des hohen Antragsaufkommens und den Erfahrungen vom letzten Jahr, möchte das Landratsamt Eichstätt darauf hinweisen, dass eine Antragsstellung bis Mitte Dezember vorgenommen werden sollte, um die Frist bis 19.01.2023 zu halten. Je nach Antragsmenge, kann es dennoch zu Verzögerungen kommen. Die Fahrerlaubnisbehörde bittet in diesem Zusammenhang, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
(lkr)