Abkochgebot für das gesamte Versorgungsgebiet des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Eichstätter Berggruppe
icon.crdate11.09.2024
Coliforme Keime festgestellt
Aufgrund der Rückmeldung des Labors der Ingolstädter Kommunalbetriebe vom heutigen Mittwoch, 11. September 2024, wird für das Versorgungsgebiet des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eichstätter Berggruppe zum Schutz der Bevölkerung ein sofortiges Abkochgebot verhängt.
Betroffen sind in der Stadt Eichstätt die Stadtteile Landershofen, Buchenhüll, Wimpasing, Häringhof, Ziegelhof, Wintershof, Eichstätt Bahnhof und Pietenfeld a. d. Leithe, in der Gemeinde Adelschlag die Bereiche Pietenfeld, Ochsenfeld, Tempelhof, Waldhütte, Moritzbrunn und Weißenkirchen, in der Gemeinde Pollenfeld die Bereiche Pollenfeld, Preith, Weigersdorf, Ziegelhütte, Seuversholz, Wachenzell, Götzelshard und Sornhüll, in der Gemeinde Walting der Ortsteil Rapperszell, im Markt Kipfenberg der Ortsteil Hirnstetten, in der Gemeinde Schernfeld der Ortsteil Langensallach, im Markt Titting die Bereiche Erkertshofen, Herlingshard, Petersbuch, Kaldorf und Hegelohe, sowie der Furthof im Markt Kinding.
Bei einer Routineprobe im Hochbehälter Landershofen Nord vom 10. September 2024 mit Befund vom 11. September 2024 wurden coliforme Keime im Trinkwasser festgestellt die den Grenzwert hierfür überschreiten. Die versorgte Bevölkerung wird umgehend über die NINA-WarnApp informiert. Weitere Informationen erfolgen seitens des Wasserversorgers über die jeweiligen Gemeinden sowie ggf. über Rundfunkdurchsagen.
Derzeit erfolgt eine Reinigung der Hochbehälterkammern, sowie eine Beprobung des kompletten Versorgungsnetzes. Aufgrund der umfangreichen Probe- und Reinigungsmaßnahmen ist die Aufhebung des Abkochgebotes nicht vor kommender Woche absehbar.
Da gesundheitliche Gefahren, wie Durchfall, Erbrechen oder Übelkeit bei der betroffenen Bevölkerung nicht auszuschließen sind, soll zur deren Vermeidung das Trinkwasser vorsichtshalber etwa 5 Minuten abgekocht werden und dann langsam sichtbar abkühlen, bevor es getrunken, verzehrt oder zur Zahnhygiene verwendet wird. Auch sollten die Speisen nur mit abgekochtem Trinkwasser zubereitet werden.
Das Duschen und Händewaschen ist weiterhin unbedenklich.
(lkr)