Führerscheinumtausch-Aktion im Landratsamt Eichstätt am 11.10.2024 und am 22.11.2024
icon.crdate02.10.2024
Im Rahmen des gestaffelten Pflichtumtausches der alten Führerscheine in einen neuen EU-Kartenführerschein werden zum 19.01.2025 die nächsten Papierführerscheine ungültig.
Baldiger Fristablauf für die Jahrgänge 1971 oder später
Im Rahmen des gestaffelten Pflichtumtausches der alten Führerscheine in einen neuen EU-Kartenführerschein werden zum 19.01.2025 die nächsten Papierführerscheine ungültig. Betroffen sind alle Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden und deren Inhaber oder Inhaberin in den Jahren 1971 oder später geboren wurden.
Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Eichstätt werden gebeten, nächstmöglich einen Antrag auf Umtausch des alten Führerscheines bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Eichstätt zu stellen.
Das Landratsamt Eichstätt startet am 11.10.2024 und am 22.11.2024 einen großen Umtauschaktionstag. Hier können alle Bürgerinnen und Bürger ohne vorherige Terminvereinbarung von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr zur Antragsstellung persönlich im Dienstleistungszentrum Eichstätt oder im Dienstleistungszentrum Lenting vorbeikommen. In beiden Dienststellen werden gleichzeitig jeweils 3 - 4 Sachbearbeiter/innen ausschließlich für die Umtauschaktion bereitstehen. Je nach Andrang kann es zu Wartezeiten kommen.
Zur persönlichen Antragsstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen: Altes Führerscheindokument im Original, gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), ein biometrisches Lichtbild neuesten Datums, ggf. eine Karteikartenabschrift von der letzten Ausstellungsbehörde (nur erforderlich, wenn die Fahrerlaubnis nicht durch das Landratsamt Eichstätt erteilt wurde). Die Umtauschgebühren betragen 30,30 €. Alle weiteren notwendigen Formulare wie den Führerscheinantrag und das Kontrollblatt für die Unterschriftsprobe werden im Rahmen der persönlichen Antragstellung zusammen mit einem Sachbearbeiter/in der Fahrerlaubnisbehörde ausgefüllt. Das alte Führerscheindokument kann nach Anbringung eines entsprechenden Stempelaufdruckes direkt wieder mitgenommen werden. Der neue Führerschein wird mit Direktversand bei der Bundesdruckerei bestellt und in ein paar Wochen nach der Antragsbearbeitung per Post direkt an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller übersandt.
Die Antragsunterlagen können außerdem an den Informationen im Dienstleistungszentrum Eichstätt (Gundekarstr. 3) und im Dienstleistungszentrum Lenting (Bahnhofstraße 16) abgeholt sowie auf der Homepage unter www.landkreis-eichstaett.de heruntergeladen werden.
Über den Umtauschaktionstag hinaus kann eine Antragstellung jederzeit zu den üblichen Öffnungszeiten der Fahrerlaubnisbehörde nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Es wird darum gebeten, diese über die o. g. Homepage vorzunehmen. Des Weiteren kann der Antrag an folgende Adresse über den Postweg zugesandt werden: Landratsamt Eichstätt - DLZ Lenting, Fahrerlaubnisbehörde, Bahnhofstraße 16, 85101 Lenting.