Bestätigter Fall von Geflügelpest
icon.crdate22.01.2025
Aufstallungspflicht oder Sperrzone nicht erforderlich
Aufstallungspflicht oder Sperrzone nicht erforderlich
Im Gemeindebereich Kösching des Landkreises Eichstätt ist in einer kleinen gemischten Geflügelhaltung ein amtlich bestätigter Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – festgestellt worden. Der betroffene Geflügelbestand von 12 Vögeln musste aus dem Betrieb, der derzeit zur Reinigung und Desinfektion gesperrt ist, fachgerecht entnommen und beseitigt werden.
Seitens des Veterinärverwaltung des Landratsamts Eichstätt wird angenommen, dass das Virus aus der Wildvogelpopulation eingetragen wurde.
Sperrzonen oder eine Aufstallungspflicht für andere Geflügelhaltungen mussten nicht angeordnet werden.
Hinweis:
Das Landratsamt erinnert alle Geflügelhalter daran, ihre betrieblichen Hygienemaßnahmen einzuhalten, um zu verhindern, dass das Virus in andere Geflügelhaltungen eingeschleppt wird. Hierzu wurde bereits im Jahr 2022 (Amtsblatt Nr. 46/2022) eine Allgemeinverfügung des Landratsamtes Eichstätt zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen erlassen. Dazu gehört, die Ställe vor unbefugtem Zutritt zu sichern, den Besucherverkehr zu beschränken und geeignete Schutzkleidung zu tragen. Ferner sind Schuhe vor Betreten des Stalls zu wechseln oder zu desinfizieren, die Hände zu reinigen sowie Gerätschaften und Fahrzeuge zu säubern, nachdem ein- und ausgestallt und Geflügel transportiert wurde. Zudem empfiehlt das Landratsamt, Futter und Einstreu wildvogelsicher aufzubewahren, sowie das Geflügel nur in geschützten Stallbereichen zu füttern und mit Leitungswasser zu tränken anstatt mit Oberflächenwasser. Ebenso wichtig ist die regelmäßige Schadnager-Bekämpfung. Sollten die Verluste ungewöhnlich hoch sein – also drei oder mehr tote Tiere in 24 Stunden in kleinen Haltungen unter 100 Tieren – ist umgehend ein Tierarzt zu informieren.
Aufgrund des Vorkommens der Geflügelpest bei Wildvögeln wird die Bevölkerung aufgerufen, keine toten Wildvögel anzufassen oder zu bewegen, sondern entsprechende Funde unter Angabe des Fundortes dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus denen sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.
Geflügelhalter sind verpflichtet, ihre Tiere bei der bayerischen Tierseuchenkasse zu melden und entsprechende Beiträge zu zahlen. Wenn dies korrekt erfolgt, werden bestimmte Kosten, etwa für Tierverluste, Tötung und Reinigung und Desinfektion, übernommen.
(lkr)