ÖPNV-Einschränkungen im Fasching 2025
icon.crdate26.02.2025
Auszug aus der Pressemitteilung des VGI
Der VGI im Fasching 2025
(Auszug aus der Pressemitteilung des VGI (PDF-Dokument, 201,56 KB))
Das Faschingstreiben hat auch heuer Auswirkungen auf den Linienverkehr des Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt, VGI. Anbei die aktuell bekannten faschingsbedingten Fahrplanänderungen im Landkreis Eichstätt im Detail:
Markt Kipfenberg:
In der Zeit vom 28. Februar bis einschließlich 3. März 2025 muss die Haltestelle „Kipfenberg Parkplatz“ auf die Försterstraße verlegt werden.
Markt Gaimersheim:
Aufgrund des Faschingsumzugs enden und beginnen die Kurse der Linie 50 am Sonntag, 2. März 2025, zwischen 13:00 und 16:30 Uhr an der Haltestelle Gewerbegebiet. Ab 16:30 Uhr kann wieder von und bis Gaimersheim gefahren werden. Die Haltestelle Rathaus
kann nicht bedient werden. Die Umleitung erfolgt über die Dohlenstraße. Die Einschränkung gilt bis Montag, 3. März 2025, 6:00 Uhr.
Gemeinde Denkendorf:
Die Gemeinde Denkendorf veranstaltet am Faschingssonntag, 2. März 2025, in der Zeit von 13:00 bis 19:00 Uhr einen Faschingsumzug mit anschließendem Faschingstreiben. In dieser Zeit muss der Linienverkehr der Linie 9226 umgeleitet werden. Die Haltestellen
Meierhofstraße und Hauptstraße können dann nicht bedient werden.
Markt Nassenfels:
In Nassenfels findet am Faschingsdienstag, 4. März 2025, ein Faschingsumzug mit anschließendem Faschingstreiben statt. Der Ortskern und die Neuburger Straße werden in der Zeit von 12:30 bis 20:00 Uhr nicht befahrbar sein. Dadurch wird die Haltestelle Neuburger Straße von der Linie 9233 im besagten Zeitraum nicht bedient. Der Verkehr wird umgeleitet.
Stadt Eichstätt:
Am Rosenmontag, den 3. März.2025, können die Linien 201, R204 und R205 nicht den Marktplatz befahren. Die Linien werden ganztägig umgeleitet, als Ersatzhaltestelle kann der Stadtbahnhof genutzt werden.