Pressemitteilungen: Landkreis Eichstätt

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Landratsamt Eichstätt, Residenzplatz 2, Garten

Landkreis Eichstätt unterstützt die gemeinsame Erklärung der Bayerischen Spitzenverbände der Krankenhausträger

icon.crdate22.05.2026

Landkreis Eichstätt unterstützt die gemeinsame Erklärung der Bayerischen Spitzenverbände der Krankenhausträger Ein tragfähiger Klinikbetrieb wäre mit dem GKV-Spargesetz nicht mehr möglich!

Landkreis Eichstätt unterstützt die gemeinsame Erklärung der Bayerischen Spitzenverbände der Krankenhausträger

Ein tragfähiger Klinikbetrieb wäre mit dem GKV-Spargesetz nicht mehr möglich!

Anlässlich der anstehenden parlamentarischen Beratungen zu einem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz machen Bayerischer Bezirkstag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Caritasverband Bayern, Diakonisches Werk der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern, Bundesverband Deutscher Stiftungen und die Schwesternschaft München vom Bayerischen Roten Kreuz gemeinsam mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft und dem Verband des Klinikmanagements Deutschland trägerübergreifend deutlich:

Sollte das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in der vorliegenden Form verabschiedet werden, ist ein tragfähiger Klinikbetrieb künftig nicht mehr möglich. Bereits heute haben die bayerischen Kliniken eine Defizitlücke von rd. 600 Mio. Euro jährlich zu verkraften, mit dem BStabG wird das Defizit sprunghaft auf 1,4 Mrd. Euro anwachsen.

Dazu der Verwaltungsratsvorsitzende der Kliniken im Naturpark Altmühltal, Landrat Alexander Anetsberger: „Für unsere Kliniken im Landkreis Eichstätt bedeutet dies ab 2027 konkret weitere (!) rund 2,3 Mio. Euro pro Jahr Defizit, die aus dem Kreishaushalt auszugleichen wären. Damit würden unsere bisherigen Anstrengungen, die Gesundheitsversorgung qualitativ hochwertig, stabil und wirtschaftlich tragfähig zukunftsfähig zu machen, hochgradig konterkariert. Wenn diese Pläne so kommen, ist die sichere medizinische Versorgung in unserem Landkreis akut gefährdet.“

Übereinstimmend mit den Spitzenverbänden warnen wir seitens des Landkreises:

Die Pläne der Bundesregierung gefährden die Umsetzung der Krankenhausreform! Mit einer Zerstörung regionaler Kernstrukturen aufgrund kurzsichtiger Belastungen für die Kliniken wäre das politische Versprechen einer guten medizinischen Versorgung trotz demografischen Wandels im Freistaat nicht zu halten. Die Bundesregierung schlägt mit pauschalen Kürzungen, die die Existenz der Kliniken und weiterer Leistungserbringer gefährden, einen falschen Weg ein. Vielmehr sind neben der Krankenhausreform weitere Strukturreformen im Gesundheitswesen erforderlich.

Wir sind überzeugt: Wenn eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik der GKV unvermeidlich ist, müssen die Kliniken durch Abbau starrer Vorgaben und der Streichung von Sanktions-regelungen ihre Gestaltungsmöglichkeiten zurückbekommen, um die Versorgung mit begrenzten Mitteln sicherstellen zu können. Wir können die stationäre Versorgung bei weniger Vorgaben und Sanktionen wirtschaftlich tragfähiger erbringen – mit gleich guter Qualität und gleich guten Beschäftigungsbedingungen.

Gleichzeitig erwarten wir, dass der Gesetzentwurf auf eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik begrenzt wird. Weitere Belastungen darüber hinaus gehen unweigerlich zu Lasten der Mitarbeitenden in den Kliniken und bedrohen die Versorgungssicherheit.

Wir fordern:

• Politisch definierte Erlösgrenzen dürften nicht in eine Meistbenachteiligung der Kliniken unterhalb der GKV-Einnahmenentwicklung ausufern.
• Tariflich vereinbarte Löhne müssten vollständig refinanziert werden.
• Pflegeentlastende Maßnahmen dürfen nicht ersatzlos gestrichen werden.
• Der geplante Ausbau der bürokratischen Abrechnungsprüfung widerspricht dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung und würde das Klinikpersonal weiter belasten.

Gemeinsam mit allen Spitzenverbänden stellen wir klar:

Der Gesetzentwurf ist eine unnötige Zerreißprobe als Folge davon, dass die Finanzierungslücke der Versicherung von Grundsicherungsempfängern nicht aus dem Bundeshaushalt geschlossen wird. Diese Verschiebung von Finanzierungspflichten darf nicht zu einer Überbelastung der Kliniken und ihrer Beschäftigten führen. Jeder Euro, den Kommunen in Klinikdefizite stecken müssen, fehlt bei Bildung, Infrastruktur und sozialem Zusammenhalt!

Wir bieten ausdrücklich unsere Dialogbereitschaft mit der Bundes- und Landespolitik an. Sollte das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in der bisherigen Form kommen, fordern die Spitzenverbände vom Freistaat ein Nothilfeprogramm zur Stabilisierung der stationären Versorgung.

Die gemeinsame Erklärung der Spitzenverbände finden Sie hier (PDF-Dokument, 206,86 KB).