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Landkreis Eichstätt

Verfahrenslotsen: Wegbereiter zur inklusiven Lösung

Artikel vom 28.07.2023

Region 10 geht in der Modellphase „Verfahrenslotsen“ mit landkreisübergreifenden Verbundprojekt Sonderweg in Bayern

Teilhabe zu ermöglichen ist eine grundlegende soziale Aufgabe für die Gesellschaft, weil mit dieser Teilhabe grundlegende Lebenschancen verbunden sind: Bildung und Arbeit, aber auch soziale Begegnung, Selbstverwirklichung und Anerkennung. Menschen, die mit Beeinträchtigungen leben, stoßen hierbei auf Behinderungen. Dem soll durch Inklusion begegnet werden - und damit diese nicht mehr nur ein leeres Wort bleibt, soll im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ab 2028 nicht mehr zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen unterschieden und alle Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene durch die örtlichen Jugendämter erbracht werden. Der zum 01.01.2024 im §10b SGB VIII gesetzlich verankerte Verfahrenslotse soll die Umsetzung mitvorantreiben und ist damit ein wichtiger Wegbereiter zur weitreichenden inklusiven Lösung.

Die Jugendämter der Region 10 (Eichstätt, Ingolstadt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen) nehmen am Modellprojekt „Verfahrenslotsen“ in Bayern mit einem Verbundprojekt in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesjugendamt teil. Ende des Jahres 2023 soll Resümee gezogen werden und andere Jugendämter von den Erfahrungen der Modellstandorte und den Empfehlungen des Landesjugendamts profitieren.

Wer sind die Verfahrenslotsen?

Bei den Verfahrenslotsen der Region 10 handelt es sich um ein vierköpfiges, multiprofessionelles Team aus der Verwaltung und dem sozialen Bereich mit verschiedenen praktischen Erfahrungen, um die Ratsuchenden bestmöglich beraten zu können. Ihren „Hauptsitz“ haben die Verfahrenslotsen gemeinsam im Dienstleistungszentrum des Landkreises Eichstätt in Lenting. Außensprechstunden in den einzelnen Landratsämtern werden nach Bedarf regelmäßig angeboten, auch Hausbesuche sind möglich.

An wen richtet sich das Angebot?

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, die einen Anspruch auf Eingliederungshilfen haben, und deren Familien sind Adressaten der Verfahrenslotsen.

Was sind die Aufgaben?

Ein Verfahrenslotse hat im Wesentlichen zwei Aufgaben: Zum einen unterstützt und begleitet er die Anspruchsberechtigten bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Eingliederungsleistungen nach den Sozialgesetzbüchern VIII und IX. Er „lotst“ sie dabei an die richtigen Ansprechpartner in der Region 10 und unterstützt bei der Inanspruchnahme bis zum Zeitpunkt der Bewilligung und bei Bedarf darüber hinaus. Zum anderen unterstützt er den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in dessen Zuständigkeit. Er vermittelt also zwischen den einzelnen Beteiligten, wie dem Jugendamt und dem Bezirk. Auch sollen durch die Arbeit Lücken in der Versorgung aufgedeckt und wenn möglich in Zusammenarbeit mit den zuständigen Gremien geschlossen werden.

Wie wird beraten?

Ein persönliches Gespräch zur Erfassung der individuellen Situation steht am Anfang der Beratung: Welche Beeinträchtigungen liegen vor, welche Hemmnisse an der Teilhabe in der Gesellschaft sind vorhanden und welche Wünsche oder Probleme werden geäußert – das sind die Kernfragen der Verfahrenslotsen im Erstberatungsgespräch. Danach geht es um eine realistische Einschätzung des Hilfebedarfs und den Verweis an den zuständigen öffentlichen Träger beziehungsweise an weitere Stellen im regionalen Hilfenetzwerk. Je nach Auftrag der Anspruchsberechtigten kann zudem eine darüberhinausgehende Kontaktvermittlung und Informationseinholung stattfinden. Die Beratung ist freiwillig, kostenfrei und selbstverständlich vertraulich.

Die Verfahrenslotsen sind wie folgt erreichbar: Tel. Telefonnummer: 08421/70-1123 und E-Mail: Verfahrenslotse(@)lra-ei.bayern.de

(lkr)

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