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Landkreis Eichstätt

Schutz der stillen Tage

Artikel vom 15.02.2023

Nach den Bestimmungen des Feiertagsgesetzes unterliegen bestimmte Sonn- und Feiertage einem besonderen Schutz.

Das Landratsamt Eichstätt weist deshalb darauf hin, dass an den stillen Tagen Aschermittwoch (22. Februar 2023) und Gründonnerstag (6. April 2023) jeweils von 2.00 Uhr bis 24.00 Uhr, sowie Karfreitag (7. April 2023) und Karsamstag (8. April 2023) jeweils von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist, nicht erlaubt sind.

Dies sind z.B. Tanzveranstaltungen, die Öffnung und der Betrieb von Spielhallen, Pop-Konzerte, Zirkusveranstaltungen, Volksfeste, Theatervorführungen, Preis-Kartenturniere. Der Betrieb von Geldspielautomaten in Gaststätten ist ebenfalls nicht zulässig.

Zudem sind am Karfreitag Sportveranstaltungen nicht erlaubt. Am Karfreitag sind außerdem in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten.

(lkr)

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