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Landkreis Eichstätt

Informationen zur Jugendschöffenwahl

Artikel vom 15.02.2023

Zur Jugendschöffenwahl 2023 (Wahlperiode 2024-2028)hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises eine Vorschlagliste an das Amtsgericht zu erstellen. Insgesamt sind mindestens 76 Personen vorzuschlagen. Bis zum 17. März haben die Gemeinden Gelegenheit, geeignete Frauen und Männer zu benennen. Schöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafsachen, die jeweils für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz. Die Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem Wahlausschuss gewählt.

Die Gemeinden und Jugendhilfeausschüsse können das Formular für die Schöffenvorschlagsliste und die Jugendschöffenvorschlagslisten nebst Ausfüllanleitung auf der Internetseite des Bayerischen Justizministeriums abrufen (www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/), hier werden auch weitere Informationen über dieses Amt angeboten.

(lkr)

http://www.landkreis-eichstaett.de//landratsamt/neuigkeiten/pressemitteilungen