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Landkreis Eichstätt

Digitales Bauamt – Änderung der Zuständigkeit für die Annahme von Bauanträgen

Artikel vom 30.11.2023

Das Landratsamt Eichstätt bietet ab 1. Dezember den digitalen Bauantrag als zusätzliche Serviceleistung an. Mit dieser modernen Art der Antragstellung hat sich auch die Zuständigkeit für die Annahme von Bauanträgen geändert: Künftig sind digitale und papiergebundene Anträge grundsätzlich nicht mehr über die Gemeinden, sondern direkt beim Landratsamt Eichstätt einzureichen. Eine Ausnahme gilt für papiergebundene Anträge, bei denen die Zuständigkeit für die Bearbeitung alleinig im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liegt (z. B. Genehmigungsfreistellung, isolierte Befreiung, isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften). Diese Anträge sind nach wie vor bei der Gemeinde einzureichen.

Papiergebundene Anträge für die Baugenehmigungsbehörde können dem Landratsamt Eichstätt je nach Zuständigkeitsbereich postalisch an die Adressen des Landratsamts Eichstätt, Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt, oder Bahnhofstraße 16, 85101 Lenting, gesendet werden.

(lkr)

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