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Landkreis Eichstätt

Geflügelpest: verstärkte Maßnahmen

Artikel vom 25.11.2022

Aktuell treten Fälle von Geflügelpest in großer Zahl bei Wildvögeln in ganz Europa auf. Seit Juni 2022 wurden in Deutschland 294 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln und 63 Fälle in Hausgeflügelbeständen festgestellt. Der herbstliche Vogelzug trägt zur Verbreitung der zirkulierenden Viren bei.
Aufgrund des dynamischen Geflügelpestgeschehens muss eine Einschleppung des Erregers in bayerische Geflügelbestände verhindert werden. Zu diesem Zweck hat das Landratsamt Eichstätt eine Allgemeinverfügung zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen erlassen.
Durch striktes Einhalten dieser Maßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel vermieden werden. Die Biosicherheitsmaßnahmen gelten für Geflügelhaltungen von einem bis tausend Tieren und umfassen z.B. das Tragen von Schutzkleidung und die Reinigung und Desinfektion der Hände und Schuhe. Auch Ausstellungen, Märkte und Schauen mit Geflügel werden verboten. Das Füttern bestimmter Wildvögel (Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige, Schreitvögel) ist ab sofort untersagt.

Die angeordneten Maßnahmen können dem Amtsblatt Nr. 46/2022 entnommen werden.

(lkr)

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