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Landkreis Eichstätt

Jagdscheine verlängern

Artikel vom 19.01.2023

Inhaber von Jahresjagdscheinen, die mit Ablauf des aktuellen Jagdjahres zum 31.03.2023 die Gültigkeit verlieren, können ab sofort die Verlängerung bei der Unteren Jagdbehörde im Landratsamt Eichstätt, 2. Stock, Zimmer-Nr. 209, beantragen. Außer der jagdlichen Erlaubnis ist ein Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 500.000 € für Personen- und 50.000 € für Sachschäden für den begehrten Gültigkeitszeitraum (31.03.2024 bzw. 31.03.2026) vorzulegen. Das notwendige Antragsformular ist auf der Internet-Seite www.landkreis-eichstaett.de unter „Bürgerservice/Themen und Dienstleistungen/Formulare von A-Z/Buchstabe J/Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines“ abrufbar.

Die Unterlagen für die Verlängerung können, wie in den vergangenen Jahren während der Corona-Pandemie, auch auf dem Postweg eingereicht werden. Sofern ein Verlängerungseintrag nicht mehr möglich ist, wird für die Neuausstellung eines Jagdscheines zusätzlich ein aktuelles Passbild benötigt und erfordert gleichzeitig nach vorheriger Terminvereinbarung die persönliche Vorsprache des Antragstellers. Es wird darauf hingewiesen, dass bei nicht fristgerechter Verlängerung und fehlendem Eintrag in der Waffenbesitzkarte der weitere Besitz von Munition nicht erlaubt ist und den Tatbestand einer Straftat erfüllt. Weitere Auskünfte sind erhältlich bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde im Landratsamt Eichstätt unter Tel.-Nr. Telefonnummer: 08421/70335 oder Telefonnummer: 08421/70233.

(lkr)

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