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Landkreis Eichstätt

Testzentren des Landkreises werden geschlossen

Artikel vom 23.02.2023

Nach den aktuellen Regelungen bestehen Testnachweiserfordernisse zur Verhinderung der Coronavirus-Krankheit (COVID-19) lediglich noch für Personal und Besucher von Krankenhäusern, stationären Reha-Einrichtungen, voll- oder teilstationärer Pflegeeinrichtungen sowie ambulanter Pflegedienste. Nachdem die Testnachweise auch durch einen sog. Selbsttest nachgewiesen werden können, wurden die Kreisverwaltungsbehörden vom Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege aufgefordert, die Tätigkeit und Betrieb der lokalen Testzentren zeitnah einzustellen.

Für das Testzentrum in Eichstätt, Industriestraße 30, können deshalb Termine für PCR-Testungen nur noch bis 24. Februar 2023, und für Schnelltestungen bis 26. Februar 2023 gebucht werden. Für das Testzentrum in Beilngries, Am Ludwigkanal 2, können Termine für PCR- und Schnelltestungen noch bis einschließlich 28. Februar 2023 gebucht werden.

 (lkr)

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