Erweiterte Zuständigkeiten
Erweiterte Zuständigkeit im Kfz-Zulassungswesen
Ab 1. Februar 2017
Noch mehr Bürgerfreundlichkeit bei Kfz-Zulassungen gibt es seit 01.02.2017. Die Kfz-Zulassungsstellen der Landkreise Pfaffenhofen/Ilm und Eichstätt nehmen am Verfahren zur Erweiterten Zuständigkeit im Kfz-Zulassungswesen teil.
Dadurch haben nun die Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in einem der Landkreise sowie Firmen, die Ihren Betriebssitz dort haben, die Möglichkeit die Zulassungsvorgänge in einer der beteiligten Zulassungsstellen abzuwickeln.
Insbesondere sind folgende Vorgänge möglich:
- Zulassung von Neu- / Gebrauchtfahrzeugen
- Ummeldung mit / ohne Halterwechs
- Außerbetriebssetzungen / Wiederzulassung
- Halter- und Fahrzeugdatenänderungen
Keine erweiterte Zuständigkeit ist gegeben bei der Zuteilung von roten Oldtimer- bzw. roten Dauerkennzeichen für Händler.
Anschrift
Landratsamt Eichstätt
Öffnungszeiten
Mo und Mi 7.30 - 12.00 Uhr (und nur mit Terminvereinbarung im Internet v. 14.00 - 16.00 Uhr)
Di 7.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr;
Do 7.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr;
Fr 7.30 - 12.00 Uhr
Öffentliche Verkehrsmittel: DB und Busse - Bahnhof Eichstätt-Stadt; Stadtbuslinie - Haltestelle Residenzplatz (Zulassung abweichend)
Zulassungsstelle Landratsamt Eichstätt - Dienstleistungszentrum Lenting
Öffnungszeiten
Mo und Mi 7.30 - 12.00 Uhr (und nur mit Terminvereinbarung im Internet v. 14.00 - 16.00 Uhr)
Di 7.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr;
Do 7.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr;
Fr 7.30 - 12.00 Uhr
Öffentliche Verkehrsmittel: Busse Haltestelle Lenting Landratsamt; Linien 9221, 9230, 9235 und 9236
Landratsamt Eichstätt - Zulassungsstelle Beilngries
Öffnungszeiten
Mo - Fr 7.30 - 11.30 Uhr