Zensus 2022: Landkreis Eichstätt

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Zensus 2022

Im Jahr 2022 findet auch in Deutschland wieder ein Zensus - auch bekannt als Volkszählung - statt. Der Zensus liefert verlässliche Bevölkerungszahlen für die Gemeinden, die Bundesländer und für Deutschland insgesamt. Er ermittelt auch Daten, wie zum Beispiel Alter, Geschlecht oder Staatsbürgerschaft sowie zur Wohn- und Wohnraumsituation in Deutschland. Solche Informationen sind ausgesprochen wichtig, da sie helfen, Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu treffen.

Stichtag des Zensus ist der 15. Mai 2022. Die Befragungen der Haushalte im Rahmen der Stichprobe finden im Zeitraum von 16.05.2022 bis 15.08.2022 statt.

Wofür wird der Zensus 2022 benötigt?

Die im Zenus 2022 zu erhebenden Daten liefern Informationen für drei übergeordnete Ziele:

  • Amtliche Einwohnerzahlermittlung
  • Gewinnung von soziodemographischen Merkmalen
  • Gewinnung von Angaben zu Gebäuden und Wohnungen

Die amtliche Einwohnerzahl dient als Bemessungsgrundlage, u. a. für:

  • Länderfinanzausgleich
  • Verteilung von EU-Fördergeldern
  • Einteilung der Wahlkreise
  • Kommunale Planungen
  • Sitzverteilung im Bundesrat
  • Einwohnerzahlen fließen in viele statistische Kennzahlen ein, z. B. BIP pro Kopf

Soziademographische Merkmale wie Bildungsgrad oder Berufstätigkeit dienen der Bereitstellung von Planungsgrößen für vielfältige politisch-administrative Entscheidungen, die nicht aus Verwaltungsregistern gezogen werden können:

  • Maßnahmen im Bereich öffentlicher Infrastruktur
  • Bedarfsplanungen von beispielsweise Schulen oder Studienplätzen

In Deutschland gibt es kein einheitliches Verwaltungsregister, das den Bestand an Wohnungen und Gebäuden flächendeckend erfasst. Das Wissen über Wohn- und Wohnungssituation aus dem Zensus bildet eine wichtige Grundlage für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen in der "geordneten städtebaulichen Entwicklung" sowie der Raumplanung.

Aus welchen Bestandteilen besteht der Zensus?

Der Zensus 2022 ist in vier Erhebungsteile untergliedert, für die allesamt Auskunftspflicht gilt:

Haushaltsstichprobe

In der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis werden ca. 30.000 Personen im Landkreis Eichstätt in einem Interview befragt. Damit sollen Über- und Untererfassungen aufgedeckt, Fehlbestände im Datenbestand ermittelt und Ungenauigkeiten in den Verwaltungsregistern bereinigt werden (Ziel 1-Merkmale). Bei ca. 13.000 Personen werden außerdem Daten erhoben, die nicht in den Registern vorliegen (Ziel 2-Merkmale). Es wird nur ein Teil der Bevölkerung befragt, das Ergebnis der Stichprobe wird auf die gesamte Bevölkerung hochgerechnet. Die Auswahl der Auskunftspflichtigen erfolgt auf der Grundlage eines mathematischen Zufallsverfahrens. 

  • Ziel 1-Merkmale: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Wohnsituation, Familienstand, Anschrift, Lage der Wohnung
  • Ziel 2-Merkmale: Wohnsituation, Staatsangehörigkeit und Zuwanderung, Bildung und Ausbildung, Berufstätigkeit, Nebenjobs, Arbeitssuche, Derzeitige Haupttätigkeit, Arbeitsort, Branche / Wirtschaftszwei des Betriebs, Beruf, Hauptstatus

In höchstens 4% der Anschriften findet eine Wiederholungsbefragung mit dem Ziel der Feststellung von übereinstimmenden bzw. abweichenden Erhebungsbefunden statt.

Vollbefragung in den Sonderbereichen

Eine weitere Befragung betrifft Wohnheime  und Gemeinschaftsunterkünfte.

  • Wohnheim: Eigene Haushaltsführung, Keine Versorgung / Betreuung durch Betreibende, Bewohnerschaft ist auskunftspflichtig
    -> Studierendenwohnheim, Arbeiterwohnheim, Sonstiges Wohnheim
  • Gemeinschaftsunterkunft: Keine eigene Haushaltsführung, Versorgung / Betreuung durch Betreibende, Einrichtungsleitung ist auskunftspflichtig zu Daten der Bewohnerschaft
    -> Alten-/Pflegeheim, Justizvollzugsanstalt, Gemeinschaftsunterkunft von Flüchtlingen u. v. m.

In höchstens 4% der Wohnheime findet eine Wiederholungsbefragung mit dem Ziel der Feststellung von übereinstimmenden bzw. abweichenden Erhebungsbefunden statt.

Gebäude- und Wohnungszählung

In Deutschland gibt es kein einheitliches Verwaltungsregister, das den Bestand an Wohnungen und Gebäuden flächendeckend erfasst. Neben der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl ist deswegen auch die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) Bestandteil des Zensus 2022. Ziel der GWZ ist die flächendeckende und vollzählige Erfassung aller am Erhebungsstichtag bestehenden Gebäude mit Wohnraum, bewohnten Unterkünften sowie der darin befindlichen Wohnungen. Auskunftspflicht besteht für alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen in der Raumplanung.

Weitere Informationen:
https://www.statistik.bayern.de/statistik/zensus/gebaeude_wohnungszaehlung/index.html

Wer wird befragt?

Beim Zensus 2022 kommt ein registergestütztes Verfahren zum Einsatz. Dabei werden bereits vorhandene Registerdaten verwendet und mit den Ergebnissen unterschiedlicher Befragungen ergänzt. Somit muss die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten. Die Befragung von nur 16% der Bevölkerung zur Prüfung der Register hat mehrere Vorteile:

  • Geringere Belastung für die Bevölkerung
  • Kostengünstiger als eine Vollerhebung
  • Vergleichbare Qualität zur Vollerhebung

Für die ausgewählten Haushalte besteht in diesem Zusammenhang eine Auskunftsverpflichtung kraft Gesetzes.

Wie laufen die Befragungen vor Ort ab?

Ab dem Frühjahr 2022 führen die Erhebungsbeauftragten kurze Vorbegehungen der von ihnen zu befragenden Anschriften durch und kündigen sich mit einem Terminankündigungsschreiben bei den einzelnen Haushalten an.

Zwischen dem 16.05.2022 und dem 15.08.2022 führen die Erhebungsbeauftragten dann die Befragungen bei den einzelnen Haushalten vor Ort durch. Dabei sind die Erhebungsbeauftragten in ihrer Zeiteinteilung frei, können die Befragungen also auch am Wochenende oder abends erledigen. Falls terminliche Verschiebungen nötig sind, erfolgt die Abstimmung direkt zwischen den Interviewern und den zu befragenden Personen.

Die Interviews erfolgen bei den zu befragenden Haushalten vor Ort und dauern ca. 10 – 15 Minuten. Die genaue Dauer ist individuell und kann nicht ganz genau bestimmt werden. Dabei besteht auch die Möglichkeit für die befragten Personen, die Daten zur Bildung und zum Erwerbsstatus über Online-Zugangsdaten selbst auszufüllen. Dies erläutert Ihnen der/die Erhebungsbeauftragte dann genau vor Ort.

In Bayern werden für die Erhebung im Zensus Tablets eingesetzt.

Die zufällig ausgewählten Haushalte sind nach § 23 ZensG 2022 zur Auskunft verpflichtet.

Sicherheitsvorkehrungen

Die Durchführung des Zensus erfolgt unter strenger Einhaltung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit, die insbesondere Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der Daten gewährleisten. Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des Bundesstatistikgesetzes Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein.

Die erhobenen Daten dürfen nur für statistische Zwecke verwendet werden und werden durch umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen geschützt.

Außerdem achtet die Erhebungsstelle bei der Auswahl der Erhebungsbeauftragten streng darauf, dass diese die Vorgaben zur Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit erfüllen. Dabei wird auch berücksichtigt, dass Mitarbeitende aus sensiblen Bereichen der Verwaltung, der Polizei oder der Finanzverwaltung nicht als Erhebungsbeauftragte geeignet sind, um mögliche Interessenskonflikte zu verhindern.

Rechtsgrundlagen des Zensus

Die Europäische Union verpflichtet mit der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 ihre Mitgliedstaaten, alle zehn Jahre einen Zensus durchzuführen. Das Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022) ist das bundesdeutsche Gesetz zur Durchführung dieser Verordnung. Darin ist auch eine Auskunftspflicht für den Zensus geregelt.

Der Zensus basiert auf EU-Recht, Bundesrecht und Landesrecht:

  • EU-Verordnung
  • Datenschutzgrundverordnung
  • Bundesstatistikgesetz
  • Bundesdatenschutzgesetz
  • Zensusvorbereitungsgesetz 2022
  • Zensusgesetz 2022
  • Änderungsgesetz zum Bayerischen Statistikgesetz
  • Bayerisches Datenschutzgesetz

Zensusgesetz des Bundes (ZensG 2022)

  • Nach § 3 ZensG 2022 gehören zur Bevölkerung die Einwohner der Gemeinden sowie die im Ausland tätigen Angehörigen des Auswärtigen Dienstes, der Bundeswehr und der Polizeibehörden des Bundes und der Länder sowie ihre dort ansässigen Familien.
  • Gemäß § 19 ZensG 2022 können die statitischen Ämter der Länder noch weitere Erhebungsstellen für die Durchführung der Personenerhebung einrichten
  • Nach § 20 ZensG 2022 können für die Durchführung der Erhebungen Erhebungsbeauftragte eingesetzt werden
  • Es besteht nach § 23 ZensG 2022 Auskunftsplficht
  • Auskunftspflichtig sind nach § 25 ZensG 2022 sowie § 26 Abs. 1 bis 3 ZensG 2022 alle Volljährigen und alle einen eigenen Haushalt fürhrenden Minderjährigen
  • Für Personen in Gemeinschaftsunterkünften ist nach § 26 Abs. 4 ZensG 2022 die Leitung der Einrichtung auskunftspflichtig

Weitere Informationen zum Zensus 2022: