Reiserückkehrer nach Deutschland
Im Zuge der SARS-CoV-2 / COVID-19 Krise sind Reisende aus Gebieten, die als Risikogebiet klassifiziert sind (eine ständig aktualisierte Liste stellt das Robert-Koch-Institut unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html bereit) oder Reisende, die sich innerhalb der letzten 10 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben bei der Einreise nach Deutschland verpflichtet, ihre Ankunft unter www.einreiseanmeldung.de anzumelden.
Grundsätzlich besteht die Verpflichtung, sich unmittelbar nach der Einreise auf direktem Weg in eine 10-tägige Quarantäne zu begeben und eine eventuelle Symptomentwicklung bei sich selbst zu überprüfen. Entwickeln sich Symptome, ist dies unmittelbar dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Es besteht die Möglichkeit, ab dem 5. symptomfreien Tag nach der Einreise einen Test vorzunehmen und bei einem negativen Ergebnis dieses Tests (Übermittlung an: gesundheitswesen@lra-ei.bayern.de) die häusliche Quarantäne zu verkürzen.
Für diese 10-tägige Selbstisolierung ergeht kein Bescheid des Gesundheitsamtes.
Ausnahmen entnehmen Sie bitte der Einreisequarantäneverordnung (EQV) vom 05.11.2020 unter:
https://www.verkuendungen-bayern.de/baymbl/2020-630/