Sportförderung des Freistaats Bayern: Landratsamt Eichstätt zahlt Vereins- und Energiepreispauschale 2023 aus
Im Rahmen der Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien) und eines allgemeinen Energiepreiszuschusses für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine wurden durch das Amt für Familie und Jugend für das Jahr 2023 Fördermittel in Höhe von insgesamt 706.697,70 € an Vereine im Landkreis ausbezahlt.
Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln war für die Vereinspauschale eine Antragstellung bis spätestens 01.03. des laufenden Jahres. 199 Vereine erhielten deshalb im Januar 2023 Post vom Amt für Familie und Jugend. Nach Prüfung der eingegangenen Anträge konnte nun an 106 Sport- und Schützenvereine Fördermittel zwischen 377,40 € und 74.457,60 €, insgesamt 548.865,90 €, vergeben werden. Die Höhe des Zuschusses errechnet sich aus der Mitgliederzahl des Vereins und der eingesetzten förderfähigen Übungsleiter- und Trainerlizenzen. Mitglieder unter 27 Jahren werden hierbei zehnfach gewertet, alle übrigen Mitglieder einfach. Neu seit diesem Förderjahr, Mitglieder mit Behinderung werden ebenfalls zehnfach gewichtet.
Die Energiepreispauschale konnte bis 15. Mai 2023 beantragt werden. Voraussetzung hierfür war unter anderem die Bewilligung der Vereinspauschale im laufenden Jahr. Die Höhe entspricht hier dem Betrag der Energiemehrausgaben, höchstens jedoch 80 Prozent der im Förderjahr 2023 bewilligten einfachen Vereinspauschale.
Hinzuweisen ist, dass die durch das Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel für die Vereinspauschale wie bereits in den Jahren 2020 und 2021 verdoppelt wurden. Grund für diese Maßnahme ist die schnelle und unbürokratische Unterstützung der Sport- und Schützenvereine.
Auskünfte zum Antragsverfahren erteilt das Amt für Familie und Jugend unter der Telefonnummer Telefonnummer: 08421/70-147 oder -442. Detaillierte Informationen zu den Sportförderrichtlinien können auch auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unter https://www.bayerisches-innenministerium.de/sport/foerderung/vereinspauschale/index.php nachgelesen werden.
(lkr)