Pressemitteilungen: Landkreis Eichstätt

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Landratsamt Eichstätt
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Bauantrag wird digital

Artikel vom 20.10.2023

Landratsamt Eichstätt erweitert ab Dezember sein digitales Verwaltungsangebot

Ab 1. Dezember 2023 können Planerinnen und Planer, die für Bauwillige Pläne ausfertigen, beim Landratsamt Eichstätt Bauanträge auch digital einreichen. Damit erweitert das Landratsamt Eichstätt sein Angebot der digitalen Verwaltungsleistungen.

Online-Assistenten helfen den Nutzern beim digitalen Ausfüllen. Das Programm weist zudem darauf hin, welche Bauvorlagen eingereicht werden müssen. Damit sind die Bauanträge vollständiger und können schneller bearbeitet werden. Außerdem können Planende den Antrag direkt digital aus ihrem Arbeitsprogramm hochladen. Der Hauptassistent für den eigentlichen Bauantrag wird ergänzt von weiteren digitalen Formularen – zum Beispiel für Baubeginns- oder Nutzungsaufnahmeanzeigen, Beseitigungsanzeigen und Verlängerungsanträgen.

Aktuelle Informationen rund um den digitalen Bauantrag, sowie ab Dezember der digitale Bauantrag, der über das BayernPortal abgewickelt wird, sind über die Homepage des Landratsamts (www.landkreis-eichstaett.de) im Themenbereich Bau- und Wohnungswesen abrufbar. Für Rückfragen sind die zuständigen Mitarbeiter des Landratsamts unter digitalesbauamt(@)lra-ei.bayern.de erreichbar.
 

Wichtige Verfahrensänderung ab den 01.12.2023

Bislang wurden die Anträge wie Bauanträge, Vorbescheids- und Abgrabungsanträge bei der Gemeinde eingereicht. Nach dem gemeindlichen Einvernehmen wurden die Anträge an die Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet. Dieser Verfahrensweg hat sich im Hinblick auf das digitale Verfahren geändert. Die Gemeinden bleiben aber weiterhin wichtiger Teil des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens. Papiergebundene Anträge sind künftig aber grundsätzlich nicht mehr über die Gemeinden, sondern je nach Ort des Vorhabens nur noch direkt in den Bauverwaltungen beim Landratsamt in Eichstätt oder Lenting einzureichen.

Eine Ausnahme gilt allerdings bei Papieranträgen, die im alleinigen Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liegen, so etwa bei Genehmigungsfreistellungsverfahren, Anträgen auf jeweils isolierte Ausnahme oder Befreiung vom Bebauungsplan sowie auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften und Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung. Diese Anträge sind nach wie vor bei der Gemeinde einzureichen und werden auch dort abschließend bearbeitet. Fehlgeleitete Papieranträge leitet das Landratsamt ungeprüft umgehend direkt an die Gemeinden weiter.

Umfangreiche Informationen zum Digitalen Bauantrag, sowie eine Übersicht zu den Zuständigkeitsänderungen zwischen der unteren Bauaufsichtsbehörde und den Gemeinden sind auch unter www.digitalerbauantrag.bayern.de veröffentlicht.

(lkr)