Bauleitplanung: Landkreis Eichstätt

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

4OfficeAutomation
Dies ist ein Plug-In für den Versand von Newslettern und der Bereitstellung von Web-Formularen.
Verarbeitungsunternehmen
4OfficeAutomation GmbH, Schlägelweg 46a, 31275 Lehrte
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Newsletterversand

  • Web-Formulare

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Diverse

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  1. 4OA speichert bei der Nutzung der Dienstleistung folgende Daten für üblicherweise ein Jahr:

    • Den Inhalt der E-Mail.

    • Die IP-Adresse des Anwenders zum Zeitpunkt des Versands eines Mailings.

    • Die Liste der Empfänger samt aller Personalisierungsdaten.

    • Die Versandergebnisse

    • Statistiken, insbesondere auch Statistiken zu Klicks, Öffnungen und Abmeldungen

  2. Daten von Abmeldungen und Beschwerden (E-Mail-Adresse des Empfängers, Datum, IP, Nutzer ID) werden üblicherweise dauerhaft gespeichert, um den gesetzlichen Vorschriften der DSGVO (insbesondere Art. 7 3) zu genügen.

  3. Daten, die von Menschen in Formulare eingegeben und abgeschickt werden, werden üblicherweise dauerhaft gespeichert, um z.B. Double Opt-In Vorgänge nachweisen zu können

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger

4OfficeAutomation GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

jvorwerk@newsmailservice.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Google Translate

Dies ist ein Übersetzungsdienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Erbringung von Dienstleistungen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googletranslate
  • googtrans
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern
Online-Formular für den Online-Dienst "Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarte und aufenthaltsrelevante Bescheinigung".
Verarbeitungsunternehmen
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Hauptverwaltung, Hansastraße 12-16, 80686 München, Deutschland
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Online-Beantragung von Verwaltungsleistungen gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG)
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Web Storage (des Browsers)
  • Session-Cookies
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
  • Interaktionen mit dem Online-Formular
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die eingegebenen Daten werden nur für die Dauer der Sitzung gespeichert. Die oben genannten Daten werden als Protokolldaten über die Sitzung hinaus zur Fehlersuche und zur Erstellung anonymisierter Statistiken aufbewahrt.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@akdb.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

nein
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Landkreis Eichstätt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Wanderer auf Bank in Schernfeld
Dinopark Denkendorf
Pumptrackanlage Buxheim
Wanderer auf Bank in Schernfeld
Dinopark Denkendorf
Pumptrackanlage Buxheim

Bauleitplanung

Für die Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) sind die Gemeinden zuständig. Gleiches gilt für Satzungen nach dem Baugesetzbuch und der Bayerischen Bauordnung. Zur Erlangung einer wirksamen Bauleitplanung führen die Gemeinden ein vorgeschriebenes Verfahren durch. In dessen Rahmen werden auch die betroffenen Fachreferate (Umweltschutz, Wasserrecht, usw.) in der Kreisverwaltungsbehörde gehört. Diese Beteiligung wird von der Bauverwaltung koordiniert.

Für die Einsichtnahme bzw. das Vorbringen von Anregungen zu einem Bauleitplanentwurf ist keine Form vorgeschrieben. Anregungen können bei den Gemeinden schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Das Landratsamt ist als Aufsichtsbehörde für die Einhaltung der Vorschriften zuständig.

Bebauungsplangebiet

Ein Bebauungsplan regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von parzellierten Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen.

Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsgesetz) fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind. Der Inhalt eines Bebauungsplans ist in § 9 BauGB abschließend geregelt. Voraussetzung für eine Festsetzung ist eine städtebauliche Begründung. Aus der BauNVO, die in Ergänzung zum § 9 BauGB erlassen wurde, werden die näheren Angaben zu Maß und Nutzungen entnommen. Die BauNVO liefert sozusagen die Feinsteuerung für die Festsetzungen in einem Bebauungsplan. Die bekannteren darunter sind die Gebietstypen (reine Wohngebiete, allgemeine Wohngebiete, Dorfgebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Mischgebiete, Kerngebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete) mit den entsprechenden Nutzungskatalogen und den Obergrenzen für die Nutzungsmaße (Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Bauhöhen, Anzahl der Vollgeschosse, Dachform und Neigung, Baulinie, Baugrenze und Firstrichtung). Weiterhin werden in der BauNVO die Bauweisen und die überbaubaren Grundstücksflächen definiert und die Zulässigkeit von Nebengebäuden (Nebenanlagen), Stellplätzen und Garagen geregelt. Die wesentlichen Festsetzungen für eine Fläche beziehen sich auf die Darstellung der Bauflächen, der überbaubaren Flächen, der Grünflächen, der Verkehrsflächen, der Gemeinbedarfsflächen, der Flächen für Ver- und Entsorgung, für Anpflanzungen, für Nutzungsregelungen und Maßnahmen (Natur- und Landschaftsschutz), Landwirtschafts- und Waldflächen. Für die Bauflächen werden die Art und das Maß der Nutzung, die Bauweise und grundsätzlich auch die Dachform angegeben.

Einfacher und qualifizierter Bebauungsplan

Es besteht kein gesetzlicher Zwang, alle Regelungen, die möglich wären, in einem Bebauungsplan zu treffen. Um jedoch alleinige Rechtsgrundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben darzustellen, müssen zumindest Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die öffentlichen Verkehrsflächen festgesetzt sein. In diesem Fall spricht man von einem "qualifizierten Bebauungsplan" in dem die Zulässigkeit von Vorhaben abschließend geregelt ist. Die allermeisten Bebauungspläne gehören zu dieser Kategorie.

Liegt das von Ihnen zu bebauende Grundstück im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplanes und hält Ihr geplantes Bauvorhaben (kein Sonderbau) diese Festsetzungen ein, haben Sie die Möglichkeit eine Genehmigungsfreistellung zu beantragen und Ihren Bauantrag im Freistellungsverfahren (PDF-Datei)einzureichen. In diesem Fall findet keine Prüfung und Überwachung durch die Bauaufsichtsbehörde statt (Präventivkontrolle), sondern Bauherrn und Planer obliegt eigenverantwortlich die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften.

Sofern das von Ihnen geplante Bauvorhaben nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplanes einhällt kann der Bauantrag nur im herkömmlichen Baugenehmigunsverfahren eingereicht werden. Die benötigten Befreiungen sind zu beantragen und zu begründen. Über Ihre Zulässigkeit entscheidet die Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen der jew. Gemeinde. Eine vorherige Abstimmung mit der Gemeinde bzw. die Einreichung einer Bauvoranfrage zur Klärung der Zulässigkeit wird empfohlen.

Fehlt eine dieser vier Festsetzungen, handelt es sich um einen "einfachen Bebauungsplan". Die Beurteilung des Sachverhaltes bzw. Bauvorhabens, für den die Festsetzung fehlt, erfolgt nach § 34 BauGB (wenn Innenbereich) oder § 35 BauGB (wenn Außenbereich). Für die fehlende Bestimmung wird also die Bebauung in der näheren Umgebung des Vorhabens zum Vergleich herangezogen.

Einfacher und qualifizierter Bebauungsplan durchlaufen aber die gleichen Verfahrensschritte bei ihrer Aufstellung. Die Entscheidung für einen einfachen B-Plan bedeutet nicht, dass das Verfahren in dem Sinne "vereinfacht" wird, dass Verfahrensschritte entfallen, wie z. b. beim vereinfachten Planänderungsverfahren.

Der Bebauungsplan wird in der Regel nur für einen Teil des Gemeindegebietes, etwa ein einzelnes Grundstück oder einen Stadtteil, aufgestellt. Der Plan besteht in der Regel aus 2 Teilen, der Planzeichnung mit zeichnerischen Festsetzungen und dem Text mit weiteren schriftlichen Festsetzungen. Darüber hinaus gehört zu einem Bebauungsplan eine Begründung, in dem der Plan erläutert wird. Die Begründung ist allerdings nicht Teil der Satzung.

Zeitraum

Die Beteiligung der Bürger bei der Aufstellung und Änderung eines Bauleitplans wird von der Gemeinde durchgeführt. Diese macht den Zeitraum, für die Einsichtnahme in einen Bauleitplanentwurf und für das Vorbringen von Anregungen öffentlich bekannt. Die Frist, in der ein vom Gemeinderat gebilligter Entwurf nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches öffentlich ausgelegt wird (mindestens ein Monat) ist bezüglich der Einsichtnahme und des Vorbringens von Anregungen eine Ausschlussfrist.

Gesetzliche Grundlagen

Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Bayerische Bauordnung