Digitales Bauamt
Die digitale Einreichung von Bauanträgen und dergleichen ist ab sofort über das BayernPortal möglich.
Das digitale Bauamt des Landratsamtes Eichstätt bietet Ihnen die Möglichkeit, Bauanträge und alle dazugehörigen Verwaltungsleistungen digital einzureichen. Die erweiterte Serviceleistung soll Ihnen eine einfachere Bauantragstellung ermöglichen.
Zum digitalen Bauantrag und den sonstigen Verwaltungsleistungen gelangen Sie über die aufgelisteten Links im Reiter „Einreichung digitaler Anträge/Anzeigen/Nachreichungen“ und nähere Informationen zum digitalen Bauantrag (z. B. über die Bauantragseinreichung, die Nachreichung von Unterlagen) finden Sie hierzu im Bereich „FAQs zum digitalen Bauantragsverfahren“.
Einreichung digitaler Anträge/Anzeigen/Nachreichungen
Über die unten gelisteten Links können Sie Ihr Anliegen digital bearbeiten. Der digitale Bauantrag sowie alle dazugehörigen Verwaltungsleistungen werden über das BayernPortal eingereicht und an die Bauverwaltung des Landratsamtes Eichstätt übermittelt.
Mit einen Klick auf die jeweilige Verwaltungsleistung (blau markiert) gelangen Sie direkt zum entsprechenden Online-Assistenten:
- Bauantrag
- Antrag auf Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme
- Antrag auf Vorbescheid
- Antrag auf Teilbaugenehmigung
- Anzeige der Beseitigung
- Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung bzw. eines Vorbescheids
- Nachreichassistent zur Nachreichung von (angeforderten) fehlenden Angaben/Unterlagen
Aus der Übersicht ist zu entnehmen, wessen Authentifizierung erforderlich ist, um die entsprechenden Online-Anträge zu stellen:
Bauantrag, Abgrabungsantrag, Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren (sog. "Hauptassistent"): | Entwurfsverfasser |
Antrag auf isolierte Abweichung, Befreiung, Ausnahme: | Bauherr, Vertretung der Bauherren |
Vorbescheidsantrag: | Entwurfsverfasser |
Antrag auf Teilbaugenehmigung / Teilabgrabungsgenehmigung: | Entwurfsverfasser |
Baubeginnsanzeige: | Bauherr, Vertretung der Bauherren |
Anzeige der Nutzungsaufnahme: | Bauherr, Vertretung der Bauherren |
Kriterienkatalog: | Tragwerksplaner |
Anzeige der Beseitigung: | Bauherr, Vertretung der Bauherren, Qualifizierter Tragwerksplaner* (* zwingend bei Beseitigung eines nichtfreistehenden Gebäudes, das an ein nicht verfahrensfreies Gebäude angebaut ist) |
Verlängerungsantrag: | Bauherr, Vertretung der Bauherren |
Nachreichassistent: | Abhängig vom Vorgang, zu dem Unterlagen/Angaben nachgereicht werden. |
Verfahrensänderungen ab 01.12.2023
Bislang wurden die Anträge wie Bauanträge, Vorbescheids- und Abgrabungsanträge bei der Gemeinde eingereicht. Nach dem gemeindlichen Einvernehmen wurden die Anträge an die Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet.
Dieser Verfahrensweg hat sich im Hinblick auf das digitale Verfahren geändert.
Die Gemeinden bleiben weiterhin Teil des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens. Demnach sind künftig digitale und papiergebundene Anträge nicht mehr über die Gemeinden, sondern direkt beim Landratsamt Eichstätt als zuständige Bauaufsichtsbehörde
- Landratsamt Eichstätt, Residenzplatz 2, 85072 Eichstätt bzw.
- Landratsamt Eichstätt, Bahnhofstraße 16, 85101 Lenting zu stellen.
Die Bauaufsichtsbehörde überprüft im ersten Schritt die bauplanungsrechtlichen Belange und beteiligt umgehend die Gemeinde für das weitere Verfahren. Diese prüft den Antrag und bezieht hierzu Stellung. Die Kommunen erhalten demnach mit der digitalen Beteiligung die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlichen Zwei-Monats-Frist über das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zu entscheiden. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag bleibt weiterhin eine unumstößliche Voraussetzung zur Genehmigung. Gleichzeitig erfolgt durch das Landratsamt die rechtliche und technische Prüfung sowie die Fachstellenbeteiligung.
Die Einreichung von digitalen Anträgen zu Genehmigungsfreistellungen und isolierten Befreiungen erfolgt gleichermaßen bei der Bauaufsichtsbehörde. Eine baurechtliche Prüfung findet nicht statt, da beide Verfahren dem gemeindlichen Zuständigkeitsbereich unterliegen. Papiergebundene Anträge zu Genehmigungsfreistellung und isolierten Befreiungen sind abweichend von der Regel bei der Gemeinde einzureichen.
Eine Übersicht zu den Zuständigkeitsänderungen zwischen der unteren Bauaufsichtsbehörde und den Gemeinden finden Sie hier:
https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/zustaendigkeitsaenderungen/index.php
Änderung der Zuständigkeiten für die Annahme von Bauanträgen ab 01.12.2023
Die Zuständigkeiten können Sie folgender Tabelle entnehmen (LRA EI = Landratsamt Eichstätt), geänderte Zuständigkeiten in Fettdruck):
Anträge/Anzeigen | Digitale Einreichung | Einreichung in Papierform |
---|---|---|
Bauantrag | LRA EI (statt Gemeinde) | LRA EI (statt Gemeinde) |
Antrag auf Vorbescheid (Baurecht) | LRA EI (statt Gemeinde) | LRA EI (statt Gemeinde) |
Antrag auf Teilbaugenehmigung | LRA EI | LRA EI |
Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren | LRA EI (statt Gemeinde) | Gemeinde |
Anträge auf isolierte Ausnahme oder isolierte Befreiung vom Bebauungsplan sowie auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften | LRA EI (statt Gemeinde) | Gemeinde |
Anträge auf isolierte Abweichung von Bauordnungsrecht (außer örtlichen Bauvorschriften) | LRA EI | LRA EI |
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids | LRA EI | LRA EI |
Baubeginnsanzeige | LRA EI | LRA EI |
Anzeige der Nutzungsaufnahme | LRA EI | LRA EI |
Beseitigungsanzeige | LRA EI (statt LRA und Gemeinde) | LRA EI und Gemeinde |
Abgrabungsantrag | LRA EI (statt Gemeinde) | LRA EI (statt Gemeinde) |
Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung | LRA EI (statt Gemeinde) | Gemeinde |
Antrag auf Teilabgrabungsgenehmigung | LRA EI | LRA EI |
Antrag auf Vorbescheid (Abgrabungsrecht) | LRA EI (statt Gemeinde) | LRA EI (statt Gemeinde) |
Anzeige des Abgrabungsbeginns | LRA EI | LRA EI |
FAQs zum digitalen Bauantragsverfahren
Wie funktioniert der digitale Bauantrag?
Bauanträge werden mittels einem bayernweit einheitlichen „Online-Assistenten“ in Form intelligenter elektronischer Formulare eingereicht. Der „Online-Assistent“ hilft den Anwender/-innen beim Ausfüllen der Antragsunterlagen sowie beim Hochladen von digitalen Plänen. Der Assistent weist ausdrücklich darauf hin, welche Bauvorlagen eingereicht werden müssen. Dies sichert die Vollständigkeit der Bauantragsunterlagen und unterstützt eine schnellere Bearbeitung der Bauanträge
Wichtiger Hinweis:
Die Antragsunterlagen werden ausschließlich über den Online-Assistenten eingereicht. Können Sie den Online-Assistenten nicht verwenden, so besteht weiterhin die Möglichkeit, die Anträge mittels Baumappen in Papierform vorzulegen. Eine Übermittlung der Antragsunterlagen per E-Mail sind unzulässig.
Wer kann einen digitalen Bauantrag stellen?
Die digitale Einreichung mit den Online-Assistenten richtet sich hauptsächlich an bauvorlageberechtigte und authentifizierte Entwurfsverfasser/-innen. Durch die einmalige Beantragung und Erhalt einer Bayern-ID ist es dem/der Entwurfsverfasser/-in möglich, Unterlagen und Anträge einzureichen. Nähere Informationen finden Sie auf der Startseite des Bauantrag-Online-Assistent.
Nachfolgend eine Übersicht, wessen Authentifzierung die Online-Assistenten voraussetzen:
Bauantrag, Abgrabungsantrag, Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren (sog. "Hauptassistent"): | Entwurfsverfasser |
Antrag auf isolierte Abweichung, Befreiung, Ausnahme: | Bauherr, Vertretung der Bauherren |
Vorbescheidsantrag: | Entwurfsverfasser |
Antrag auf Teilbaugenehmigung / Teilabgrabungsgenehmigung: | Entwurfsverfasser |
Baubeginnsanzeige: | Bauherr, Vertretung der Bauherren |
Anzeige der Nutzungsaufnahme: | Bauherr, Vertretung der Bauherren |
Kriterienkatalog: | Tragwerksplaner |
Anzeige der Beseitigung: | Bauherr, Vertretung der Bauherren, Qualifizierter Tragwerksplaner* (* zwingend bei Beseitigung eines nichtfreistehenden Gebäudes, das an ein nicht verfahrensfreies Gebäude angebaut ist) |
Verlängerungsantrag: | Bauherr, Vertretung der Bauherren |
Nachreichassistent: | Abhängig vom Vorgang, zu dem Unterlagen/Angaben nachgereicht werden. |
Was ist zu tun, um Unterlagen digital einzureichen?
Die digitale Einreichung von Bauanträgen oder dergleichen ist über das BayernPortal nur möglich, wenn der/die jeweilige Entwurfsverfasser/-in sich durch eine Bayern-ID ausweisen kann. Demnach ist eine frühzeitige Registrierung über das BayernPortal zu empfehlen.
Nach erfolgreicher Registrierung über das BayernPortal, erhalten Sie eine sog. Bayern-ID. Diese ermöglicht Ihnen als Entwurfsverfasser/-in Anträge und Unterlagen einzureichen bzw. digital zu signieren. Die Registrierung sowie nähere Informationen zur Bayern-ID finden Sie auf folgender Seite des BayernPortals.
Für die Anmeldung in dem jeweiligen Antrags-Assistenten stehen folgende Optionen zur Verfügung:
- Online-Ausweisfunktion (elektronischen Personalausweis)
- Elster-Zertifikat
Hinweise zur Registrierung:
- Für den digitalen Bauantrag ist eine Registrierung mit Benutzernamen und Passwort nicht möglich, da dies keine ausreichende Authentifizierung darstellt. Eine höherwertige Authentifizierung ist demnach erforderlich wie z.B. die Registrierung mit dem elektronischen Personalausweis oder einem Elster-Zertifikat.
- Neuregistrierung mit dem Authega-Zertifikat ist nicht mehr möglich. Dies wurde durch das Elster-Zertifikat ersetzt. Mit einem bestehenden Authega-Zertifikat können Sie jedoch sich weiterhin im Online-Verfahren authentifizieren.
Nähere Informationen zu einem verifizierten Zugang ins BayernPortal finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Anmeldeprozess und zu den möglichen Nutzerkonten (z. B. Unternehmenskonto) sind auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr veröffentlicht.
https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/nutzerkonten/index.php
Welche Dateiformate sind zulässig?
Dateien sind im PDF-Format (Portable Document Format) einzureichen. Andere Dateianlagen sowie Dateiformate sind unzulässig. Auf einen Schreibschutz sowie Sicherheitseinstellungen ist zu verzichten. Bauzeichnungen und Lageplan sind zusätzlich zur numerischen Angabe des Maßstabes – auch mit einer grafischen, mit den tatsächlichen Distanzen zu beschriftenden Maßketten zu versehen.
Sämtliche PDF-Dateien sollen möglichst genau und derart benannt werden, dass der Dateiname einen Rückschluss auf den Inhalt der Datei zulässt (z. B. „Abstandsflächenplan, Stand 10.02.2023“).
Da beim Landratsamt Eichstätt lediglich eine Druckmöglichkeit bis zum Format DIN A3 hat, empfehlen wir die Pläne in einer Größe/Format einzureichen, die verkleinert ausgedruckt auf DIN A3 noch lesbar ist.
Wer muss künftig die Antragsunterlagen unterzeichnen?
Bisher wurden sämtliche Bauvorlagen in Papierform von Entwurfsverfasser/-innen und Bauherr/-in unterzeichnet und eingereicht.
Mit dem digitalen Bauantrag gibt es hierbei eine grundlegende Änderung.
Gemäß der DBauV (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDBauV) wird der digitale Bauantrag nur noch vom Entwurfsverfasser/-in unterzeichnet. Mit der Einreichung erklärt sich diese/r mit Einreichung des Antrags als verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben und gibt an, dass er/sie im Sinne des/r Bauherrn/-in handelt.
Hinweis:
Wird der Bauantrag in Schriftform eingereicht, so gilt weiterhin die bestehende Regelung der Unterzeichnung der Bauvorlagen. Ein/e Fachplaner/-in (z.B. Brandschutzplaner/-in) hat die von ihr/ihm gefertigten Unterlagen beim digitalen Bauantrag nicht zu unterschreiben. Die Person des/r Fachplaners/-in muss in den Unterlagen erkenntlich sein.
Die Nachbarbeteiligung hat weiterhin Bestand. So ist im digitalen Bauantragsverfahren mit dem Online-Assistent anzugeben, ob die Zustimmung in Form einer Unterschrift der jeweiligen Nachbarn vorliegt. Liegt keine Zustimmung vor, so wird dem entsprechenden Nachbarn eine Ausfertigung des Bescheids zugestellt.
Wichtiger Hinweis zu Falschangaben:
Unrichtige Angaben zu den Nachbarunterschriften stellen – unabhängig davon, ob sie vorsätzlich oder fahrlässig gemacht wurden – eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß Art. 79 BayBO mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 500.000,00 € geahndet werden können. Darüber hinaus steht allen Nachbarn, denen eine Baugenehmigung nicht zugestellt wurde, da die Bauverwaltung des Landratsamtes Eichstätt aufgrund von Falschangaben vom Vorliegen der entsprechenden Zustimmung in Form von Unterschriften ausgegangen ist, eine Klagefrist von einem Jahr anstelle eines Monats zu. Die Genehmigung kann in diesen Fällen auch noch nach langer Zeit nach Baubeginn bestritten werden.
Wie erfolgt die Einreichung von Standsicherheits- und Brandschutznachweise oder anderweitige Nachweise?
Die Nachweise der Standsicherheit und des Brandschutzes sowie die Bestätigung nach Art. 78 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BayBO werden als elektronisches Abbild des vom Ersteller signierten Originals eingereicht. Ferner müssen Bauvorlagen die Person des/r Entwurfsverfassers/-in erkennen lassen. Die Bauaufsichtsbehörde kann im Nachgang die Vorlage des unterschriebenen Originals verlangen.
Wie können fehlende Unterlagen zum digitalen Bauantrag nachgereicht werden?
Fehlende Unterlagen bzw. Nachbesserungen werden in Papierform angefordert bzw. nach Einverständniserklärung per E-Mail an das Nutzerkonto der Bayern-ID übermittelt.
Die Nachforderungen in Papier- oder elektronischer Form enthalten einen Link. Mithilfe eines dem Schreiben beigefügten Links, gelangen Sie zu einem Portal bzw. Modul, in dem Sie Ihre fehlenden Unterlagen hochladen können. Eine ausführliche Anleitung liegt dem Nachforderungsschreiben immer bei.
Eine Übersendung von Antragsunterlagen/Plänen via E-Mail ist (u.a. wegen der fehlenden Authentifizierung) nicht zulässig.
Wie wird Ihnen der Bescheid zugestellt?
Im Falle der digitalen Antragstellung erfordert es bei der Baugenehmigung noch die Schriftform. Die Baugenehmigung wird unabhängig von der Art der Einreichung mitsamt den gestempelten Bauvorlagen dem/r Bauherrn/-in postalisch zugestellt.
Die genehmigten Eingabepläne werden bei digitaler Antragstellung angemessen maßstäblich verkleinert (üblicherweise im DIN A3 Format) übersandt und zusätzlich über die Bürgerauskunft (Onlineportal) passwortgeschützt zum Download bereitgestellt. Sofern eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen an die Digitalisierung seitens der Gesetzgebung erfolgt, wird das Verfahren entsprechend angepasst.
Entsteht durch die digitale Antragstellung zusätzliche Kosten?
Die Nutzung des digitalen Angebots ist kostenlos. Für das Baugenehmigungsverfahren selbst werden unverändert Kosten nach dem Kostengesetz in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis erhoben.
Weitere Informationen
Weitere allgemeine Informationen hinsichtlich der Einführung des digitalen Bauantragsverfahrens erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/bauherren/index.php
Fachstellen
Download:
Anleitung zur digitalen Beteiligung (PDF-Dokument, 1,85 MB)
Für das Öffnen der Datei benötigen Sie ein Kennwort. Dieses wird Ihnen mit unserer Beteiligungsemail mitgeteilt.
Gemeinden/Stadt:
Download:
Anleitung zur digitalen Beteiligung (PDF-Dokument, 1,93 MB)
Für das Öffnen der Datei benötigen Sie ein Kennwort. Dieses wird Ihnen mit unserer Beteiligungsemail mitgeteilt.
Übersicht der geänderten Zuständigkeiten bei Einreichung der Anträge:
https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/zustaendigkeitsaenderungen/index.php