Gutachterausschuss: Landkreis Eichstätt

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
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Gutachterauschuss

Neutralität des Gutachterausschusses

Um die Neutralität der Gutachterausschüsse zu gewährleisten und zu sichern, wurden die Gutachterausschüsse als selbständige, unabhängige und nicht an Weisungen gebundene Gremien gesetzlich verankert.

Die Gutachterausschüsse bedienen sich Geschäftsstellen, die bei den jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden angesiedelt sind

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

Folgende Daten sind in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhältich und können über unten stehene Formblätter per E-Mail angefordert werden. In der Regel fallen dafür Gebühren an:

  • Erstellen von Verkehrswertgutachen
  • Auskunft aus Kaufpreissammlung (nur bei berechtigtem Interesse möglich) Was ist die Kaufpreissammlung?
  • Auskunft von Bodenrichtwerten  Was sind Bodenrichtwerte?
  • Weitere Faktoren sind für den Landkreis Eichstätt erhältlich:
    (Zum Beantragen hierfür kann das Formblatt Antrag auf Bodenrichtwertauskunft verwendet werden.)
    • Liegenschaftszinssätze für Eigentumswohnungen für den Berichtszeitraum 2020 – 2021
    • Vergleichsfaktoren für den Berichtszeitraum 2020 – 2021
    • Sachwertfaktoren für den Bewertungszeitraum 2019/2020  analog zum Bodenrichtwertstichtag 31.12.2020
    • Sachwertfaktoren für den Bewertungszeitraum 2017/2018 analog zum Bodenrichtwertstichtag 31.12.2018

E-Mail an:

Bitte senden Sie Ihre Anträge an gutachterausschuss(@)lra-ei.bayern.de

Begriffsbestimmungen:

Bodenrichtwerte

Die Ableitung von Bodenrichtwerten gehört zu den zentralen Aufgaben der Gutachterausschüsse. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte in €/m², die für eine Mehrzahl vergleichbarer unbebauter Grundstücke in einer Zone bestimmt werden. Als Grundlage für die Ableitung von Bodenrichtwerten dient die bei den Gutachterausschüssen geführte Kaufpreissammlung über tatsächliche Transaktionen. Bodenrichtwerte werden für Bauland und für landwirtschaftliche Grundstücke im zweijährigen Rhythmus zum Anfang eines jeden geraden Jahres bestimmt. Bodenrichtwerte sind für die Steuerbemessung bindend, haben für private Kaufpreisfindungen jedoch nur "Richtwert"-Charakter.

Kaufpreissammlung

Arbeitsgrundlage für die Gutachterausschüsse ist die Kaufpreissammlung. Hierfür erhalten die Gutachterausschüsse gemäß Baugesetzbuch sämtliche Notariatsverträge über Grundstückstransaktionen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Diese werden gesammelt und anonymisiert ausgewertet. Die der Markttransparenz dienenden sowie zur Ermittlung von Verkehrswerten erforderlichen Daten werden in Form von Bodenrichtwerten und Marktberichten veröffentlicht.