Informationen und Hinweise
Veranstaltungen
STADTRADELN im Landkreis Eichstätt - gemeinsam Kilometer sammeln! Ab 10.6.2023
STADTRADELN auf dem Land scheint auf den ersten Blick befremdlich, aber es macht Sinn! Denn auch hier kann man im Alltag sinnvoll viele Kilometer mit dem Fahrrad zurücklegen: auf dem Weg zur Arbeit, beim Einkaufen, auf dem Schulweg, zum Fußballspiel oder einfach so des Radeln wegen - die Möglichkeiten sind unbegrenzt.
Los geht’s für den Landkreis Eichstätt am 10.6.2023: 21 Tage lang können möglichst viele Alltagswege im gesamten Landkreis mit dem Fahrrad zurückgelegt und Kilometer im Team gesammelt werden. Es können eigene Teams gegründet werden oder man kann sich einem bestehenden Team anschließen.
Mit der Teilnahme kann man als Radler nicht nur seinen Beitrag zum Klimaschutz sichtbar machen, sondern auch den Verantwortlichen im Landkreis helfen einen Überblick zu gewinnen, welche Strecken häufig frequentiert sind. So leisten die Teilnehmer einen wertvollen Beitrag bei der Konzeptionierung und den Ausbau von Alltagsradwegen.
Die Teilnahme an der Aktion hilft nicht nur dem Klima und der eigenen Gesundheit, sondern trägt auch direkt dazu bei, ein nutzerorientiertes Radwegekonzept für den Landkreis zu erstellen. Unsere Verantwortlichen erhalten einen Überblick über häufig genutzte Strecken, welche über die Stadtradeln-App durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in das RiDE Portal eingespeist werden. Zusätzlich hat man die Möglichkeit über die in der App enthaltenen Meldeplattform RADar! die Verantwortlichen über mögliche Störungen oder Gefahrenquellen im Radwegenetz zu informieren.
Und zu guter Letzt spornt das Radeln im Team auch an und macht Spaß!
Interessenten können sich auf der STADTRADELN-Webseite anmelden: www.stadtradeln.de/registrieren
Auf die Teilnehmerseite des Landkreises mit allen Teams kommt man über diesen Link: www.stadtradeln.de/landkreis-eichstaett
Kontakt:
Marlen Seurich-Nar
Tiefbauverwaltung
Radwegbeauftragte
Telefonnummer: 08421 70-183
Stadtradeln(@)lra-ei.bayern.de
Bannerausstellung KLIMAFAKTOR MENSCH vom 14.02.2023 – 07.03.2023
Was habe ich mit dem Klimawandel zu tun?Die Bannerausstellung KLIMA FAKTOR MENSCH des Bayerischen Landesamtes für Umwelt regte mit diesen und anderen Fragen zum Nachdenken und Diskutieren an. Elf Banner mit Fotocollagen und Aussagen von Menschen aus der Gegenwart und der Zukunft gaben Impulse für den Klimaschutz im Alltag. Im Rahmen der Themenwoche Energiewende des bayrischen Wirtschaftsministeriums lud der Fachbereich Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Grünplanung ins Landratsamt Eichstätt und anschließend ins Dienstleitungszentrum Lenting ein.
Radltour Erneuerbare Energien am 15.10.2022
Im Rahmen der Themenwoche „Energiebildung“ des Bayerischen Wirtschaftsministeriums veranstaltete der Fachbereich Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Grünplanung des Landratsamtes Eichstätt für alle Interessierten eine Radltour, bei der verschiedene Erzeugungsformen regenerative Energie und deren Nutzung vorgestellt wurden. Besucht wurden die drei Windkraftanlagen der NEW Bürgerwind Walting, die Biogasanlage und das Wärmenetz der Familie Grienberger in Pollenfeld und die Forstbetriebsgemeinschaft Eichstätt in Preith.
Hier geht's zum Presseartikel.
Solarpotentialkataster
Unser Solarpotentialkataster finden Sie unter folgendem Link: https://www.solare-stadt.de/landkreis-eichstaett/
Energiespartipps (Textform)
Good bye Stand-bye - Gemeinsam für den Klimaschutz
- Richtig Lüften. Mehrmals einige Minuten und kräftig lüften ist besser als dauerlüften bei gekippten Fenster. Thermostatventil während des Lüftens runterdrehen.
- Heizkörper freihalten. Heizkörper nicht mit Büromöbeln etc. zustellen.
- Licht aus. Bei Verlassen der Räume oder bei ausreichendem Tageslicht Licht ausschalten!
- PC/Laptop. Die Energieeinspareinstellungen nutzen, Bildschirmschoner deaktivieren, Bildschirmhelligkeit reduzieren.
- PCs aus. Während der Pause PC oder Bildschirm ausschalten.
- Geräte nach Arbeitsschluss vom Netz nehmen. Die meisten Geräte benötigen im Standby trotzdem Strom. Daher PCs, Bildschirme, Kaffeemaschinen nicht nur ausschalten, sondern auch Stecker ziehen oder abschaltbare Steckdosenleisten verwenden.
- Sparen beim Drucken. Nur drucken was unbedingt benötigt wird. Manchmal langt auch nur schwarz/weiß Druck.
- Thermoskanne nutzen. Anstelle der Heizplatte der Kaffeemaschine Thermoskanne verwenden.
- Kühlschrank. Temperatur nicht unter 7°C stellen. Leere Kühlschränke verbrauchen mehr Energie. Türen des Kühlschrankes nicht zu lange offenhalten.
- Sparen beim Wasser kochen. Im Wasserkocher nur die benötigte Menge Wasser erhitzen.
- Rollos und Vorhänge. Nach Dienstschluss schließen.
Förderprogramme
Heizkostenzuschuss und Härtefallhilfen
Die hohen Brennstoffkosten stellten im Jahr 2022 für viele Haushalte eine große finanzielle Belastung dar. Die Bundesregierung hat aus diesem Grund verschiedene Hilfspakete beschlossen, welche die finanziellen Mehrbelastungen der Haushalte einschränken sollen. Hier möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick geben.
Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger (Stand 15.05.2023)
Wer kann den Antrag stellen?
Die Härtefallhilfe erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner von Privathaushalten im Freistaat Bayern. Die Härtefallhilfe kann nur für einen Wohnsitz (z.B. Erstwohnsitz) beantragt werden.
Welche Energieträger sind betroffen?
Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks.
Wie hoch ist die individuelle Förderung?
Nutzen Sie hierzu den von der bayrischen Staatsregierung bereitgestellten Härtefall Rechner.
Wie kann ich die Förderung beantragen?
Der Antrag kann ab sofort auf der folgenden Seite (Link) gestellt werden.
Alle wichtigen Informationen zur Förderung finden Sie auf der Website des Staatsministeriums https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php.
Dort ist des Weiteren eine offizielle Hotline für Fragen zur Förderung eingerichtet (Telefonnummer: +49 89 59976061122; de-haertefallhilfe(@)kpmg-law.com)
Energiepreispauschale für Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler
Ist ein Antrag notwendig?
Ja! Dieser ist zu stellen unter: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/200-euro-einmalzahlung-fuer-studierende.html
Wer kann die Förderung beantragen?
Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler (auch ohne BAföG Hilfe)
Wie hoch ist die Förderung?
200€
Zweiter Heizkostenzuschuss
Der zweite Heizkostenzuschuss unterstützt gezielt einkommensschwächere Menschen.
Wer bekommt den Zuschuss?
Entscheidend hierfür ist, dass zwischen September - Dezember 2022 eine Förderung, wie bspw. Bafög, Wohngeld oder Berufsausbildungsbeihilfe bezogen wurde.
Gefördert werden rund 660.000 wohngeldbeziehende Haushalte, rund 372.000 BAföG Geförderte, rund 81.000 Geförderte mit Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sowie rund 100.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen.
Muss die Zahlung des Heizkostenzuschusses beantragt werden?
Nein, ein Antrag auf Gewährung des einmaligen Heizkostenzuschusses ist nicht erforderlich. Bewilligung und Auszahlung erfolgen von Amts wegen durch die zuständigen Behörden.
Weitere Informationen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/heizkostenzuschuss-ii-kommt-2130072
Strom, Gas und Wärmepreisbremse
Haushalte erhalten 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs (Referenzjahr) zum gedeckelten Preis (Bruttoarbeitspreis)
Strom: 40 Cent pro Kilowattstunde
Gas: 12 Cent pro Kilowattstunde
Wärme: 9,5 Cent pro Kilowattstunde
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Strom-, Gas- oder Wärmelieferanten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
FAQ Strompreisbremse (BMWK)
FAQ Wärme- und Gaspreisbremse (BMWK)
Muss die Preisbremse beantragt werden?
Nein
Für Personen, die sich in finanzieller Notlage befinden und die gestiegenen Energiekosten derzeit nicht tragen können
Abwendungsvereinbarung zur Verhinderung von Gas- und Stromsperren im Falle eines Zahlungsverzugs:
Zielgruppe: Kunden in- und außerhalb der Grundversorgung
Wird eine Rechnung trotz Mahnung nicht gezahlt, ist der Energieversorger grundsätzlich berechtigt, die Energieversorgung vier Wochen nach einer entsprechenden Androhung unterbrechen zu lassen.
Der Energieversorger ist dabei verpflichtet, eine Abwendungsvereinbarung anzubieten
Abwendungsvereinbarung = Entstandene Energieschulden können zinsfrei in Raten abgezahlt werden und auf Vorauszahlungsbasis kann weiterversorgt werden.
→ Kann eine Abwendungsvereinbarung nicht getroffen werden: Beantragung „Bayerischer Energiesperren-Schutzschirm“
- Laufzeit: 01.04.2023 – 31.12.2023
- Anforderungen:
- Ratenzahlung bzw. Abwendungsvereinbarung mit dem Energieversorger ist gescheitert
- Nachweis über schriftliche Androhung oder Ankündigung der Sperrung
- Einkommensgrenze von 30.000 Euro zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied und eine Vermögensfreigrenze von 11.000 Euro zuzüglich 500 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied wird nicht überschritten
Beantragung und weitere Informationen unter www.zbfs.bayern.de/foerderung/bess/
Individueller Sanierungsfahrplan iSFP
Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan?
Der individuelle Sanierungsfahrplan gibt eine Übersicht über die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung eines Energieeffizienzgebäudes. Im iSFP werden bauliche, baukulturelle und persönliche Ausgangsbedingungen berücksichtigt.
Was wird gefördert?
Das BMWK übernimmt 80 % der Kosten für eine Energieberatung für Wohngebäude. Die Höchstförderung beträgt bei
- Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 1.300 Euro und bei
- Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten maximal 1.700 Euro
Wer wird gefördert?
- Haus- und Wohnungseigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Mieter und Pächter
Wie erhalte ich die Förderung?
Beauftragung eines fachlich qualifizierten Energieberaters. Dieser beantragt den Zuschuss und Sie erhalten eine um den Zuschuss günstigere Rechnung vom Energieberater.
Weitere Informationen
Weiter Informationen zum iSFP und der Umsetzung von Einzelmaßnahmen erhalten Sie unter https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Foerderprogramme/energieberatung-wohngebaeude.html