Fachdienst Trennung und Scheidung: Landkreis Eichstätt

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

4OfficeAutomation
Dies ist ein Plug-In für den Versand von Newslettern und der Bereitstellung von Web-Formularen.
Verarbeitungsunternehmen
4OfficeAutomation GmbH, Schlägelweg 46a, 31275 Lehrte
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Newsletterversand

  • Web-Formulare

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Diverse

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  1. 4OA speichert bei der Nutzung der Dienstleistung folgende Daten für üblicherweise ein Jahr:

    • Den Inhalt der E-Mail.

    • Die IP-Adresse des Anwenders zum Zeitpunkt des Versands eines Mailings.

    • Die Liste der Empfänger samt aller Personalisierungsdaten.

    • Die Versandergebnisse

    • Statistiken, insbesondere auch Statistiken zu Klicks, Öffnungen und Abmeldungen

  2. Daten von Abmeldungen und Beschwerden (E-Mail-Adresse des Empfängers, Datum, IP, Nutzer ID) werden üblicherweise dauerhaft gespeichert, um den gesetzlichen Vorschriften der DSGVO (insbesondere Art. 7 3) zu genügen.

  3. Daten, die von Menschen in Formulare eingegeben und abgeschickt werden, werden üblicherweise dauerhaft gespeichert, um z.B. Double Opt-In Vorgänge nachweisen zu können

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger

4OfficeAutomation GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

jvorwerk@newsmailservice.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Google Translate

Dies ist ein Übersetzungsdienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Erbringung von Dienstleistungen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern
Online-Formular für den Online-Dienst "Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarte und aufenthaltsrelevante Bescheinigung".
Verarbeitungsunternehmen
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Hauptverwaltung, Hansastraße 12-16, 80686 München, Deutschland
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Online-Beantragung von Verwaltungsleistungen gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG)
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Web Storage (des Browsers)
  • Session-Cookies
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
  • Interaktionen mit dem Online-Formular
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die eingegebenen Daten werden nur für die Dauer der Sitzung gespeichert. Die oben genannten Daten werden als Protokolldaten über die Sitzung hinaus zur Fehlersuche und zur Erstellung anonymisierter Statistiken aufbewahrt.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@akdb.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

nein
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Landkreis Eichstätt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Wanderer auf Bank in Schernfeld
Dinopark Denkendorf
Pumptrackanlage Buxheim
Wanderer auf Bank in Schernfeld
Dinopark Denkendorf
Pumptrackanlage Buxheim

Fachdienst Trennung und Scheidung

Trennung und Scheidung ist ein Fachdienst des Amtes für Familie und Jugend Eichstätt. Der Fachdienst ist zuständig für die Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren nach 50 SGB VIII und die Beratung nach §§ 17-18 SGB VIII

In Scheidungs- und Trennungssituationen verlieren die Eltern nicht selten den Blick für ihr Kind. Eine Trennung bietet neben Abschied, Schmerz, Wut und Trauer oft auch Hoffnung, Erleichterung, Aufbruch und Neuanfang.

In dieser Phase der Veränderung, der Neugestaltung des Zusammenlebens, der emotionalen Belastung, treten die Bedürfnisse des Kindes dann oftmals in den Hintergrund.

Das Amt für Familie und Jugend Eichstätt versucht mittels des Fachdienstes Trennung und Scheidung den Eltern wieder die Belange des Kindes ins Bewusstsein zu bringen und gemeinsam mit den Eltern einen Kodex für den Umgang miteinander zu entwickeln und den Fokus verstärkt auf das Wohlergehen ihrer Kinder zu richten.

Der Fachdienst bietet

  • Beratung von Eltern und Kindern in Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungskonflikten, Wahrnehmung elterlicher Verantwortung orientiert am Alter und Entwicklungsstand der Kinder
  • Beratung bei Umgangskonflikten, Erarbeitung von Bewältigungsstrategien für aktuelle und zukünftige Konflikte
  • Erarbeitung eines einvernehmlichen, nach Möglichkeit schriftlich fixierten Konzepts zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge einschließlich des Umgangs mittels Methoden der Mediation
  • Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge, des Umgangs mit dem Kind, dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern, u.ä.
  • Angebot des Begleiteten Umgangs zur Kontaktanbahnung
  • Angebot des Begleiteten Umgangs oder Vermittlung eines begleiteten Umgangs bei richterlicher Anordnung
  • Vermittlung an Beratungsstellen bei emotional hochbelasteten Kindern und Jugendlichen 
  • Vermittlung an Beratungsstellen bei hochstrittigen Elternkonflikten
  • Angemessene Unterstützung zur Erhaltung der Beziehung des Kindes oder Jugendlichen zu wichtigen Bezugspersonen z.B. Geschwister oder Großeltern
  • Mitwirkung bei Namensänderung

Aufgaben / Dienstleistungen

Beratung von Eltern und Kindern bei Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungskonflikten

Bei gemeinsamen Gesprächen werden die Eltern unter angemessener Beteiligung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes unterstützt. Diese soll den Eltern dazu dienen, die bestehenden Fragen um die elterliche Sorge zu klären und ihnen helfen, sie auch im Alltag so auszuüben, wie es dem Kindeswohl aller Wahrscheinlichkeit nach am besten entspricht.

In Hinsicht auf das zu erarbeitende Konzept stellt sich natürlich die Frage, welche Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich der elterlichen Sorge und bezüglich eines eventuellen Umgangsrechtes bestehen.

Drei Varianten der elterlichen Sorge:

  • Gemeinsame Sorge:

Im Normalfall haben Sie bisher die elterliche Sorge für Ihr Kind gemeinsam ausgeübt. Auch nach Trennung oder Scheidung behalten Sie künftig nach dem neuen Recht die Verantwortung für ihr Kind gemeinsam bei (gemeinsame Sorge) sofern nicht ein Elternteil beim Familiengericht die Zuweisung der Alleinsorge beantragt.

Bei der Ausübung der gemeinsamen Sorge müssen die Eltern eine Aufgabenteilung beachten:

In allen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind ist das gegenseitige Einvernehmen beider Elternteile erforderlich, insbesondere z.B. bei der Bestimmung des Aufenthaltes des Kindes, beim Kindesunterhalt, bei der religiösen Erziehung (Taufe), beim Kindergartenbesuch, bei der schulischen Erziehung (Einschulung, Wahl der Schulart, Schulwechsel), bei der Berufsausbildung (Ausbildungsvertrag), bei Operationen, Anlagen und grundlegenden Fragen der Verwendung von Kindesvermögen.

Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, hat die Alleinentscheidung in allen Fragen des täglichen Lebens, das sind insbesondere die Organisation des täglichen Lebens des Kindes, dessen Freizeitgestaltung, Kleidung, Hausaufgaben, Entschuldigung in der Schule wegen Krankheit, Arztbesuch. Er kann auch die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil geltend machen.

  • Alleinsorge:

Auf Antrag eines Elternteils kann das Familiengericht diesem bei entsprechenden Voraussetzungen das alleinige Sorgerecht (Alleinsorge) übertragen. Der andere Elternteil behält als Rest seines bisherigen Sorgerechts ein Umgangsrecht mit dem Kind. Zu diesem Umgang ist er im Interesse seines Kindes verpflichtet und berechtigt.

Im Interesse des Kindes kann es sinnvoll sein, den nicht sorgeberechtigten Elternteil dennoch stärker einzubeziehen, unter Umständen dadurch, dass er vom allein-sorgeberechtigten Elternteil eine Vollmacht erhält, dass er beispielsweise an Elternabenden der Schule teilnehmen und mit den Lehrern über das Kind sprechen kann. Damit könnte sein ohnehin bestehendes Informationsrecht konkretisiert werden.

  • Teilweise Alleinsorge:

Die dritte Möglichkeit könnte man als eine Mischung der beiden bereits dargestellten Varianten bezeichnen: Auf Antrag kann das Familiengericht aus der gemeinsamen Sorge einen Teil, z.B. das Recht, den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen, herauslösen und dem antragstellenden Elternteil alleine zur Ausübung übertragen (teilweise Alleinsorge). Die restlichen Bereiche des Sorgerechts verbleiben beiden Eltern gemeinsam

Mitwirkung in Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge oder des Umgangs mit dem Kind

Der Fachdienst Trennung und Scheidung beteiligt sich auch an gerichtlichen Verfahren. Er nimmt Kontakt auf, führt Beratungssgespräche und liefert Berichte und Stellungnahmen an das Gericht. Außerdem nimmt der ASD an gerichtlichen Anhörungen und Terminen teil.

Merkblatt