Pressemitteilungen: Landkreis Eichstätt

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Landratsamt Eichstätt
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Führerscheinumtausch-Aktion im Landratsamt Eichstätt am 18.10.2023

Artikel vom 11.10.2023

Baldiger Fristablauf für die Jahrgänge 1965 bis 1970

Im Rahmen des gestaffelten Pflichtumtausches der alten Führerscheine in einen neuen EU-Kartenführerschein werden zum 19.01.2024 die nächsten Papierführerscheine ungültig. Betroffen sind alle Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden und deren Inhaber in den Jahren 1965 bis 1970 geboren wurde. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Eichstätt werden gebeten, nächstmöglich einen Antrag auf Umtausch des alten Führerscheines bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Eichstätt zu stellen.

Zudem wird es im Landratsamt Eichstätt am 18.10.2023 erstmals einen großen Umtauschaktionstag geben. Hier können Bürgerinnen und Bürger ohne vorherige Terminvereinbarung von 8:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr zur Antragstellung im Landratsamt Eichstätt oder im Dienstleistungszentrum Lenting vorbeikommen. In beiden Dienststellen werden gleichzeitig jeweils vier Sachbearbeitende ausschließlich für die Umtauschaktion bereitstehen. Je nach Andrang kann es zu Wartezeiten kommen.

Zur persönlichen Antragsstellung ist das alte Führerscheindokument im Original, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und ein biometrisches Lichtbild neuesten Datums mitzubringen. Die Umtauschgebühr beträgt 30,30 €. Der Antrag kann bei der Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde ausgefüllt, oder vorab an den Informationen im Landratsamt in Eichstätt und im Dienstleistungszentrum Lenting abgeholt, sowie auf der Homepage unter www.landkreis-eichstaett.de heruntergeladen werden.

Das alte Führerscheindokument kann – versehen mit einem entsprechenden Vermerk - direkt wieder mitgenommen werden. Der neue Führerschein wird umgehend bei der Bundesdruckerei bestellt und in ein paar Wochen nach der Antragsbearbeitung per Post direkt zugestellt.

Über den Umtauschaktionstag hinaus kann eine Antragstellung jederzeit zu den üblichen Öffnungszeiten der Fahrerlaubnisbehörde nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Es wird darum gebeten, Termine über die Homepage zu buchen. Postalisch sollten Anträge direkt an die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts Eichstätt nach Lenting (Bahnhofstr. 16) geschickt werden.

(lkr)