Großraum- und/oder Schwerlastverkehr: Landkreis Eichstätt

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing
 

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

 
4OfficeAutomation
Dies ist ein Plug-In für den Versand von Newslettern und der Bereitstellung von Web-Formularen.
Verarbeitungsunternehmen
4OfficeAutomation GmbH, Schlägelweg 46a, 31275 Lehrte
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Newsletterversand

  • Web-Formulare

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Diverse

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  1. 4OA speichert bei der Nutzung der Dienstleistung folgende Daten für üblicherweise ein Jahr:

    • Den Inhalt der E-Mail.

    • Die IP-Adresse des Anwenders zum Zeitpunkt des Versands eines Mailings.

    • Die Liste der Empfänger samt aller Personalisierungsdaten.

    • Die Versandergebnisse

    • Statistiken, insbesondere auch Statistiken zu Klicks, Öffnungen und Abmeldungen

  2. Daten von Abmeldungen und Beschwerden (E-Mail-Adresse des Empfängers, Datum, IP, Nutzer ID) werden üblicherweise dauerhaft gespeichert, um den gesetzlichen Vorschriften der DSGVO (insbesondere Art. 7 3) zu genügen.

  3. Daten, die von Menschen in Formulare eingegeben und abgeschickt werden, werden üblicherweise dauerhaft gespeichert, um z.B. Double Opt-In Vorgänge nachweisen zu können

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   

4OfficeAutomation GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

jvorwerk@newsmailservice.de

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Google Translate

Dies ist ein Übersetzungsdienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Erbringung von Dienstleistungen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googletranslate
  • googtrans
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern
Online-Formular für den Online-Dienst "Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarte und aufenthaltsrelevante Bescheinigung".
Verarbeitungsunternehmen
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Hauptverwaltung, Hansastraße 12-16, 80686 München, Deutschland
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Online-Beantragung von Verwaltungsleistungen gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG)
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Web Storage (des Browsers)
  • Session-Cookies
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
  • Interaktionen mit dem Online-Formular
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die eingegebenen Daten werden nur für die Dauer der Sitzung gespeichert. Die oben genannten Daten werden als Protokolldaten über die Sitzung hinaus zur Fehlersuche und zur Erstellung anonymisierter Statistiken aufbewahrt.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@akdb.de

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  nein
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Landkreis Eichstätt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Landkreis Eichstätt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Altmühltal-Panoramaweg
Kind im Dinopark Denkendorf
Pumptrackanlage Buxheim

Großraum- und/oder Schwerlastverkehr

§ 29 Abs. 3 StVO Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO

Der Verkehr eines nach § 70 Abs. 1 Nr. 1 StVZO ausnahmsweise zugelassenen Fahrzeugs bedarf der Erlaubnis gem. § 29 Abs. 3 StVO, wenn die zulässigen Abmessungen (§ 32 Abs. 1 StVZO), Achslasten (§ 34 Abs. 4 StVZO), Gesamtgewichte (§ 34 Abs. 5 und 6 StVZO) oder die Kurvenläufigkeit (§ 32 Abs. 2 StVZO) tatsächlich überschritten werden oder das Sichtfeld (§ 35 b Abs. 2 StVZO) eingeschränkt ist. 

Eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO ist immer dann erforderlich, wenn Ausnahmen von den Vorschriften über Höhe, Länge und Breite für ein Fahrzeug bedingt durch die Ladung erforderlich ist.

Zuständigkeit:

Die Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung erteilt die Straßenverkehrsbehörde,

  • in deren Bezirk der Transport beginnt, oder
     
  • in deren Bezirk der Antragsteller
  • seinen Wohnort,
  • seinen Sitz oder
  • eine Zweigniederlassung hat.

Die Antragstellung erfolgt in der Regel elektronisch über VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte – www.vemags.de). Eine kostenlose Registrierung ist erforderlich und wünschenswert. Bei Fragen hierzu können Sie sich an den VEMAGS-Beauftragen für Bayern wenden:

Ansprechpartner:

Hartmut Sauer
Bayern, Regierung von Mittelfranken
Telefonnummer: 0981-531-545
Mobiltelefon: 0173-8639100
{$lang_icon_whatsapp}: 0981-531-771
hartmut.sauer(@)reg-mfr.bayern.de

Sonstige Unterlagen, die für die Antragstellung notwendig sind:

  • § 70 StVZO Ausnahmegenehmigung der Regierung (nur bei Erteilung einer Erlaubnis gem. § 29 Abs. 3 StVO)
  • Zulassungsbescheinigung/erteilte Betriebserlaubnis/Datenbestätigung (COC-Papier)

Die Ansprechpartner in der Straßenverkehrsbehörde Eichstätt sind Frau Grimm und Frau Wantzlick, siehe Kontakt in der rechten Spalte.

§ 70 Abs. 1 StVZO Ausnahmegenehmigung

Zuständigkeit:

Zuständig für die Erteilung der § 70 Abs. 1 StVZO Ausnahmegenehmigung ist die Regierung der Oberpfalz, Sachgebiet 23 (bei allen Maß- und Gewichtsüberschreitungen) oder die Zulassungsstelle in Eichstätt/DLZ Lenting (nur bei Sichtfeldeinschränkung und sonstigen Abweichungen).

Zur Antragsbearbeitung werden folgende Unterlagen benötigt: ​​

  • Angabe der Halterdaten (Adresse, Telefonnummern, Faxnummer)
  • Ausnahmegutachten nach § 70 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr des TÜV, der Dekra oder eines anderen entsprechend zertifizierten Technischen Dienstes mit Gesamtfahrzeugbefugnissen. (Bei Erstantrag: Gesamtgutachten; bei Verlängerung: Verlängerungsgutachten)
  • Die Unterlagen können per Fax oder per E-Mail übersandt werden. Eine Vorlage der Originalunterlagen ist nicht erforderlich).

     
Ansprechpartner in der Regierung der Oberpfalz
NameTelefonFaxE-Mail
Herr SchoberTelefonnummer: 0941-5680-1330{$lang_icon_whatsapp}: 0941-5680-1169ausnahmegenehmigung70(@)reg-opf.bayern.de
Frau WenzelTelefonnummer: 0941-5680-1328{$lang_icon_whatsapp}: 0941-5680-1169ausnahmegenehmigung70(@)reg-opf.bayern.de
Frau AchhammerTelefonnummer: 0941-5680-1331{$lang_icon_whatsapp}: 0941-5680-1169ausnahmegenehmigung70(@)reg-opf.bayern.de
Frau HeiglTelefonnummer: 0941-5680-1332{$lang_icon_whatsapp}: 0941-5680-1169ausnahmegenehmigung70(@)reg-opf.bayern.de
Frau GroßTelefonnummer: 0941-5680-1336{$lang_icon_whatsapp}: 0941-5680-1169ausnahmegenehmigung70(@)reg-opf.bayern.de
Frau SchindlerTelefonnummer: 0941-5680-1337{$lang_icon_whatsapp}: 0941-5680-1169ausnahmegenehmigung70(@)reg-opf.bayern.de
Herr StockTelefonnummer: 0941-5680-1324{$lang_icon_whatsapp}: 0941-5680-1169ausnahmegenehmigung70(@)reg-opf.bayern.de
Herr VoglTelefonnummer: 0941-5680-1338{$lang_icon_whatsapp}: 0941-5680-1169ausnahmegenehmigung70(@)reg-opf.bayern.de
Frau KagererTelefonnummer: 0941-5680-1365{$lang_icon_whatsapp}: 0941-5680-1169ausnahmegenehmigung70(@)reg-opf.bayern.de
Frau PfeilTelefonnummer: 0941-5680-1375{$lang_icon_whatsapp}: 0941-5680-1169ausnahmegenehmigung70(@)reg-opf.bayern.de

Landwirtschaftliche Fahrzeuge

Überbreite selbstfahrende Arbeitsmaschinen (SAM), welche für land- und forstwirtschaftliche (lof) Zwecke im Sinne des § 6 Abs. 5 FeV bestimmt sind und für solche Zwecke tatsächlich eingesetzt werden, bedürfen zur Teilnahme am Straßenverkehr neben einer fahrzeugbezogenen Ausnahmegenehmigung gem. § 70 Abs. 1 StVZO eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 Satz 1 StVO, wenn die Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreiten und/oder das Sichtfeld eingeschränkt ist.

​Laut der Neuregelung vom 03.12.2019, herausgegeben durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, müssen zukünftig an allen landwirtschaftlichen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen die Kenntlichmachungen („Bayernpaket“) angebracht sein. Fahrzeuge ohne ein solches, sind zukünftig nicht mehr genehmigungsfähig.

Zudem ist bei allen Fahrten bei SAM mit einer Breite von mehr als 3,00 m bis einschl. 3,50 m zusätzlich zur Kennzeichnung der SAM mit dem Bayernpaket grundsätzlich eine Absicherung nach vorne durch ein privates Begleitfahrzeug (BF-lof) erforderlich. Soweit keine der folgend genannten Ausnahmen vorliegt

• auf allen Straßen nachts und in der Dämmerung

​• auf allen Innerortsstraßen (Ortstafel Zeichen 310)

​• auf allen Feld- und Waldwegen (Art. 53 BayStrWG, soweit mit Verkehrszeichen für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt, wie Zeichen 260 mit ZZ lof-Verkehr frei)

​• auf Straßen ab einer Breite von 6,00 m und mehr (gemessen als befestigter Fahrbahnbelag, ohne Seitenstreifen), ohne Autobahnen, Kraftfahrstraßen, autobahnähnliche Straßen

​• auf Straßen mit durchgängigen Sichtweiten über 100 m, ohne Autobahnen, Kraftfahrstraßen, autobahnähnliche Straßen

​• auf Straßen mit dauerhaften und durchgehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen von 70 km/h oder niedriger, welche ein sicheres Anhalten im Begegnungsverkehr innerhalb der vorhandenen Sichtweite gewährleisten.)

Diese Regelung betrifft alle zukünftig zu genehmigenden Anträge, bereits genehmigte Fahrzeuge behalten bis zu deren Befristung weiterhin Gültigkeit.

Antragsstellung/benötigte Unterlagen:

Die Antragstellung erfolgt in der Regel elektronisch über VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte – www.vemags.de). Eine kostenlose Registrierung ist erforderlich und wünschenswert. Bei Fragen hierzu können Sie sich an den VEMAGS-Beauftragen für Bayern wenden:

Ansprechpartner:

Hartmut Sauer
Bayern, Regierung von Mittelfranken
Telefonnummer: 0981-531-545
Mobiltelefon: 0173-8639100
{$lang_icon_whatsapp}: 0981-531-771
hartmut.sauer(@)reg-mfr.bayern.de

Daher empfiehlt es sich, den Antrag rechtzeitig, mindestens 4 Wochen vor Transportbeginn (auch bei Verlängerung) zu stellen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • ​Erteilte Betriebserlaubnis/Zulassung für SAM und jegliche Anhänger
  • Aktuelles TÜV-Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
  • Unterschriebene Haftungserklärung für die Anbringung des „Bayernpakets“ (als PDF nachfolgend downloadbar)
  • Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO von der Regierung