Schülerbeförderung, Schulwegkostenerstattung: Landkreis Eichstätt

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing
 

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

 
4OfficeAutomation
Dies ist ein Plug-In für den Versand von Newslettern und der Bereitstellung von Web-Formularen.
Verarbeitungsunternehmen
4OfficeAutomation GmbH, Schlägelweg 46a, 31275 Lehrte
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Newsletterversand

  • Web-Formulare

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Diverse

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  1. 4OA speichert bei der Nutzung der Dienstleistung folgende Daten für üblicherweise ein Jahr:

    • Den Inhalt der E-Mail.

    • Die IP-Adresse des Anwenders zum Zeitpunkt des Versands eines Mailings.

    • Die Liste der Empfänger samt aller Personalisierungsdaten.

    • Die Versandergebnisse

    • Statistiken, insbesondere auch Statistiken zu Klicks, Öffnungen und Abmeldungen

  2. Daten von Abmeldungen und Beschwerden (E-Mail-Adresse des Empfängers, Datum, IP, Nutzer ID) werden üblicherweise dauerhaft gespeichert, um den gesetzlichen Vorschriften der DSGVO (insbesondere Art. 7 3) zu genügen.

  3. Daten, die von Menschen in Formulare eingegeben und abgeschickt werden, werden üblicherweise dauerhaft gespeichert, um z.B. Double Opt-In Vorgänge nachweisen zu können

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   

4OfficeAutomation GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

jvorwerk@newsmailservice.de

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern
Online-Formular für den Online-Dienst "Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarte und aufenthaltsrelevante Bescheinigung".
Verarbeitungsunternehmen
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Hauptverwaltung, Hansastraße 12-16, 80686 München, Deutschland
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Online-Beantragung von Verwaltungsleistungen gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG)
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Web Storage (des Browsers)
  • Session-Cookies
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
  • Interaktionen mit dem Online-Formular
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die eingegebenen Daten werden nur für die Dauer der Sitzung gespeichert. Die oben genannten Daten werden als Protokolldaten über die Sitzung hinaus zur Fehlersuche und zur Erstellung anonymisierter Statistiken aufbewahrt.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@akdb.de

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  nein
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
TIVIO Chat-Agent
Dies ist ein Anbieter für KI-basierte Kommunikationslösungen (z. B. KI-Chatbots, E-Mail-Agenten und Buchungssysteme) zur Automatisierung der Bürger- und Kundenkommunikation.
Verarbeitungsunternehmen
TIVIO GmbHIm Hofacker 4/7, 71404 Korb
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Verbesserung des Bürgerservices durch automatisierte Beantwortung von Fragen
  • Weiterleitung spezifischer Anfragen an Fachabteilungen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Large-Language-Modelle (LLMs)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Zeitpunkt der Anfrage
  • Eingaben in den Chatbot
Ort der Verarbeitung
Deutschland (Hosting in der Europäische Union)
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden nach 90 Tagen gelöscht.
Datenempfänger
   

TIVIO GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

info@tivio.ai

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein (Hosting ausschließlich innerhalb der Europäischen Union)
Radlland Bayern
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Routing-Widget

Auf unserer Webseite ist das Routing-Widget des RadlLand-Bayern (www.radlland-bayern.de) als iFrame eingebunden. Dabei werden Daten wie die IP-Adresse Ihres Endgerätes und Ihre Eingaben in das Start und/oder Zielfeld des Widgets an die Server des RadlLand-Bayern übertragen. Sie haben über das Widget die Möglichkeit, die Berechnung einer Radroute auszulösen. Dazu werden Sie auf den Radroutenplaner des RadlLand-Bayern weitergeleitet. Sie finden die Datenschutzhinweise und Nutzungsbedingungen des RadlLand-Bayern unter https://www.radlland-bayern.de/kontakt/datenschutz/ und https://www.radlland-bayern.de/kontakt/nutzungsbedingungen/

 

Karten-iFrame

Auf unserer Webseite ist die Karte des RadlLand-Bayern (www.radlland-bayern.de) als iFrame eingebunden. Dabei wird die IP-Adresse Ihres Endgerätes an die Server des RadlLand-Bayern übertragen. Sie finden die Datenschutzhinweise und Nutzungsbedingungen des RadlLand-Bayern unter https://www.radlland-bayern.de/kontakt/datenschutz/ und https://www.radlland-bayern.de/kontakt/nutzungsbedingungen/

 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Landkreis Eichstätt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Landkreis Eichstätt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Chat-Agentladen
Altmühltal-Panoramaweg
Kind im Dinopark Denkendorf
Pumptrackanlage Buxheim

Schülerbeförderung, Schulwegkostenerstattung

Zuständigkeit

Für alle Schülerinnen und Schüler, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Eichstätt haben, ist der Landkreis für die Beförderung zu den öffentlichen oder staatlich anerkannten Realschulen, Gymnasien, Wirtschaftsschulen, Berufsfachschulen und Berufsschulen in Vollzeitform zuständig. Ebenso ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler öffentlicher Förderschulen Aufgabe des Landkreises.

Beförderungspflicht

Bis zur 10. Jahrgangsstufe besteht grundsätzlich ein Recht auf Beförderung, soweit der Schulweg für 

  • die Jahrgangsstufe 1 mit 4 - länger als 2 km,
  • ab Jahrgangsstufe 5 - länger als 3 km ist oder
  • eine dauernde Behinderung die Beförderung erfordert.

Der Antrag auf Beförderung ist bei der Schulanmeldung in der jeweiligen Schule zu stellen

Nächstgelegene Schule

Die Beförderungspflicht des Landkreises besteht grundsätzlich nur zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule. Diese ist

  • die Pflichtschule,
  • die Schule, der die Schülerinnen und Schüler zugewiesen sind, oder
  • die Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit den

geringsten Beförderungskosten erreichbar ist.

Kostenerstattung

Mit Ausnahme der dauernd Behinderten müssen sich Schülerinnen und Schüler der genannten Schulen ab Jahrgangsstufe 11 und Schülerinnen und Schüler an öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachoberschulen, Berufsoberschulen sowie Berufsschulen im Teilzeitunterricht selbst um die Beförderung zur nächstgelegenen Schule kümmern. Es besteht nur mehr ein Anspruch auf Erstattung der günstigsten Fahrtkosten, soweit diese eine Familieneigenbeteiligung von 490,00 € pro Familie und Schuljahr (ab 01.08.2023: 320 Euro pro Schülerin / Schüler pro Schuljahr bzw. maximal 490 Euro pro Familie) übersteigen. Die Eigenbeteiligung entfällt für Familien die Anspruch haben auf Kindergeld für mindestens 3 Kinder oder auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder auf Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuches (SGB II). Nachweise (z.B. Kontoauszug, Bescheid) sind vorzulegen.

Der Antrag auf Kostenerstattung ist gegen Vorlage der Fahrausweise und mit Bestätigung der Schule bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr beim Landratsamt einzureichen. Der Termin stellt eine gesetzliche Ausschlussfrist dar, d.h. verspätet eingegangene Anträge müssen abgelehnt werden.

Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel/privater Kraftfahrzeuge

Die Fahrt zur Schule hat vorrangig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erfolgen. Wer ein privates Kraftfahrzeug benutzen möchte, muss dafür einen Antrag beim Landratsamt stellen. Es erachtet sich als sinnvoll, den Antrag auf Genehmigung des privaten KFZ bereits zu Beginn des Schuljahres zu stellen, um zu erfahren ob dafür eine Ersattung erfolgen kann. Im Falle der Genehmigung wird dem Anerkennungsbescheid ein Antrag auf Kostenerstattung beigefügt.
Dieser ist dann bis  spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr einzureichen. 

Häufige Fragen zur Kostenfreiheit des Schulwegs

Wer ist anspruchsberechtigt?

Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der 10. Jahrgangsstufe an:

  • öffentlichen Förderschulen
  • öffentlichen oder staatlich anerkannten Realschulen und Gymnasien
  • öffentlichen und staatlich anerkannten Wirtschaftsschulen, Berufsschulen mit Vollzeitunterricht und Berufsfachschulen mit Vollzeitunterricht.

Staatlich genehmigte Schulen, Fachakademien, Kollegs und Abendschulen fallen nicht unter die berechtigten schulischen Einrichtungen.

Für die kostenfreie Schülerbeförderung zu Grund- und Mittelschulen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnortes.

Wann ist eine Beförderung auf dem Schulweg notwendig?

Die Beförderungspflicht besteht außerdem nur, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

  • Der Schulweg, d. h. der Fußweg von der Wohnung zur nächstgelegenen Schule, muss bei Schülern der 1. bis 4. Jahrgangstufe in eine Richtung länger als 2 km und bei Schülern der 5. bis 10. Jahrgangsstufe in eine Richtung länger als 3 km sein.
  • Der Schüler hat, unabhängig von der Entfernung zur nächstgelegenen Schule, eine dauernde Behinderung. Diese ist nachzuweisen durch eine Kopie des Schwerbehindertenausweises, ersatzweise durch ein ausführliches fachärztliches Attest, das folgenden Angaben enthalten muss: Art der Behinderung, Zeitpunkt seitdem die Behinderung besteht, Zeitpunkt bis zu dem der Schüler noch behindert sein wird und die umfassende Darlegung, warum und in welchem Umfang die dauernde Behinderung die Bewegungsfähigkeit beeinträchtigt.
  • Der Schulweg ist unabhängig von der Länge besonders gefährlich oder beschwerlich.

Welche ist die nächstgelegene Schule?

Die Beförderungspflicht besteht nur zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der vom Wohnort des Schülers aus nächstgelegener Schule, also

  • zur Sprengelschule (bei Förder- und Berufsschulen)
  • zu der Schule, an die der Schüler oder die Schülerin zugewiesen wurde
  • zur Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist (bei Realschulen, Gymnasien, Wirtschaftsschulen und Berufsfachschulen). Der Beförderungsaufwand bemisst sich nach den Tarifen der Monatsfahrkarten.

Besuchen Schüler Schulen aufgrund eines Gastschulverhältnisses (persönliche Gründe), besteht grundsätzlich kein Beförderungsanspruch. Anderes gilt, wenn der Besuch der nicht nächstgelegenen Schule auf eine Zuweisung zurückzuführen ist.
Bei Umzug oder Schulwechsel ist erneut zu prüfen, ob ein Anspruch auf Beförderung besteht.

Wie und Wo erhalte ich die Fahrkarte?

  • Erfassungsbogen (Bei Schulanmeldung, nur einmalig erforderlich)
    • für die Jahrgangsstufen 5 bis einschließlich 10 ist eine erneute Antragstellung nicht notwendig, sofern keine Änderungen (Umzug oder Schulwechsel) eintreten
    • ab der Jahrgangsstufe 11 muss der Antrag für jedes Schuljahr neu gestellt werden
  • die Fahrkarte wird über das Sekretariat der Schule ausgehändigt

Fahrkarte verloren - was jetzt?

Bitte wenden Sie sich an das Verkehrsunternehmen, das die Fahrkarte ausgestellt hatte. Dort können Sie sich kostenpflichtig (ca. 40 €) eine Ersatzfahrkarte ausstellen lassen.

Wir Eltern sind getrennt, der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes ist genau hälftig

Im Schülerbeförderungsrecht ist der melderechtliche Status des Kindes nicht entscheidend. Beim Doppelresidenzmodell müssen sich die Eltern auf eine der beiden Wohnadressen als gewöhnlichen Aufenthaltsort einigen. Von dieser Adresse aus wird der Schulweg regelmäßig angetreten.

Kann ich die Fahrkarte bei Umzug oder Schulwechsel behalten?

Bei Umzug oder Schulwechsel kann es sein, dass sich das zuständige Busunternehmen ändert. Daher muss in den meisten Fällen die alte Fahrkarte bei der Schule zurückgegeben und ein neuer Erfassungsbogen ausgefüllt werden.

Häufige Fragen zur Kostenerstattung

Ab der 11. Jahrgangsstufe ändern sich die Voraussetzungen für die Kostenübernahme des Schulwegs. Es besteht kein Anspruch mehr auf eine kostenlose Beförderung. In bestimmten Fällen können Kosten für den Schulweg jedoch erstattet werden.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe an einer Berufsschule in Teilzeit oder dualer Ausbildung.

Schülerinnen und Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe, die eine der folgenden Schulen besuchen:

  • ein öffentliches oder staatlich anerkanntes privates Gymnasium,
  • eine öffentliche oder staatlich anerkannte Berufsfachschule (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform),
  • eine Fachoberschule,
  • eine Berufsoberschule,
  • eine Wirtschaftsschule,
  • eine Berufsschule in Teilzeitunterricht (duale Ausbildung).

Welche allgemeinen Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • die anhand der Ausbildungsrichtung nächstgelegene oder die Pflichtschule für Pflicht- und Wahlpflichtunterricht wird besucht,
  • der Schulweg in eine Richtung ist länger als drei Kilometer und
  • die Fahrtkosten einer Schülerin oder eines Schülers übersteigen 320 € im Schuljahr (Belastungsgrenze/Eigenbeteiligung) oder die Gesamtsumme der Fahrtkosten je Familie übersteigen 490 Euro im Schuljahr (Familienbelastungsgrenze).

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

  • aktuelle Schulbesuchsbestätigung mit Angabe der Klassenbezeichnung und genauer Schulbezeichnung (ausgestellt zum Schuljahresende)
  • bei Bezug von Kindergeld für mindestens drei Kinder: Nachweis (Kontoauszug, Gehaltsnachweis oder Kindergeldbescheid) mit Gültigkeit von August (Stichtag vor Beginn des Schuljahres, für das die Fahrkarten eingereicht werden; beim Kontoauszug muss der Kontoinhaber ersichtlich sein)
  • wenn Leistungen bezogen werden: Leistungsbescheide für das Schuljahr der Antragstellung
  • benutzte Tickets (alternativ Bestellbestätigung oder Zahlungsnachweise aus denen eindeutig hervorgeht, für wen das Ticket ausgestellt wurde)
  • bei andauernder Behinderung: Schwerbehindertenausweis oder ärztliches Attest

Zusätzlich bei Berufsschulbesuch:

  • Unterrichts-bzw. Blockplan

Welche Kosten werden erstattet?

  • Es wird nur die kürzeste zumutbare Verbindung und der jeweils günstigste Tarif erstattet.
  • Liegen die allgemeinen Voraussetzungen vor, werden nur die Kosten erstattet, die die Eigenbeteiligung von 320 € bzw. 490 € pro Jahr (sogenannte Familienbelastungsgrenze) übersteigen

Bei folgenden Voraussetzungen werden die Fahrtkosten in voller Höhe erstattet:

  • Wenn der Unterhaltsleistende der Schülerin oder des Schülers für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bezieht.
  • Wenn der oder die Unterhaltsleistende oder der Schüler oder die Schülerin Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhält. Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach §§ 41 ff SGB XII sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylLG) sind denen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII gleichgesetzt.
  • Wenn die Schülerin oder der Schüler eine dauernde Behinderung hat.

Gibt es Antragsfristen?

Der Antrag ist nur rückwirkend für das vergangene Schuljahr bis spätestens 31. Oktober zu stellen.

Kann ich ein privates Auto nutzen? Sind die Kosten erstattungsfähig?

Nur, wenn die Notwendigkeit für diese Benutzung anerkannt wurde. Bitte reichen Sie hierfür das Antragsformular ein.

Wie wird mit Anträgen von Geschwisterkindern umgegangen?

Anträge für Geschwisterkinder werden gemeinsam berechnet. Dem Antrag sind entsprechende Nachweise je Kind anzuhängen.

Wo bekomme ich die Antragsformulare?

Die Antragsformulare finden Sie hier.

Wohin kann ich mich mit Fragen wenden?

Für alle weiterführenden Fragen schreiben Sie uns eine E-Mail. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail immer den Vornamen, den Nachnamen, das Geburtsdatum Ihres Kindes sowie die besuchte Schule an.