Brand- und Katastrophenschutz
Atemschutzzentrum Lenting – Kontakt: Herr Seitz, Herr Zacherl, Frau Reich
Der Landkreis Eichstätt betreibt im Rahmen seiner Pflichtaufgaben nach Art.2 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) ein Atemschutzzentrum am Standort in 85101 Lenting, Am Bergfürst 4a. Das Atemschutzzentrum besteht aus einer Atemschutzübungsanlage, einer Atemschutzgerätewerkstatt und einer Ausbildungsstätte für Atemschutzgeräteträger.
Die Freiwilligen Feuerwehren der Städte, Märkte und Gemeinden sowie die Träger von Katastrophenschutzeinheiten des Landkreises Eichstätt sind berechtigt die angebotenen Leistungen des Atemschutzzentrums in Anspruch zu nehmen.
Sofern darüber hinaus Kapazitäten vorhanden sind, können die angebotenen Leistungen auch von sonstigen Feuerwehren, insbesondere von Werk- und Betriebsfeuerwehren sowie Gewerbebetrieben in Anspruch genommen werden, auch wenn diese ihren Sitz nicht im Landkreis Eichstätt haben.
Die Leistungen umfassen unter anderem:
- Übungsdurchgänge in der Strecke
- Prüfung von Atemschutzausrüstung
- Befüllen von Atemschutzflaschen
- Prüfung und Reinigung von Chemikalienschutzanzügen
- Ausleihen vom ladkreiseigener Ausrüstung
Zur Ergänzung der Ausbildung bei den staatlichen Feuerwehrschulen werden für die Freiwilligen Feuerwehren der Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Eichstätt Lehrgänge auf Kreisebene angeboten.
Lehrgänge sind unter anderem:
- Umgang mit der Wärmebildkamera
- Motorsägenausbildung
- Maschinist für Löschfahrzeuge
- Schaumtrainer
Feuerwehrwesen – Kontakt: Herr Vogl, Frau Reich
Allgemeines
Es bestehen im Landkreis Eichstätt 144 Freiwillige Feuerwehren. Grundsätzlich sind für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz die Gemeinden zuständig, aber bestimmte Aufgaben wie überregionale Ausbildung, der Alarmplan für Brände und Technische Hilfeleistungen, Einsatzpläne und Brandmeldeanlagen werden zentral im Landratsamt, unterstützt durch die Kreisbrandinspektion, erledigt. Die Kreisbrandinspektion ist die "Vertretung" der Feuerwehren im Landkreis, bestehend aus einem Kreisbrandrat, drei Kreisbrandinspektoren und 13 Kreisbrandmeister. Diese Kreisbrandmeister sind entweder für bestimmte Aufgaben (wie Atemschutz, EDV, Gefahrgut und Jugend) oder für bestimmte Gemeinden verantwortlich.
Aufgaben
- Alarm- und Einsatzplanung, ILS – Alarmierungsplanung für die Feuerwehren
- Aufsicht über die Feuerwehren einschließlich deren Beratung
- Entgegennahme und Bearbeitung von Auszeichungsvorschlägen für Feuerwehrangehörige, Vorbereitung der Ehrungen
- Planung des Funknetzes der Feuerwehren
- BOS-Digitalfunk
- Zuwendungsanträge-Verwendungsnachweise für Beschaffungen von Ausrüstung und Fahrzeugen der Gemeinden für die Feuerwehren
- Atemschutzzentrum Lenting (Betrieb und Abrechnung)
- Abnahme Brandmeldeanlagen (Aufschaltung und Schließung)
Dokumente
- Feuerwehrehrenzeichen Vorschlagsliste (PDF-Dokument, 109,35 KB)
- Anschaltrichtlinie für Brandmeldeanlagen (PDF-Dokument, 106,76 KB)
- Anlage 1 -8 zur Anschaltrichtline (PDF-Dokument, 213,21 KB)
- Meldegruppenübersicht und Laufkarten – Muster (PDF-Dokument, 475,46 KB)
Links
- Link Bayrisches Feuerwehrgesetz: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFwG
- Kreisfeuerwehrverband Eichstätt e.V.: https://www.kfv-eichstaett.de/
- Regierung von Oberbayern: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Brandschutzdienststelle (Vorbeugender Brandschutz) – Kontakt: Herr Rucker
- Brandschutzdienststelle in Zusammenarbeit mit dem Kreisbrandrat gem. Art. 21 Abs. 1 BayFwG
- Vorbeugender Brandschutz (anlagentechnischer und abwehrender Brandschutz) bei Bauvorhaben und baulichen Anlagen
- Abnahme Brandmeldeanlagen (Aufschaltung und Schließung)
Aufgaben sind insoweit die Belange des abwehrenden Brandschutzes insbesondere mit Stellungnahmen zu den Bereichen:
- Versammlungsstättenverordnung, Verkaufsstättenverordnung, Garagen- und Stellplatzverordnung
- Schadens- und Gefahrenabwehr- sowie Rettungsmaßnahmen
- Löschwasserversorgung und Einrichtungen zur Löschwasserversorgung,
- Lage und Anordnung von Löschwasser-Rückhalteanlagen,
- Zugänglichkeit der Grundstücke und baulichen Anlagen für die Feuerwehr sowie an Zufahrten, Durchfahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen,
- Lage und Anordnung der zum Anleitern bestimmten Stellen,
- Anlagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung (wie Wandhydranten, Schlauchanschlussleitungen, Feuerlöschgeräte, Feuerlöschanlagen) und für den Rauch- und Wärmeabzug bei Bränden,
- Anlagen und Einrichtungen für die Brandmeldung (wie Brandmeldeanlagen) und für die Alarmierung im Brandfall (Alarmierungseinrichtungen) und
- betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Menschen und Tieren (Brandschutzordnung, Feuerschutzübungen).
Katastrophenschutz – Kontakt: Herr Stopper, Herr Vogl, Frau Steinhoff
Das Landratsamt Eichstätt als Katastrophenschutzbehörde hat gemäß dem Bayerischen Katastrophenschutzgesetzt verschiedene Aufgaben zu übernehmen. Zu diesen gehören unteranderem das Abwehren von Katastrophen sowie die dafür nötigen Vorbereitungsmaßnahmen.
Im Katastrophenfall nimmt das Landratsamt Eichstätt als Katastrophenschutzbehörde die Gesamt-Einsatzleitung wahr. Sie stellt sicher, dass alle Maßnahmen der Behörden, Dienststellen, Organisationen und Einsatzkräfte, die an der Bewältigung der jeweiligen Katastrophe mitwirken, aufeinander abgestimmt sind.
Aufgabenbereiche
- Luftbeobachtung wegen drohender Waldbrandgefahr
- Einsatzleitung bei Katastrophen
- Alarmplan des Landratsamtes (internes geeignetes Personal zur Aufgabenverteilung in der Katastropheneinsatzleitung)
- Dienstaufsicht über Einrichtungen des Katastrophenschutzes
- Betreuung der Landkreiseigenen Katastrophenschutzausrüstung
- Unterhaltung von Katastrophenschutz-Fahrzeugen und -geräten
- Katastrophenschutzsonderpläne, zum Beispiel: ICE - Neubaustrecke Sicherheitskoordination, Alarmplanung der Kreiskrankenhäuser, Sonderalarmpläne für potentielle Störfallbetriebe
- Luftbeobachtung wegen drohender Waldbrandgefahr
- Katastrophenschutzübungen auch intern im Landratsamt
- Einrichtungen zur Warnung der Bevölkerung
Dokumente
Links
- Katastrophenschutz-Leuchttürme des Landkreises (Anlaufstellen im Notfall): https://www.landkreis-eichstaett.de/leuchttuerme-kats
- Katastophenschutz Bayernportal: https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/00109827277?plz=85072&behoerde=47664583449&gemeinde=839191031672
- Bayrisches Landesamt für Wasserwirtschaft: https://www.lfu.bayern.de/wasser/index.htm
- Deutscher Wetterdienst: https://www.dwd.de/de/WundK/Warnungen/index.htm?Land=MS00
Rettungswesen – Kontakt: Herr Vogl
Links
BRK-Kreisverband Eichstätt: https://www.kveichstaett.brk.de/
Untere Rettungsdienstbehörde für den Region 10 (inkl. Landkreis Eichstätt) ist die Stadt Ingolstadt – Kontakt: https://www.ingolstadt.de/Service/Formulare-Adressen/Adressen/Amt-f%C3%BCr-Brand-und-Katastrophenschutz-Verwaltung-Zivil-und-Katastrophenschutz-Untere-Rettungsdienstbeh%C3%B6rde.php?object=tx,2789.1.1&ModID=9&FID=465.171.1&NavID=2789.804&La=1
Durchführung Rettungsdienst: Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung – Kontakt: https://ils-ingolstadt.de/informationen-zrf/
Versammlungsrecht – Kontakt: Herr Vogl
Entgegennahme der Anmeldungen von Versammlungen und Aufzügen, Versammlungsrechtliche Entscheidungen (Auflagen). Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge müssen mindestens 48 Stunden vorher dem zuständigen Landratsamt angezeigt werden.
Bei der Anmeldung sind anzugeben:
- der Veranstalter
- der Gegenstand der Veranstaltung (Thema der Versammlung oder des Aufzuges)
- der Ort (bei Aufzügen die gesamte Route)
- Name, Adresse und Telefonnummer des Leiters und seines Vertreters
- Kundgebungsmittel (wie Lautsprecher, Plakate, Broschüren)
- voraussichtliche Teilnehmerzahl
- Anzahl der benötigten Ordner (1 Ordner je 50 erwarteter Teilnehmer)
Der Veranstalter erhält eine Bestätigung über seine Anmeldung mit einzuhaltenden Auflagen. Dieser Bescheid ist während der Versammlung mitzuführen und der Polizei auf Aufforderung vorzulegen.
Dokumente
Wehrwesen – Kontakt: Frau Reich
Übungen der Bundeswehr
Entgegennahme der Anmeldungen für militärische Manöver der Bundeswehr. Ersatzansprüche für evtl. Schäden durch die Bundeswehr sind über die Gemeinde bei der Standortverwaltung Ingolstadt, Esplanade 27, zu melden. Die Gemeinden werden gebeten, für die ortsübliche Bekanntmachung (ggf. auch in abgelegenen Gemeindeteilen und Gehöften) und die Verständigung der Jagdberechtigten zu sorgen und auf die Fristen für die Anmeldung von Manöverschäden hinzuweisen. Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Die Bestimmungen über Räum- und Fundmunition und die einschlägigen Strafbestimmungen sind zu beachten.