Arbeiten
Für anspruchsberechtigte Personen, die in den Geltungsbereich der Gewährung von vorübergehenden Schutz fallen, ist die Arbeitsaufnahme erst mit Aushändigung des Aufenthaltstitels erlaubt. Mit Beantragung der Aufenthaltserlaubnis kann jedoch bei der zuständigen Ausländerbehörde die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung verlangt werden, auf der die Arbeitserlaubnis eingetragen wird. Mit Aushändigung der Fiktionsbescheinigung ist die Arbeitsaufnahme vorübergehend bis zur Aushändigung des Aufenthaltstitels unbeschränkt möglich.
Landratsamt Eichstätt, Ausländerbehörde
Weißenburger Straße 17
85072 Eichstätt
Telefonnummer: 08421 70-0
E-Mail schreiben
Weitere Kontaktinformationen für Sie:
Agentur für Arbeit, Eichstätt:
www.arbeitsagentur.de / https://www.arbeitsagentur.de/ukraine
Wie hilft die Agentur für Arbeit?
- Vermittlung und Beratung bei Arbeits- und Ausbildungssuche
- Feststellung Ihrer Kompetenzen (Profiling)
- Beratung und Unterstützung bei der Anerkennung Ihrer Bildungs- und Berufsabschlüsse
- Fördermöglichkeiten wie Coaching, Fort- und Weiterbildungen, berufsvorbereitende Angebote
Telefonische Sonderhotline der Bundesagentur für Arbeit mit Unterstützung von Mitarbeiter:innen, die über ukrainische bzw. russische Sprachkenntnisse verfügen. Hier erhalten Sie erste Informationen rund um die Arbeits- und Ausbildungssuche und es werden relevante Daten aufgenommen.
Servicerufnummer Telefonnummer: 0911 178-7915
- Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Anbei der Link.
Bedarf an pädagogischen Fachkräften in der Kinderbetreuung
Sind Sie eine pädagogische Fachkraft und haben Sie in der Kinderbetreuung gearbeitet? Wir möchten im Landkreis Eichstätt so schnell wie möglich betreute Gruppen aufbauen. Bitte setzen Sie sich dazu mit Ihrer Gemeinde in Verbindung.
Formal benötigen wir ein erweitertes Führungszeugnis. Aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine ist nicht sichergestellt, dass wir eine Rückmeldung aus Ihrer Heimat bekommen. Bitte beantragen Sie das erweiterte Führungszeugnis in Ihrer Wohnortgemeinde.
Lehrer:innen
Als Willkommenskraft können Sie schnell und unbürokratisch in den Schuldienst starten. Alle Informationen finden Sie hier.
Deutsch lernen
Sie möchten Deutsch lernen? Hier haben wir Ihnen einige Informationen zusammengestellt.
Die Zulassung zum Integrationskurs ist auf Antrag möglich. Dieser kann einerseits bei der für den Wohnort zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge eingereicht werden. Welche Regionalstelle zuständig ist und wo Integrationskurse angeboten werden, lässt sich schnell und einfach mit Hilfe des Auskunftssystems BAMF-NAvl (https://bamf-navi.bamf.de/de) herausfinden. Der Antrag auf Zulassung kann andererseits auch über die Träger der Integrationskurse gestellt werden. Diese beraten gerne und können als erste Ansprechpartner genutzt werden. Die Fiktionsbescheinigung (Nachweis Berechtigung) ist dem Kursträger vorzulegen.
Deutschkurse
Besonders junge Menschen im Landkreis können englisch, trotzdem ist die deutsche Sprache sehr wichtig. Mit den Volkshochschulen hat der Landkreis eine gute Erwachsenenbildung in den Gemeinden. Dort werden Deutsch-Kurse angeboten.