Bildung
Schule
Nach aktuellem Stand werden Kinder und Jugendliche, die aus der Ukraine nach Bayern geflüchtet sind erst nach einem Übergangszeitraum von 3 Monaten schulpflichtig.
Bis zum Schuljahresende werden im Landkreis Eichstätt an Schulen geflüchtete Schüler:innen aus der Ukraine aufgenommen. Die zentrale Steuerungsgruppe zur Aufnahme geflüchteter Schüler:innen unter der Leitung des Schulamtes Eichstätt setzt die Vorgaben vor Ort um, um Flüchtlinge aus der Ukraine zu integrieren. Bei Bedarf werden Willkommensgruppen an verschiedenen Standorten eingerichtet. Die Bildung der Willkommensgruppen richtet sich nach den Vorgaben des StMUK und unter der Voraussetzung, dass das entsprechende Personal gefunden wird.
Im flächendeckenden Landkreis Eichstätt werden zunächst die Kinder von 6 bis 10 in die Grundschulklassen vor Ort integriert. Die älteren Kinder ab 10 Jahre werden in den extra hierfür eingerichteten Willkommensgruppen begleitet. Dies stellt keinen Unterricht als solches dar, sondern ist eine freiwillige Teilnahme, um das Schulsystem und andere Dinge vor Ort kennen zu lernen. Die Schulleitungen sind in enger Abstimmung mit der Steuerungsgruppe, um die nötigen Schritte einzuleiten.
Soweit dies für die einzelnen Schulen organisierbar ist, bekommen sie besondere Angebote im kreativen, sportlichen oder gemeinschaftsbildenden Bereich sowie Angebote zur ersten Begegnung mit der deutschen Sprache.
Studium
Grundsätzlich können aus der Ukraine geflüchtete Student:innen mit den entsprechenden Voraussetzungen (Deutschkenntnisse, Hochschulzugangsberechtigung/HZB) in Deutschland weiterstudieren, sofern es um zulassungsfreie Studiengänge geht. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist der Fristablauf individuell zu klären.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die ukrainischen Bewerber:innen neben ihrem Schulabschluss in der Regel auch noch eine gewisse Studienzeit in der Ukraine absolviert haben müssen, damit das bei uns als HZB akzeptiert werden kann.
Über das Prozedere gibt es folgende Information der Deutschen Botschaft in Kiew:
- Hochschul-Zugangsberechtigung für das Studium in Deutschland (Bewertung ukrainischer Zeugnisse und Abschlüsse)
Sollte der Schulabschluss nicht ausreichen, gibt es die Möglichkeit des Studienkollegs. Es wird aktuell geprüft, ob sich ukrainische Bewerber:innen dort trotz abgelaufener Fristen noch anmelden können.
An manchen Unis wird für die Zulassung/Einschreibung auch noch eine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist benötigt. Aktuell wird geprüft, ob diese für ukrainische Bewerber:innen kurzfristig und kostenfrei möglich ist.
Deutsch lernen
Sie möchten Deutsch lernen? Hier haben wir Ihnen einige Informationen zusammengestellt.
Die Zulassung zum Integrationskurs ist auf Antrag möglich. Dieser kann einerseits bei der für den Wohnort zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge eingereicht werden. Welche Regionalstelle zuständig ist und wo Integrationskurse angeboten werden, lässt sich schnell und einfach mit Hilfe des Auskunftssystems BAMF-NAvl (https://bamf-navi.bamf.de/de) herausfinden. Der Antrag auf Zulassung kann andererseits auch über die Träger der Integrationskurse gestellt werden. Diese beraten gerne und können als erste Ansprechpartner genutzt werden. Die Fiktionsbescheinigung (Nachweis Berechtigung) ist dem Kursträger vorzulegen.
Deutschkurse
Besonders junge Menschen im Landkreis können englisch, trotzdem ist die deutsche Sprache sehr wichtig. Mit den Volkshochschulen hat der Landkreis eine gute Erwachsenenbildung in den Gemeinden. Dort werden Deutsch-Kurse angeboten.