Infos für Geflüchtete aus der Ukraine: Landkreis Eichstätt

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Landkreis Eichstätt
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Infos für Geflüchtete aus der Ukraine

Willkommen im Landkreis Eichstätt

Nachfolgend haben wir zusammengefasst, welche Behördengänge für Sie wichtig sind.

Unterkunft

Wenn die Möglichkeit einer selbstorganisierten Unterkunft besteht (Verwandte, Freunde, Bekannte) und (vorerst) keine finanzielle oder sonstige behördliche Hilfe benötigt wird, ist eine Meldung beim Ausländeramt Eichstätt erst nach 90 Tagen notwendig.

Wenn Sie keine Unterkunft haben und auch nicht kurzfristig im Landkreis Eichstätt unterkommen können, melden Sie sich bitte im rund um die Uhr geöffneten Ankunftszentrum in München:

Ankunftszentrum für Flüchtlinge
Maria-Probst-Straße 14
80393 München

  • Öffnungszeiten (aktueller Stand): rund um die Uhr
  • Bushaltestelle: Margot-Kalinke-Straße
  • Nächste U-Bahnstation: Kieferngarten

Anmeldung im Einwohnermeldeamt

Melden Sie sich bitte im Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes an. Für die Anmeldung benötigen Sie einen Pass und eine Wohnungsgeberbescheinigung. Wenn kein Pass vorhanden ist, wird eine sog. Anlaufbescheinigung benötigt. Diese wird beim Grenzübertritt oder im Ankunftszentrum München ausgegeben.

Ausländeramt im Landratsamt Eichstätt

Alle Ausländer (ukrainische Staatsangehörige und Staatsangehörige anderer Drittländer sowie Staatenlose), die sich am oder nach dem 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben sowie ukrainische Staatsangehörige, die am 24. Februar 2022 einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten und bis zum 4. März 2024  in das Bundesgebiet eingereist sind, ohne den für einen langfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlichen Aufenthaltstitel zu besitzen, können sich laut Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung – UkraineAufenthÜV bis einschließlich 2.6.2024 ohne Visum in Deutschland aufhalten.  Wer bereits über private Unterkünfte, insbesondere im Bekannten-/Verwandtenkreis verfügt und keine Sozialleistungen benötigt, muss sich vorerst nicht bei der Erstanlaufstelle registrieren lassen und keinen Antrag auf Sozialleistungen stellen, wenn kein Bedarf besteht oder wenn der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestritten werden kann. In diesen Fällen ist die Anmeldung bei der Gemeinde ausreichend.

Der Antrag zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zum vorübergehenden Schutz ist bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Alle Personen, die das Schutzersuchen oder den Antrag stellen, sind erkennungsdienstlich zu behandeln und müssen somit bei einer der o.g.  Erstanlaufstellen registriert werden.

Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (PDF-Datei)

Der Antrag zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zum vorübergehenden Schutz ist bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Alle Personen, die das Schutzersuchen oder den Antrag stellen, sind erkennungsdienstlich zu behandeln und müssen somit bei einer der o.g.  Erstanlaufstellen registriert werden. 

Geht der Aufenthalt über den Ablauf der 90 Tage ab dem Zeitpunkt der Einreise hinaus und Sie sind ab diesem Zeitpunkt nicht in Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis, ist rechtzeitig vorher die zuständige Ausländerbehörde zu kontaktieren.

Erstanlaufstelle für den Landkreis Eichstätt:

Dienstleistungszentrum Lenting
Landratsamt Eichstätt
Ausländerwesen
Bahnhofstraße 16
85101 Lenting
Telefonnummer: 08421 70-0
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag bis Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Bitte bringen Sie zur Registration alle Ihnen vorliegenden Personal- und Ausweisdokumente mit:

Reisepass, Personalausweis, Geburtsurkunden, Registerauszüge, ggf. vorhandene Aufenthaltstitel.
Zusätzlich sind weitere Unterlagen, soweit vorhanden, vorzulegen: Mietverträge, Meldebescheinigungen, Eigentumsnachweise / Grundsteuerbescheide, Arbeitsverträge, Studienbescheinigungen, Zugtickets, sonstige Beförderungsnachweise etc., die den gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Flucht in der Ukraine nachweisen.

Finanzielle Hilfen im Landratsamt Eichstätt

Personen aus der Ukraine, die im Landkreis Eichstätt wohnen, erhalten dem Grunde nach Bürgergeld vom Jobcenter. Diese Leistungen umfassen Geldleistungen für den Lebensunterhalt und auch eine Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

Für eine Antragsstellung wenden Sie sich bitte an das:

Jobcenter Eichstätt
Am Anger 1
85072 Eichstätt
Telefonnummer: 08421 6899377
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/jobcenter/jobcenter-eichstaett-eichstaett.html

Bitte beachten Sie: eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.


Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und Personen, die in der Ukraine bereits eine Altersrente erhalten haben, erhalten im Monat ihrer Ankunft Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und im darauffolgenden Monat Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch). Diese Leistungen umfassen ebenfalls Geldleistungen für den Lebensunterhalt und Leistungen der Krankenhilfe.
 

Für eine Antragsstellung wenden Sie sich bitte an das:

Landratsamt Eichstätt
Dienstleistungszentrum Eichstätt
Bahnhofstr. 16
85101 Lenting
Telefonnummer: 08421 70-0
sozialwesen(@)lra-ei.bayern.de

Bitte beachten Sie: eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Deutsches Konto

Um Hilfszahlungen einfach leisten zu können, ist ein deutsches Bankkonto wichtig. Derzeit bietet die Sparkasse kostenlose Konten für geflüchtete Personen an. Kontoeröffnungen sind bei jeder örtlichen Sparkassenfiliale möglich; idealerweise am Ort der Unterkunft. Hierzu werden die Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes sowie ein Identitätspapier (Pass, ggf. Fiktionsbescheinigung des Ausländeramts) benötigt. Auch die Volksbank-Raiffeisenbank bietet jetzt kostenfreie Guthabenkonten für Geflüchtete an. 

Ukrainische Führerscheine in Deutschland

Wenn Sie sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, dürfen Sie mit Ihrem gültigen ukrainischen Führerschein in Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die Ihr Führerschein ausgestellt ist. Auflagen und Beschränkungen zu Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie auch in Deutschland beachten.

Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland nehmen, gilt der ukrainische Führerschein ab Begründung des Wohnsitzes (d.h. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt) in Deutschland noch sechs Monate. Danach wird die Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt, d.h. es darf in Deutschland kein Kraftfahrzeug mehr geführt werden.

Für die weitere Teilnahme am deutschen Straßenverkehr ist dann ein in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich. Vor einer solchen „Umschreibung“ muss eine theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse abgelegt werden.

Für Pkw bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht wird eine Fahrerlaubnis der Klasse B benötigt. Nur bei Besitz der Klasse B können die „höherwertigeren“ Klassen C/CE (Lkw) oder D/DE (Bus) erworben werden; in jedem Fall wird für die Umschreibung eine Fahrschule benötigt.

Die Zuständigkeit für die „Umschreibung“ der Fahrerlaubnis liegt bei der Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt. Um vorab die Möglichkeit einer Umschreibung prüfen zu können (bevor Kosten entstehen), benötigt die Fahrerlaubnisbehörde die folgenden Unterlagen:

  • Führerschein (als Anhang)
  • Ausweis (als Anhang)
  • aktuelle Meldebescheinigung (als Anhang)
  • Angabe von Name, Vorname
  • vollständigen Adresse und Telefonnummer

Bitte lassen Sie uns die Unterlagen per E-Mailzukommen: fahrerlaubnisbehoerde(@)lra-ei.bayern.de. Telefonisch erreichen Sie die Fahrerlaubnisbehörde unter der Telefonnummer: 08421/70-115

Nach Prüfung des Einzelfalls setzen wir uns wieder mit Ihnen in Verbindung und lassen Ihnen ggf. ein Antragsformular zukommen.

Allgemeine Informationen zur Gültigkeit ausländischer Führerscheine in Deutschland in verschiedenen Sprachen finden Sie hier:

BMDV - Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland (bmvi.de)