Infos für Geflüchtete aus der Ukraine
Willkommen im Landkreis Eichstätt
Nachfolgend haben wir zusammengefasst, welche Behördengänge für Sie wichtig sind.
Unterkunft
Wenn die Möglichkeit einer selbstorganisierten Unterkunft besteht (Verwandte, Freunde, Bekannte) und (vorerst) keine finanzielle oder sonstige behördliche Hilfe benötigt wird, ist eine Meldung beim Ausländeramt Eichstätt erst nach 90 Tagen notwendig.
Wenn Sie keine Unterkunft haben und auch nicht kurzfristig im Landkreis Eichstätt unterkommen können, melden Sie sich bitte im rund um die Uhr geöffneten Ankunftszentrum in München:
Ankunftszentrum für Flüchtlinge
Maria-Probst-Straße 14
80393 München
- Öffnungszeiten (aktueller Stand): rund um die Uhr
- Bushaltestelle: Margot-Kalinke-Straße
- Nächste U-Bahnstation: Kieferngarten
Busse und S-Bahnen können mit einem ukrainischen Ausweis aktuell kostenlos genutzt werden.
Anmeldung im Einwohnermeldeamt
Melden Sie sich bitte im Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes an. Für die Anmeldung benötigen Sie einen Pass und eine Wohnungsgeberbescheinigung. Wenn kein Pass vorhanden ist, wird eine sog. Anlaufbescheinigung benötigt. Diese wird beim Grenzübertritt oder im Ankunftszentrum München ausgegeben.
Ausländeramt im Landratsamt Eichstätt
Alle Ausländer (ukrainische Staatsangehörige und Staatsangehörige anderer Drittländer sowie Staatenlose), die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben sowie ukrainische Staatsangehörige die am 24. Februar 2022 einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten und bis zum 31. Mai 2023 in das Bundesgebiet eingereist sind, ohne den für einen langfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlichen Aufenthaltstitel zu besitzen, sind laut Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung – UkraineAufenthÜV für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Wer bereits über private Unterkünfte, insbesondere im Bekannten-/Verwandtenkreis verfügt und keine Sozialleistungen benötigt, muss sich vorerst nicht bei der Erstanlaufstelle registrieren lassen und keinen Antrag auf Sozialleistungen stellen, wenn kein Bedarf besteht oder wenn der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestritten werden kann. In diesen Fällen ist die Anmeldung bei der Gemeinde ausreichend.
Haben Sie die Möglichkeit, bei Freunden/Bekannten/Verwandten in einer privaten Wohnung unterzukommen, melden Sie sich bitte in jedem Fall bei der zuständigen gemeindlichen Meldebehörde an.
Ankommende, die eine staatliche Unterkunft in Bayern benötigen, können sich auch an alle Registrierungsmöglichkeiten wenden:
- die ANKER-Einrichtungen in Manching, Deggendorf, Regensburg, Bamberg, Zirndorf und Schweinfurt
- das Behördenzentrum in Augsburg
- das Ankunftszentrum in München
- die Bearbeitungsstraßen der Bundespolizei in Passau und Rosenheim
- alle Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreien Städte)
Ankommende, die eine staatliche Unterkunft konkret im Landkreis Eichstätt benötigen, können sich über ukraine(@)lra-ei.bayern.de melden.
Der Antrag zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zum vorübergehenden Schutz ist bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Alle Personen, die das Schutzersuchen oder den Antrag stellen, sind erkennungsdienstlich zu behandeln und müssen somit bei einer der o.g. Erstanlaufstellen registriert werden.
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (PDF-Datei)
Geht der Aufenthalt über den Ablauf der 90 Tage ab dem Zeitpunkt der Einreise hinaus und Sie sind ab diesem ausschlaggebenden Zeitpunkt nicht in Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis bzw. haben auch noch keinen entsprechenden Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt, ist rechtzeitig vorher die zuständige Ausländerbehörde zu kontaktieren.
Erstanlaufstelle für den Landkreis Eichstätt:
Dienstleistungszentrum Lenting
Landratsamt Eichstätt
Ausländerwesen
Bahnhofstraße 16
85101 Lenting
Telefonnummer: 08421 70-0
E-Mail schreiben
Bitte bringen Sie zur Registration alle Ihnen vorliegenden Personal- und Ausweisdokumente mit:
Reisepass, Personalausweis, Geburtsurkunden, Registerauszüge, ggf. vorhandene Aufenthaltstitel. Zusätzlich sind weitere Unterlagen, soweit vorhanden, vorzulegen: Mietverträge, Meldebescheinigungen, Eigentumsnachweise / Grundsteuerbescheide, Arbeitsverträge, Studienbescheinigungen, Zugtickets, sonstige Beförderungsnachweise etc., die den gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Flucht in der Ukraine nachweisen.
Finanzielle Hilfen im Landratsamt Eichstätt
Sollten Sie finanzielle oder sonstige Hilfen benötigen, melden Sie sich bitte im Landratsamt Eichstätt, Fachbereich Soziale Sicherung und Integration. Hier erhalten Sie Unterstützungsleistungen (finanzielle Unterstützung, Unterstützung bei Krankheit), wenn kein eigenes Vermögen/ Versicherung vorhanden ist. Für den Erhalt von Sozialleistungen und die Unterbringung ist kein Asylantrag notwendig. Wegen der mit einem Asylantrag verbundenen Rechtsfolgen wird ausdrücklich dazu geraten, keinen Asylantrag zu stellen.
Landratsamt Eichstätt
Soziale Sicherung und Integration
Bahnhofstraße 16
85110 Lenting
Telefonnummer: 08421 70-0
E-Mail schreiben
Deutsches Konto
Um Hilfszahlungen einfach leisten zu können, ist ein deutsches Bankkonto wichtig. Derzeit bietet die Sparkasse kostenlose Konten für geflüchtete Personen an. Kontoeröffnungen sind bei jeder örtlichen Sparkassenfiliale möglich; idealerweise am Ort der Unterkunft. Hierzu werden die Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes sowie ein Identitätspapier (Pass, ggf. Fiktionsbescheinigung des Ausländeramts) benötigt. Auch die Volksbank-Raiffeisenbank bietet jetzt kostenfreie Guthabenkonten für Geflüchtete an.
ÖPNV
Ukrainerinnen und Ukrainer, die aufgrund des Krieges in ihrem Land flüchten und in Deutschland einreisen, können kostenlos alle Busse und Nahverkehrszüge (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress, etc.) sowie U-, Straßen- und Stadtbahnen des öffentlichen Personennahverkehres nutzen. Als Berechtigung reicht ein gültiger ukrainischer Pass oder Ausweis.
Im Fernverkehr stellt die Deutsche Bahn ein kostenloses „help Ukraine-Ticket“ aus (in den Reisezentren).
Ukrainische Führerscheine in Deutschland
Wenn Sie sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, dürfen Sie mit Ihrem gültigen ukrainischen Führerschein in Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die Ihr Führerschein ausgestellt ist. Auflagen und Beschränkungen zu Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie auch in Deutschland beachten.
Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland nehmen, gilt der ukrainische Führerschein ab Begründung des Wohnsitzes (d.h. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt) in Deutschland noch sechs Monate. Danach wird die Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt, d.h. es darf in Deutschland kein Kraftfahrzeug mehr geführt werden.
Für die weitere Teilnahme am deutschen Straßenverkehr ist dann ein in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich. Vor einer solchen „Umschreibung“ muss eine theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse abgelegt werden.
Für Pkw bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht wird eine Fahrerlaubnis der Klasse B benötigt. Nur bei Besitz der Klasse B können die „höherwertigeren“ Klassen C/CE (Lkw) oder D/DE (Bus) erworben werden; in jedem Fall wird für die Umschreibung eine Fahrschule benötigt.
Die Zuständigkeit für die „Umschreibung“ der Fahrerlaubnis liegt bei der Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt. Eine Antragstellung ist mittels Terminvereinbarung in Eichstätt und Lenting möglich oder alternativ kann der Antrag auf dem Postweg übersandt werden.
Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig:
- Führerscheinantrag
- Kontrollblatt (siehe Anlage zum Führerscheinantrag)
- Bestätigung des Einwohnermeldeamtes (unten auf dem Führerscheinantrag)
- Angabe einer Fahrschule
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Kopie des Aufenthaltstitels
- biometrisches Lichtbild neuesten Datums
- Bescheinigung über die erstmalige Anmeldung in Deutschland >> von der Ausländerbehörde in Eichstätt unter Telefonnummer: 08421 70-156 anzufordern
- Führerscheinübersetzung eines öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzers in Deutschland bzw. des ADAC im Original oder beglaubigter Kopie
- Listenauszug der Ausstellungsbehörde Ihres bisherigen Führerscheines – soweit möglich
- Gültigkeitserklärung
- aktueller Sehtest
- Erste-Hilfe-Schulung
- Vorlage ausländischer Originalführerschein zur Echtheitsüberprüfung erforderlich
Nach Bearbeitung des Antrages wird der Prüfauftrag online an den TÜV und die Fahrschule übermittelt. Gleichzeitig wird Ihnen die Kostenrechnung für die anfallenden Bearbeitungsgebühren übersandt.
Sollten Sie Fragen zur Umschreibung haben, lassen Sie der Fahrerlaubnisbehörde Ihr Anliegen bitte per E-Mail an fahrerlaubnis(@)lra-ei.bayern.de zukommen. Telefonisch erreichen Sie die Fahrerlaubnisbehörde unter Telefonnummer: 08421 70-115.
Allgemeine Informationen zur Gültigkeit ausländischer Führerscheine in Deutschland in verschiedenen Sprachen finden Sie hier.
Übernahme der Ukraine-Flüchtlinge durch das Jobcenter
Das Jobcenter Eichstätt weist im Zusammenhang mit dem für den 1. Juni 2022 geplanten Übergang der Ukraine-Flüchtlinge in die Zuständigkeit des Jobcenters auf folgende, abgestimmte Regelungen hin:
Sollte die geplante Gesetzesänderung - wie derzeit vorgesehen -nächste Woche vom Bundestag/Bundesrat beschlossen werden, wird es nach derzeitigem Stand der Informationen eine Übergangsfrist vom 01.06.2022 bis 31.08.2022 geben. In dieser Zeit ist sichergestellt, dass die bislang von den Flüchtlingen aus der Ukraine bezogenen Leistungen in jedem Fall weiterlaufen, bis das Jobcenter den Leistungsfall übernommen hat und seinerseits die monatlichen Auszahlungen der Sozialleistungen aufnimmt.
Das Jobcenter würde die betroffenen Gemeinden nach einem festgelegten Zeitplan bis Anfang August nach und nach alle aufsuchen. In den Gemeinden vor Ort sollen dann die erforderlichen Antragsformalitäten zusammen mit den betroffenen Personen erledigt werden. Hierfür erhalten die Antrags-berechtigten Ukraine-Flüchtlinge jeder Gemeinde eine entsprechende Termininformation bzw. Terminaufforderung.
Alle im Stadtgebiet Eichstätt untergebrachten Ukraine-Flüchtlinge und Flüchtlingsfamilien erhalten dann Ende Juli vom Jobcenter ein Terminangebot zur Antragstellung im Jobcenter Eichstätt.
Um diese sehr umfangreiche Aufgabe der geplanten Überführung der Ukraine-Flüchtlinge in das Arbeitslosengeld II beim Jobcenter koordiniert und zügig erledigen zu können, bittet das Jobcenter dringend, von Antragstellungen und Terminanfragen für oder von Ukraine-Flüchtlingen im Jobcenter außerhalb der festgelegten Zeitachse abzusehen. Dies betrifft Ukraine-Flüchtlinge, die derzeit bereits Unterstützungsleistungen von anderen Behörden beziehen. Es besteht für diese Personen keine Notwendigkeit, den Antrag außerhalb des festgelegten Zeitrahmens zu stellen, weil die bisher bezogenen Leistungen vorerst weitergewährt werden.
Link: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/jobcenter/jobcenter-eichstaett-eichstaett.html