Lebensmittelbelehrungen gemäß § 43 IfSG nun auch online
Weiterführende Informationen finden Sie im Bereich "Aufgaben im Bereich Verwaltung".
Gegen Grippe impfen? Machen Sie den Impfcheck.
Die Grippeimpfung ist die beste Möglichkeit, sich und andere gegen Grippe zu schützen. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Grippeimpfung für Personen ab 60 Jahren, chronisch Kranke aller Altersstufen und Schwangere sowie für Medizin- und Pflegepersonal, Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und Kontaktpersonen bestimmter Risikogruppen.
Der Grippe-Impfcheck informiert Sie prägnant und leicht verständlich über Ihre persönliche Impfempfehlung.
Bitte beachten Sie: Der Grippe-Impfcheck bietet eine Orientierungshilfe, ersetzt jedoch nicht die individuelle Beratung durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.
In wenigen Klicks zur passenden Impfempfehlung.
Im interaktiven Online-Impfcheck können Sie einfach und mit geringem Aufwand für sich, Ihr Kind oder andere Angehörige eine Impfempfehlung bekommen. Hierfür genügt es, einige wenige Fragen zu beantworten. Benötigt werden Angaben zum Alter, zu Risikofaktoren für einen schweren Verlauf einer Grippeerkrankung und zu möglichen Kontaktpersonen. Auf dieser Basis ermittelt das Online-Tool, ob eine Grippeimpfung empfohlen ist.
Der Datenschutz ist selbstverständlich gewährleistet, da keine personenbezogenen Daten gespeichert werden.
Das Gesundheitsamt informiert zum Thema Gesundheitsgefahren durch die Tigermücke.
Aufgrund des Klimawandels und den damit einhergehenden Umweltveränderungen werden hier nicht einheimische Tierarten eingeschleppt, u. a. durch Reisende. Die Asiatische Tigermücke kann Krankheitserreger wie das Dengue, Zika- oder Chikungunya-Virus durch einen Stich übertragen.
Wie können Sie helfen, die Ausbreitung zu verhindern?
- Wasseransammlungen vermeiden, z. B. durch wöchentliches Leeren von Blumenuntersetzern oder Grabvasen
- Regentonnen mückensicher abdichten (z. B. Mückennetz oder Deckel)
Weitere Informationen finden Sie im Flyer (PDF-Dokument, 1,06 MB)
"Lass dich nicht zecken."
FSME ist die Abkürzung für „Frühsommer-Meningoenzephalitis“. FSME-Viren werden vor allem durch Zecken auf den Menschen übertragen. Bei der Erkrankung kann es zu Entzündungen des Gehirns, der Hirnhaut oder des Rückenmarks kommen. Schwere Krankheitsverläufe treten häufiger bei älteren Jugendlichen und Erwachsenen auf als bei Kindern.
Menschen ab 40 Jahren haben ein höheres Risiko einer schweren FSME-Erkrankung. Vor allem Seniorensind anfälliger für Komplikationen.
Gut zu wissen
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Personen, die sich in FSME-Risikogebieten aufhalten oder dort wohnen und von Zecken gestochen werden könnten, sowie Personen, die in der Forst- oder Landwirtschaft oder im Labor arbeiten und so durch FSME beruflich gefährdet sind, einen Impfschutz gegen FSME als sichersten Schutz vor der Krankheit.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/zecken/
https://www.impfen-info.de/impfempfehlungen/fuer-erwachsene/fsme-fruehsommer-meningoenzephalitis/
Gesundheitswesen
Aktuell: Sommerzeit ist Reisezeit - kostenlose Reise-Impfberatung
Sachgebiet 50 "Gesundheitswesen" kümmert sich innerhalb seiner Fachbereiche um diesen Themenbereich.
Aufgaben im Bereich Amtsärztlicher Dienst
- Medizinische Begutachtung: Untersuchung und Ausstellung amtsärztlicher Zeugnisse für Beamte, Studenten und Schüler
- Reha- und Kurmaßnahmen für Beamte
- Anonyme HIV-Testung
- Betäubungsmittel (Apotheken, BtMG Mitnahme Reisen)
- Gesundheitsberichterstattung
- Heimaufsicht / FQA (PfleWoqG)
- Apothekenbegehungen
- Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz
- Links zu Influenza
- Impfberatung
- Masernschutzgesetz
Aufgaben im Bereich Verwaltung
- Todesbescheinigungen
- Tuberkulosefürsorge
- Rechnungswesen
- Hepatitis
- Belehrungen nach § 43 IfSG für im Lebensmittelbereich berufsmäßigen tätigen Personen und Schüler
- Belehrungen nach § 43 IfSG für im Lebensmittelbereich ehrenamtlich tätige Personen
Weitere Vorgaben und Informationen zum Onlineverfahren gemäß § 43 IfSG:
- Das Gesundheitsamt belehrt Antragstellende die im Landkreis Eichstätt leben, arbeiten oder zur Schule gehen
- Die Onlinebelehrung ist in verschiedenen Sprachen abrufbar
- Für verpflichtende Schulpraktika ist die Belehrung kostenfrei, sofern eine Bestätigung der Schule im Programm hochgeladen wird
- Bei Minderjährigen sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet das Merkblatt gemäß § 43 IfSG zu lesen Merkblatt gemäß § 43 IfSG Belehrung (PDF-Dokument, 170,98 KB)
- Für die Belehrung ist eine Gebühr i. H. v. 14 Euro zu entrichten
- Belehrungen von Gruppen sind weiterhin im Gesundheitsamt Eichstät, nach vorheriger Anmeldung möglich
- BTM Mitnahme auf Reisen
- Anmeldung und Überwachung der Gesundheits- und Heilberufe
- Anmeldung für Gesundheitsberufe (PDF-Dokument, 33,28 KB)
- Meldebogen für Heilpraktiker (PDF-Dokument, 302,25 KB)
- Merkblatt Anmeldung nichtärztlicher Heilberufe Art. 10 GDG (PDF-Dokument, 19,90 KB)
- Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit der Anmeldung der Heilberufe und Heilpraktiker (PDF-Dokument, 94,22 KB)
- Pädaudiologische Beratung / Pädagogisch-Audiologische Sprechtage
Informationen: - Zusätzliche Downloads:
Aufgaben im Bereich Organisation
- Organisation
- IT
- Rechtliches
- Personelles
- Öffentlichkeitsarbeit
Aufgaben im Bereich Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Aufgaben im Bereich Sozialpädagogik
- "Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen"
-> Hier geht es zur Seite der Schwangerschaftsberatung Gesundheitsförderung
FQA
Ansprechpartner für Selbsthilfegruppen
Aufgaben im Bereich Hygienekontrolldienst
- Trinkwasser- und Badewasserhygiene
EU-Badestellen
IFSG-Badestellen - Orts- und Umwelthygiene
- Vollzug des IfSG
Informationsblatt zu Ermittlungsarbeit gemäß §25 IfSG (PDF-Dokument, 115,83 KB)
Downloads
Notfallnummern
Ärztlicher Bereitschaftsdienst in Bayern: 116 117
Bereitschaftsdienst der Apotheken: Kurzwahl 22 8 33 von jedem Handy (69 Cent/Min) oder unter der kostenlosen Rufnummer 0800 00 22 8 33
Psychiatrischer/Psychologischer Notdienst / Hilfe bei psychischen Krisen: 0800 / 655 3000
Giftnotrufzentrale Bayern: 089 / 19 24 0
Zahnärztlicher Notdienst: 089 / 215 521 30
Hilfstelefon Gewalt gegen Frauen: 0800 / 0116 016