Neue Rufnummer in der Fahrerlaubnisbehörde
Die Fahrerlaubnisbehörde erreichen Sie deshalb jetzt unter der Hotline:
- 08421 / 70 - 4000
Telefonisch sind wir zu folgenden Zeiten erreichbar:
- Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr und
- am Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr
Fahrerlaubnisbehörde Eichstätt - Wir sind umgezogen!
Die Fahrerlaubnisbehörde Eichstätt ist nun auch in das neu gebaute Dienstleistungszentrum des Landkreises Eichstätt umgezogen.
Die gebuchten Termine in der Fahrerlaubnisbehörde werden ab sofort im Dienstleistungszentrum Eichstätt unter folgender Adresse stattfinden:
Gundekarstraße 3
85072 Eichstätt
Fahrerlaubnisbehörde
Bitte beachten Sie:
Vorsprachen beim Landratsamt Eichstätt können weiterhin nur gegen Terminvereinbarung stattfinden.
- Terminvereinbarung: Hier klicken für einen Termin
Sollten Sie Ihren reservierten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen über den Link in der Bestätigungs-E-Mail oder bei uns telefonisch unter Telefonnummer: 08421/ 70-4000 wieder frei zu geben. Vielen Dank.
Aufgrund erhöhtem Anrufaufkommens verweisen wir auf das E-Mail-Postfach der Fahrerlaubnisbehörde. E-Mail schreiben
Alternative: Eine Abholung ist auch in den Dienststellen Lenting und Beilngries möglich.
- In Beilngries ist jedoch keine Abholung einer BF 17 Bescheinigungen - für Begleitetes Fahren ab 17 Jahren - möglich.
- Der Versand an die gewünschte Dienststelle nimmt einige Tage in Anspruch - bitte beachten Sie das bei Ihrer Terminbuchung.
Antragsstellung
Die Antragsstellung ist über eine persönliche Vorsprache mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte richten Sie Ihre vollständigen Unterlagen wahlweise an folgende Anschriften:
Landratsamt Eichstätt, - Fahrerlaubnisbehörde -, Gundekarstraße. 3, 85072 Eichstätt
Landratsamt Eichstätt, DLZ Lenting, - Fahrerlaubnisbehörde -, Bahnhofstraße 16, 85101 Lenting
HINWEIS:
Für Internationale Führerscheine ist nun auch eine postalische Zusendung durch eine Online-Beantragung unter folgenden Link möglich (Kosten: 18,00 €):
https://formulare.landkreis-eichstaett.de/frontend-server/form/provide/112/
Des Weiteren ist derzeit eine Bearbeitungsdauer von bis zu 8 Wochen zu erwarten.
Abholung von Führerscheinen
Die Führerscheindokumente können nach vorheriger Terminvereinbarung in der Hauptstelle Eichstätt oder dem Dienstleistungszentrum Lenting abgeholt werden.
Die Abholung der Führerscheine erfolgt nach dem Wohnortprinzip.
Folgende Gemeinden können Ihren Führerschein in Eichstätt abholen:
Adelschlag, Beilngries, Böhmfeld, Buxheim, Dollnstein, Egweil, Eichstätt, Eitensheim, Hitzhofen, Kipfenberg, Mörnsheim, Nassenfels, Pollenfeld, Schernfeld, Titting, Walting, Wellheim
Folgende Gemeinden können Ihren Führerschein in Lenting abholen:
Altmannstein, Denkendorf, Gaimersheim, Großmehring, Hepberg, Kinding, Kösching, Lenting, Mindelstetten, Oberdolling, Pförring, Stammham, Wettstetten
Wenn Sie die Abholung abweichend Ihres Wohnorts wünschen, bitten wir Sie um eine kurze Vorabinformation, um den Führerschein an die gewünschte Dienststelle zu übersenden.
Teilen Sie uns hierzu per E-Mail folgende Daten mit: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, gewünschte Dienststelle
Sie erhalten nach Versendung Ihres Führerscheindokuments (an die von Ihnen gewünschte Dienststelle) ein Abholschreiben mit allen notwendigen Informationen zur Abholung. Bitte beachten Sie, dass Sie in der von Ihnen ausgewählten Dienststelle ebenfalls einen Termin zur Abholung benötigen. Dieser kann über unsere Homepage, frühestens 4 Tage nach Erhalt des Abholschreibens vereinbart werden.
Fahrerlaubniserteilung
- Erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis
Hotline Telefonnummer: 08421/70-4000
- Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Hotline Telefonnummer: 08421/70-4000
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis
Hotline Telefonnummer: 08421/70-4000
- Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
Hotline Telefonnummer: 08421/70-4000
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Eichstätt
Hotline Telefonnummer: 08421/70-4000
- Internationaler Führerschein
Hotline Telefonnummer: 08421/70-4000
- Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
Hotline Telefonnummer: 08421/70-4000
- Umschreibung eines Dienstführerscheins in Eichstätt
Hotline Telefonnummer: 08421/70-4000
- Umtausch von alten Führerscheinen in Lenting
Hotline Telefonnummer: 08421/70-4000
- Maßnahme im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe in Eichstätt
Frau Altay Telefonnummer: 08421/70-4032
Frau Wenk Telefonnummer: 08421/70-4030
- Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge in Eichstätt
Hotline Telefonnummer: 08421/70-4000
- Fahrlehrererlaubnis in Eichstätt
Frau Wenk Telefonnummer: 08421/70-4030
- Fahrschulerlaubnis in Eichstätt
Frau Wenk Telefonnummer: 08421/70-4030
Fahreignungsüberprüfung
- Entziehung einer Fahrerlaubnis
- Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
- Fahreignungsüberprüfung
- Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
A - E:
Frau Lindemeir Telefonnummer: 08421/70-4022
H - K:
Frau Kornelli Telefonnummer: 08421/70-4023
F, L - P:
Frau Burzler Telefonnummer: 08421/70-4021
G, Q - S, Scha - Schn:
Frau Rudolph Telefonnummer: 08421/70-4025
Scho - Schz, St - V, X - Z:
Frau Rehm Telefonnummer: 08421/70-4026
W:
Frau Nothaft Telefonnummer: 08421/70-4027 (erreichbar Di., Mi., Fr.)
Formulare
- Antrag auf Erteilung/Erweiterung/Ersatz/Verlängerung/Umschreibung/Neuerteilung (PDF-Dokument, 191,54 KB)
- Antrag für begleitetes Fahren mit 17 (PDF-Dokument, 320,62 KB)
- Antrag zum Umtausch des alten Papierführerscheines (PDF-Dokument, 306,38 KB)
- Antrag auf Erteilung eines Internationalen Führscheines (PDF-Dokument, 185,33 KB)
- Online Antrag auf Erteilung eines Internationalen Führerscheines (für postalische Zusendung)
- Antrag zur Fahrgastbeförderung - Erteilung/Verlängerung der D-Klassen (PDF-Dokument, 195,37 KB)
- Antrag zur Umschreibung eines ausländischen Führerscheines (PDF-Dokument, 334,25 KB)
- Beiblatt für Automatikgetriebe (Klasse B197/B78) (PDF-Dokument, 104,67 KB)
- Beiblatt zur Eintragung der Schlüsselzahl 95 (PDF-Dokument, 177,38 KB)
- Vollmacht für die Abholung eines Führerscheines (PDF-Dokument, 22,57 KB)
- Beiblatt Ausnahme Prüfort (PDF-Dokument, 171,65 KB)
Links
Aufgaben / Dienstleistungen
- Ausnahmen vom Mindestalter (Fahrten Wohnort-Arbeitsstätte, vorzeitiger Führerschein Landwirtschaft)
- Fahrerlaubnisse, Begleitetes Fahren ab 17 Jahre (BF 17)
- Fahrlehrerlaubnisse, Fahrschulerlaubnisse
- Führerschein für Güter- und Personenverkehr - Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
- Internationaler Führerschein
- Maßnahmen im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe
- Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Punktsystem)
- Neuerteilung, Entziehung, Versagung der Fahrerlaubnis, Überprüfung der Fahreignung
- Umschreibung von ausländischen Führerscheinen und von Dienstführerscheinen
- Umtausch von alten Führerscheinen in befristete EU-Kartenführerscheine
- Verlängerung von Führerscheinen, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung