Umtauschtag 08.12.2023 (13:00 - 17:00 Uhr)
Im Landratsamt Eichstätt, Dienstleistungszentrum Lenting und in der Zulassungsbehörde Beilngries im Rathaus findet eine Umtauschaktion statt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Betroffen sind die Jahrgänge von 1965 - 1970 die noch im Besitz eines alten Papierführerscheines sind. Die Frist für die genannten Jahrgänge läuft zum 19.01.2024 ab!
Folgende Unterlagen sind zur Antragsstellung mitzubringen:
- Original Papierführerschein
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Gültiges Ausweisdokument
Umtausch von alten Führerscheinen in befristete EU-Kartenführerscheine
Aufgrund einer EU-Verordnung ist es zwingend erforderlich, alte Papierführerscheine (rosa und grau) sowie unbefristete EU-Kartenführerscheine umzutauschen.
Graue oder rosa (Papier)führerscheine: Umtausch nach Geburtsjahren
Die Umtauschtermine staffeln sich wie folgt:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 (Aktuell) | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Unbefristete EU-Kartenführerscheine:
Umtausch nach Ausstellungsjahr
Es handelt sich um unbefristete Kartenführerscheine, wenn bei der Ziffer 4b kein Datum eingetragen ist.
Die Umtauschtermine staffeln sich wie folgt:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Oben genannte Fristen gelten nicht für Kartenführerscheininhaber, welche vor 1953 geboren sind, hier ist nicht das Ausstellungsdatum des Führerscheines ausschlaggebend, sondern das Geburtsdatum. Diese müssen erst bis spätestens 19. Januar 2033 umtauschen.
Antragstellung:
(Aktuell lediglich per Post oder mit vorheriger Terminvereinbarung möglich)
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag zum Umtausch des alten Papierführerscheines (PDF-Datei)
- Original Papierführerschein¹
- aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) neuesten Datums in Ausweisqualität
- Kontrollblatt für die Unterschrift Ihres Kartenführerscheins
- Kopie gültiger Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite)
- ggf. Karteikartenabschrift von der Ausstellungsbehörde Ihres bisherigen Führerscheins
(nur erforderlich, wenn der Führerschein nicht im Landratsamt Eichstätt ausgestellt wurde)
Gebühren: 30,30 Euro Befristung: 15 Jahre
Weitere Informationen zum Führerschein
- ¹Sie sind dazu verpflichtet, den alten Papierführerschein im Original gleichzeitig mit der Antragsstellung einzureichen. Die Antragstellung kann durch Übersendung der Unterlagen per Post oder Einwurf in den Behördenbriefkasten sowie persönlich im Landratsamt Eichstätt oder Dienstleistungszentrum Lenting, allerdings nur mit vorheriger Terminvereinbarung, erfolgen.
- ¹Den alten Papierführerschein erhalten Sie nach Bearbeitung des Antrages und Anbringung eines entsprechenden Stempelaufdruckes automatisch zurück.
- ¹Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass das Führen eines Fahrzeuges ohne das Mitführen eines gültigen Führerscheins im Inland eine Ordnungswidrigkeit darstellt und im Übrigen insbesondere aber auch im Ausland zu Problemen führen kann. Aus diesem Grund können Sie den Umtausch des alten Führerscheins auch persönlich, allerdings nur mit vorheriger Terminvereinbarung, im Landratsamt Eichstätt oder Dienstleistungszentrum Lenting beantragen. In diesem Fall erhalten Sie den alten Papierführerschein nach Anbringung eines entsprechenden Stempelaufdruckes direkt wieder zurück.
- Der neue Führerschein wird mit Direktversand bei der Bundesdruckerei bestellt und Ihnen ein paar Wochen nach der Antragsbearbeitung an Ihre Meldeadresse per Einwurf-Einschreiben übersandt.
- Wenn Sie nach dem für Sie maßgeblichen Stichtag noch nicht im Besitz des vorgeschriebenen Führerscheindokumentes sind, sind Sie dennoch zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigt. Die Fahrerlaubnis behält grundsätzlich ihre Gültigkeit – dennoch müssen Sie aufgrund des abgelaufenen Führerscheindokumentes mit einem Ordnungsgeld rechnen. Bitte beachten Sie außerdem, dass die alten Formate im Ausland nicht mehr akzeptiert werden.
Für Rückfragen steht die Fahrerlaubnisbehörde telefonisch unter Telefonnummer: 08421/70-115 oder per E-Mail fahrerlaubnis(@)lra-ei.bayern.de gerne zur Verfügung.