Zulassungsbehörde
Termine für die Zulassungsbehörde
Vorsprachen in den Zulassungsbehörden können NUR mit einem vereinbarten Termin stattfinden.
Termin vereinbaren: HIER
Sie können pro Termin
- 1 Zulassung und bis zu 2 Abmeldungen anmelden.
Bitte beachten Sie, dass die angegebene Termindauer vom System errechnet ist und nicht der tatsächlichen Bearbeitungszeit entspricht.
Sollten Sie Ihren reservierten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen über den Link in der Bestätigungs-E-Mail oder bei uns
telefonisch Telefonnummer: 08421 70 - 4001 wieder frei zu geben. Vielen Dank.
Schließzeiten in den Zulassungsbehörden
Die Zulassungsbehörden im Landkreis Eichstätt mit den Dienststellen in Lenting, Eichstätt und Beilngries sind an folgenden Tagen geschlossen:
- am Donnerstag, den 22.05.2025 - ganztägig -
- am Mittwoch, den 04.06.2025 - ganztägig -
- Wir bitten um Ihr Verständnis -
Zulassung Eichstätt - Wir sind umgezogen!
Die Zulassung Eichstätt ist nun auch in das neu gebaute Dienstleistungszentrum des Landkreises Eichstätt umgezogen.
Die gebuchten Termine in der Zulassungsbehörde werden ab sofort im Dienstleistungszentrum Eichstätt unter folgender Adresse stattfinden:
Gundekarstraße 3
85072 Eichstätt
Neue Rufnummer in den Kfz-Zulassungsbehörden
Die Kfz-Zulassungsbehörden erreichen Sie unter der Hotline:
- 08421 / 70 - 4001
Die Dienststelle Eichstätt erreichen Sie unter der Rufnummer:
08421 / 70 - 4003
Die Dienststelle Beilngries erreichen Sie unter der Rufnummer:
08421 / 70 - 4004
Telefonisch sind wir zu folgenden Zeiten erreichbar:
- Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr und
- am Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger mit der Terminvereinbarung in den Zulassungsbehörden sehr zufrieden sind. Die Gründe hierfür sind die bessere Planbarkeit des Zulassungsvorgangs und die sehr geringen Wartezeiten in den Zulassungsbehörden.
Die nachfolgenden Anleitungen geben Ihnen eine Übersicht, welche Verfahren Ihnen zur Verfügung stehen, um Ihre Anliegen gegenüber der Zulassungsbehörde anbringen zu können.
Bei komplexeren Zulassungsvorgängen (z. B. Ausnahmegenehmigungen,
Einzelgenehmigungen, etc.) bitten wir Sie, diese abzugeben und nach der Bearbeitung wieder abzuholen.
In dringenden Fällen, können im Einzelfall auch die Unterlagen in der Zulassungsbehörde abgegeben werden. Bitte melden sich dafür vorab telefonisch bei den untenstehenden Rufnummer.
Gerne helfen wir Ihnen auch persönlich weiter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten Ihre Fragen auch gerne telefonisch unter Telefonnummer: 08421/70-4001.
Sie können sich auch jederzeit schriftlich an uns wenden. E-Mail schreiben
Vielen Dank.
Ihr Zulassungsteam
Online-KFZ-Zulassung
Online-Zulassungen und Online-Abmeldungen können über das externe Bürgerserviceportal der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) erfasst werden.
Leider haben wir als Zulassungsbehörde deshalb keinen Einblick in Ihren aktuellen Bearbeitungsstand, wir bitten um Ihr Verständnis.
Unter folgendem Link können Sie das Bürgerserviceportal zur Online-Zulassung aufrufen:
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/lkreichstaett/bsp_ikfz_antragstellung/#/
Online-Auskunft Fahrzeugbriefe:
Hier können Sie abfragen, ob Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei uns vorliegt (zugesandt von Ihrer Bank etc.):
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/lkreichstaett/bsp_auskunft_fahrzeugbriefe/#/
Das Bayerische Staatsministerium hat für die erleichterte Anwendung des Online-KFZ-Zulassungs-Verfahrens folgende Benutzerleitfäden erstellt:
- Benutzerleitfaden für natürliche Personen (PDF-Dokument, 989,54 KB)
- Benutzerleitfaden für juristische Personen (PDF-Dokument, 978,54 KB)
- Informationsbroschüre des Kraftfahrtbundesamtes zur Großkundenschnittstelle (PDF-Dokument, 551,10 KB)
Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite
So funktioniert die i-Kfz Zulassung:
Ein Erklärvideo des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr bei Youtube finden sie hier:
Wunschkennzeichenreservierung
Wunschkennzeichenreservierung: Bitte hier klicken
Kosten:
- Wunschkennzeichen: 10,20 €
- Vorabreservierung: 2,60 €
Wichtiger Hinweis:
Im Internet bieten Drittanbieter eine Wunschkennzeichenreservierung in Verbindung mit den geprägten Kfz-Schildern an. Diese werden Ihnen in der Regel per Post zugesendet.
- Das Landratsamt Eichstätt steht mit diesen Anbietern in keiner Verbindung. Es werden vom Landratsamt Eichstätt keine Kfz-Schilder geprägt und verkauft!
- Bitte beachten Sie, nicht alle dieser Anbieter gleichen die Verfügbarkeit mit der Zulassungsstelle ab oder übersenden bestellte und bezahlte Kfz-Schilder zeitnah an die Kunden.
Zusätzliche "Frühtermine" in der Zulassungsbehörde Lenting buchbar
Derzeit (ab 18.09.2023) haben wir im Dienstleistungszentrum Lenting montags, mittwochs und freitags für unsere erwerbstätigen Bürgerinnen und Bürger ab 07:15 Uhr zusätzliche Zulassungstermine bereitgestellt.
Die Frühtermine können wie gewohnt über unser Termin-Buchungsportal gebucht werden.
Ab 01.01.2024 sind weitere Mittagstermine von 12.00 bis 12.30 Uhr in den Zulassungsbehörden Eichstätt und Lenting für Sie zur Buchung freigeschaltet.
Legitimationsunterlagen bei Zulassungen auf Firmen
- Gewerbeanmeldung
- ggf. Handelsregisterauszug
- Ausweisdokument/e des/der Zeichnungsberechtigten (Kopie ausreichend)
Zulassung auf eine/n minderjährige/n Fahrzeughalter/in
Bei der Zulassung auf eine/n minderjährige/n Fahrzeughalter/in ist zu den grundsätzlich erforderlichen Unterlagen zusätzlich die Vorlage der Einverständniserklärung und der Ausweisdokumente des Fahrzeughalters und des/der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Besteht alleiniges Sorgerecht ist eine Alleinsorgemitteilung bzw. eine Negativerklärung vorzulegen (im Sterbefall die Sterbeurkunde).
Aktuelle Wartezeiten in den Zulassungsbehörden
Aufgaben / Dienstleistungen
- Änderung der Technikdaten eines Fahrzeuges
- Änderung von Saisonkennzeichen auf Ganzjahreskennzeichen oder umgekehrt
- Ausfuhr- bzw. Zollkennzeichen
- Außerbetriebsetzung (ggf. mit Verschrottung des Fahrzeuges)
- H-Kennzeichen für Oldtimerfahrzeuge
- Kennzeichenwechsel innerhalb des Landkreises (gleicher Halter)
- Kurzzeitkennzeichen (Gültigkeit: bis 6 Tage)
- Namensänderung (z. B. durch Eheschließung)
- Online-Zulassungsvorgänge (internetbasierte Kfz-Zulassungsvorgänge)
- Rote Händlerkennzeichen
- Rote Oldtimerkennzeichen
- Umschreibung mit / ohne Halterwechsel innerhalb / außerhalb des Landkreises
- Umzug innerhalb des Landkreises (Änderung der Anschrift)
- Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I / Teil II und Kennzeichenschilder
- Wiederzulassung mit / ohne Halterwechsel (Kennzeichenbeibehalt / Kennzeichenwechsel)
- Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges / Neufahrzeuges aus dem Ausland
- Zulassung eines Neufahrzeuges aus Deutschland
Bemerkungen
Umrechnung der alten Kontodaten in das neue IBAN-Format: IBAN-Rechner
Formulare
Informationsblatt Zulassungsbehörde (PDF-Dokument, 196,37 KB)
Einverständniserklärung (PDF-Dokument, 190,33 KB)
Einverständniserklärung für die Fahrzeugzulassung auf eine/n minderjährige/n Fahrzeughalter/inSEPA-Lastschriftmandat (PDF-Dokument, 89,17 KB)
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-SteuerZulassungsvollmacht (PDF-Dokument, 176,35 KB) (PDF-Dokument, 176,35 KB)
Vollmacht für die Zulassung eines FahrzeugesEinverständniserklärung GbR (PDF-Dokument, 8,87 KB)
Einverständniserklärung für KFZ-Zulassung auf eine GbR