Zulassungsbehörde
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger mit der Terminvereinbarung in den Zulassungsbehörden sehr zufrieden sind.
Die Gründe hierfür sind die bessere Planbarkeit des Zulassungsvorgangs und die sehr geringen Wartezeiten in den Zulassungsbehörden.
Ihre Zulassungsanliegen werden deshalb in den Zulassungsbehörden Eichstätt, Beilngries sowie im Dienstleistungszentrum Lenting ausschließlich mit einem Termin bedient.
Diesen vereinbaren Sie bitte, wenn möglich, vorab unter dem untenstehenden Terminlink.
Die nachfolgenden Anleitungen geben Ihnen eine Übersicht, welche Verfahren Ihnen zur Verfügung stehen, um Ihre Anliegen gegenüber der Zulassungsbehörde anbringen zu können.
Bei komplexeren Zulassungsvorgängen (z. B. Ausnahmegenehmigungen,
Einzelgenehmigungen, etc.) bitten wir Sie, diese abzugeben und nach der Bearbeitung wieder abzuholen.
In dringenden Fällen, können im Einzelfall auch die Unterlagen in der Zulassungsbehörde abgegeben werden. Bitte melden sich dafür vorab telefonisch bei den untenstehenden Rufnummern.
Gerne helfen wir Ihnen auch persönlich weiter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten Ihre Fragen auch gerne telefonisch unter Telefonnummer: 08421/70-206 (Lenting) und Telefonnummer: 08421/70-207 (Eichstätt).
Sie können sich auch jederzeit schriftlich an uns wenden. E-Mail schreiben
Vielen Dank.
Ihr Zulassungsteam
Zusätzliche "Frühtermine" in der Zulassungsbehörde Lenting buchbar
Derzeit (ab 18.09.2023) haben wir im Dienstleistungszentrum Lenting montags, mittwochs und freitags für unsere erwerbstätigen Bürgerinnen und Bürger ab 07:15 Uhr zusätzliche Zulassungstermine bereitgestellt.
Die Frühtermine können wie gewohnt über unser Buchungsprogramm gebucht werden.
Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie:
Vorsprachen beim Landratsamt Eichstätt können nur mit einem vereinbarten Termin stattfinden.
Terminvereinbarung: bitte hier klicken für einen Termin
Bitte beachten Sie, dass die angegebene Termindauer vom System errechnet ist und in den meisten Fällen von der tatsächlichen Bearbeitungsdauer abweicht. Die genaue Bearbeitungsdauer kann aufgrund der Vielzahl von verschiedenen Zulassungsmöglichkeiten leider nicht vorab angegeben werden.
Sollten Sie Ihren reservierten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen über den Link in der Bestätigungs-E-Mail oder bei uns telefonisch Telefonnummer: 08421 70-206 oder Telefonnummer: 08421 70-207 wieder frei zu geben. Vielen Dank.
- Führerscheinkontakt: Telefonnummer: 08421/ 70-115
Aufgrund erhöhtem Anrufaufkommens verweisen wir auf das E-Mail-Postfach fahrerlaubnis(@)lra-ei.bayern.de.
Alternative: Eine Abholung ist auch in den Dienststellen Lenting und Beilngries möglich Details
Online-KFZ-Zulassung
Unter folgendem Link können Sie das Bürgerserviceportal aufrufen:
www.buergerserviceportal.de/bayern/lkreichstaett/bsp_ikfz_antragstellung
Die Online-Zulassungen können über das externe Bürgerserviceportal der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) erfasst werden.
Leider haben wir als Zulassungsbehörde dabei keinen Einblick in Ihren aktuellen Bearbeitungsstand, wir bitten um Ihr Verständnis.
Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite
Wunschkennzeichenreservierung
Wunschkennzeichenreservierung: Bitte hier klicken
Kosten
- Wunschkennzeichen: 10,20 €
- Vorabreservierung: 2,60 €
Legitimationsunterlagen bei Zulassungen auf Firmen
- Gewerbeanmeldung
- ggf. Handelsregisterauszug
- Ausweisdokument/e des/der Zeichnungsberechtigten (Kopie ausreichend)
Zulassung auf eine/n minderjährige/n Fahrzeughalter/in
Bei der Zulassung auf eine/n minderjährige/n Fahrzeughalter/in ist zu den grundsätzlich erforderlichen Unterlagen zusätzlich die Vorlage der Einverständniserklärung und der Ausweisdokumente des Fahrzeughalters und des/der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Besteht alleiniges Sorgerecht ist eine Alleinsorgemitteilung bzw. eine Negativerklärung vorzulegen (im Sterbefall die Sterbeurkunde).
Aktuelle Wartezeiten in den Zulassungsbehörden
Aufgaben / Dienstleistungen
- Änderung der Technikdaten eines Fahrzeuges
- Änderung von Saisonkennzeichen auf Ganzjahreskennzeichen oder umgekehrt
- Ausfuhr- bzw. Zollkennzeichen
- Außerbetriebssetzung (ggf. mit Verschrottung des Fahrzeuges)
- Erweiterte Zuständigkeiten
- H-Kennzeichen für Oldtimerfahrzeuge
- Kennzeichenwechsel innerhalb des Landkreises (gleicher Halter)
- Kurzzeitkennzeichen (Gültigkeit: 5 Tage)
- Namensänderung (z. B. durch Eheschließung)
- Online-Zulassungsvorgänge (internetbasierte Kfz-Zulassungsvorgänge)
- Rote Händlerkennzeichen
- Rote Oldtimerkennzeichen
- Übersicht geändertes Zulassungsverfahren, aufgrund Corona-Virus
- Umschreibung mit / ohne Halterwechsel innerhalb / außerhalb des Landkreises
- Umzug innerhalb des Landkreises (Änderung der Anschrift)
- Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I / Teil II und Kennzeichenschilder
- Wiederzulassung mit / ohne Halterwechsel (Kennzeichenbeibehalt / Kennzeichenwechsel)
- Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges / Neufahrzeuges aus dem In- / Ausland
Bemerkungen
Umrechnung der alten Kontodaten in das neue IBAN-Format: IBAN-Rechner
Formulare
Einverständniserklärung (PDF-Datei)
Einverständniserklärung für die Fahrzeugzulassung auf eine/n minderjährige/n Fahrzeughalter/inSEPA-Lastschriftmandat (PDF-Datei)
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-SteuerZulassungsvollmacht (PDF-Datei)
Vollmacht für die Zulassung eines FahrzeugesEinverständniserklärung GbR (PDF-Datei)
Einverständniserklärung für KFZ-Zulassung auf eine GbR