Zulassungsbehörde
Termine für die Zulassungsbehörde
Vorsprachen in den Zulassungsbehörden können NUR mit einem vereinbarten Termin stattfinden.
Termin vereinbaren: HIER
Sie können pro Termin
- 1 Zulassung und bis zu 2 Abmeldungen anmelden.
Bitte beachten Sie, dass die angegebene Termindauer vom System errechnet ist und nicht der tatsächlichen Bearbeitungszeit entspricht.
Sollten Sie Ihren reservierten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen über den Link in der Bestätigungs-E-Mail oder bei uns
telefonisch Telefonnummer: 08421 70 - 4001 wieder frei zu geben. Vielen Dank.
Schließzeiten in den Zulassungsbehörden
Die Zulassungsbehörden im Landkreis Eichstätt (Beilngries, Eichstätt, Lenting) sind
- am Montag, den 14.10.2024 – von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr
und am
- Mittwoch, den 27.11.2024 – ganztags
geschlossen.
In der Weihnachtswoche 2024 hat das gesamte Landratsamt Eichstätt mit ALLEN DIENSTSTELLEN an folgenden Tagen geschlossen:
- am Montag, den 23.12.2024 und
- am Freitag, den 27.12.2024
In der Zeit vom
- 19.12.2024 bis einschließlich 28.12.2024 sind
- KEINE ONLINE-ZULASSUNG möglich,
weil die Bearbeitung im Landratsamt nicht gewährleistet ist.
- Wir bitten um Ihr Verständnis -
Zulassung Eichstätt - Wir sind umgezogen!
Die Zulassung Eichstätt ist nun auch in das neu gebaute Dienstleistungszentrum des Landkreises Eichstätt umgezogen.
Die gebuchten Termine in der Zulassungsbehörde werden ab sofort im Dienstleistungszentrum Eichstätt unter folgender Adresse stattfinden:
Gundekarstraße 3
85072 Eichstätt
Schilderpräger in der Zulassung Eichstätt noch nicht vor Ort
Bitte beachten Sie:
Derzeit ist in der näheren Umgebung des Dienstleistungszentrums des Landkreises Eichstätt
in der Gundekarstraße in Eichstätt noch kein Schilderpräger angesiedelt.
Schilder sind weiterhin in der Pfahlstraße bei Schilder Kroschke erhältlich.
In den Zulassungsbehörden Beilngries und Lenting sind Schilderpräger fußläufig erreichbar.
- Wir bitten um Ihr Verständnis -
Neue Rufnummer in den Kfz-Zulassungsbehörden
Die Kfz-Zulassungsbehörden erreichen Sie unter der Hotline:
- 08421 / 70 - 4001
Die Dienststelle Eichstätt erreichen Sie unter der Rufnummer:
08421 / 70 - 4003
Die Dienststelle Beilngries erreichen Sie unter der Rufnummer:
08421 / 70 - 4004
Telefonisch sind wir zu folgenden Zeiten erreichbar:
- Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr und
- am Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger mit der Terminvereinbarung in den Zulassungsbehörden sehr zufrieden sind.
Die Gründe hierfür sind die bessere Planbarkeit des Zulassungsvorgangs und die sehr geringen Wartezeiten in den Zulassungsbehörden.
Ihre Zulassungsanliegen werden deshalb in den Zulassungsbehörden Eichstätt, Beilngries sowie im Dienstleistungszentrum Lenting ausschließlich mit einem Termin bedient.
Diesen vereinbaren Sie bitte, wenn möglich, vorab unter dem untenstehenden Terminlink.
Die nachfolgenden Anleitungen geben Ihnen eine Übersicht, welche Verfahren Ihnen zur Verfügung stehen, um Ihre Anliegen gegenüber der Zulassungsbehörde anbringen zu können.
Bei komplexeren Zulassungsvorgängen (z. B. Ausnahmegenehmigungen,
Einzelgenehmigungen, etc.) bitten wir Sie, diese abzugeben und nach der Bearbeitung wieder abzuholen.
In dringenden Fällen, können im Einzelfall auch die Unterlagen in der Zulassungsbehörde abgegeben werden. Bitte melden sich dafür vorab telefonisch bei den untenstehenden Rufnummer.
Gerne helfen wir Ihnen auch persönlich weiter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten Ihre Fragen auch gerne telefonisch unter Telefonnummer: 08421/70-4001.
Sie können sich auch jederzeit schriftlich an uns wenden. E-Mail schreiben
Vielen Dank.
Ihr Zulassungsteam
Wunschkennzeichenreservierung
Wunschkennzeichenreservierung: Bitte hier klicken
Kosten:
- Wunschkennzeichen: 10,20 €
- Vorabreservierung: 2,60 €
Online-KFZ-Zulassung
Hinweis: In der Zeit vom
- 19.12.2024 bis einschließlich 28.12.2024 sind KEINE ONLINE-ZULASSUNG möglich,
weil die Bearbeitung im Landratsamt nicht gewährleistet ist.
- Wir bitten um Ihr Verständnis -
Unter folgendem Link können Sie das Bürgerserviceportal aufrufen:
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/lkreichstaett/bsp_ikfz_antragstellung/#/
Die Online-Zulassungen können über das externe Bürgerserviceportal der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) erfasst werden.
Leider haben wir als Zulassungsbehörde dabei keinen Einblick in Ihren aktuellen Bearbeitungsstand, wir bitten um Ihr Verständnis.
Das Bayerische Staatsministerium hat für die erleichterte Anwendung des Online-KFZ-Zulassungs-Verfahrens folgende Benutzerleitfäden erstellt:
- Benutzerleitfaden für natürliche Personen (PDF-Dokument, 989,54 KB)
- Benutzerleitfaden für juristische Personen (PDF-Dokument, 978,54 KB)
- Informationsbroschüre des Kraftfahrtbundesamtes zur Großkundenschnittstelle (PDF-Dokument, 551,10 KB)
Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite
So funktioniert die i-Kfz Zulassung:
Ein Erklärvideo des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr bei Youtube finden sie hier:
Legitimationsunterlagen bei Zulassungen auf Firmen
- Gewerbeanmeldung
- ggf. Handelsregisterauszug
- Ausweisdokument/e des/der Zeichnungsberechtigten (Kopie ausreichend)
Zulassung auf eine/n minderjährige/n Fahrzeughalter/in
Bei der Zulassung auf eine/n minderjährige/n Fahrzeughalter/in ist zu den grundsätzlich erforderlichen Unterlagen zusätzlich die Vorlage der Einverständniserklärung und der Ausweisdokumente des Fahrzeughalters und des/der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Besteht alleiniges Sorgerecht ist eine Alleinsorgemitteilung bzw. eine Negativerklärung vorzulegen (im Sterbefall die Sterbeurkunde).
Aktuelle Wartezeiten in den Zulassungsbehörden
Aufgaben / Dienstleistungen
- Änderung der Technikdaten eines Fahrzeuges
- Änderung von Saisonkennzeichen auf Ganzjahreskennzeichen oder umgekehrt
- Ausfuhr- bzw. Zollkennzeichen
- Außerbetriebssetzung (ggf. mit Verschrottung des Fahrzeuges)
- Erweiterte Zuständigkeiten
- H-Kennzeichen für Oldtimerfahrzeuge
- Kennzeichenwechsel innerhalb des Landkreises (gleicher Halter)
- Kurzzeitkennzeichen (Gültigkeit: 5 Tage)
- Namensänderung (z. B. durch Eheschließung)
- Online-Zulassungsvorgänge (internetbasierte Kfz-Zulassungsvorgänge)
- Rote Händlerkennzeichen
- Rote Oldtimerkennzeichen
- Umschreibung mit / ohne Halterwechsel innerhalb / außerhalb des Landkreises
- Umzug innerhalb des Landkreises (Änderung der Anschrift)
- Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I / Teil II und Kennzeichenschilder
- Wiederzulassung mit / ohne Halterwechsel (Kennzeichenbeibehalt / Kennzeichenwechsel)
- Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges / Neufahrzeuges aus dem In- / Ausland
Bemerkungen
Umrechnung der alten Kontodaten in das neue IBAN-Format: IBAN-Rechner
Formulare
Einverständniserklärung (PDF-Dokument, 190,33 KB)
Einverständniserklärung für die Fahrzeugzulassung auf eine/n minderjährige/n Fahrzeughalter/inSEPA-Lastschriftmandat (PDF-Dokument, 89,17 KB)
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-SteuerZulassungsvollmacht (PDF-Dokument, 176,35 KB)
Vollmacht für die Zulassung eines FahrzeugesEinverständniserklärung GbR (PDF-Dokument, 8,87 KB)
Einverständniserklärung für KFZ-Zulassung auf eine GbR